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Kein Strafverfahren gegen Solothurner Ärzte wegen fahrlässiger Tötung
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Kein Strafverfahren gegen Solothurner Ärzte wegen fahrlässiger Tötung

Ein Gutachten hat ergeben, dass Ärzte am Solothurner Bürgerspital vor einem Jahr zwar eine falsche Diagnose stellten, dass sie deswegen aber nicht schuld sind am Tod einer Patientin. Deshalb eröffnet die Staatsanwaltschaft Solothurn jetzt keine Strafuntersuchung.

Anfang 2008 ging eine 37-jährige Frau wegen Bauchweh ins Spital. Sie erhielt Medikamente und wurde heimgeschickt. Einen Tag später starb sie an einem Darmverschluss.

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