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Das Bundesgericht stellt die Aargauer Behörden vor eine schwierige Wahl.
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Fall Boi: Bundesgericht will Freilassung oder Gutachten

2009: Ein minderjähriger Aargauer bringt eine Frau um. Er wird als Mörder verurteilt. Das Urteil gilt nur, bis er 22 Jahre alt wird. Die Behörden ordnen dann die fürsorgerische Unterbringung (FFE) an. Der Mann macht Beschwerde. Das Bundesgericht sagt nun, der FFE stehe auf wackligen Beinen.

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Weiter in der Sendung:

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  • Amtsgericht Solothurn: Prozess gegen St.-Ursus-Brandstifter
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