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Trienger-Kreuzstreit kommt nicht vors Bundesgericht
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Trienger-Kreuzstreit kommt nicht vors Bundesgericht

Die Schuelbehörden von Triengen haben entschieden, dass in ihren Schulzimmern schlichte Kreuze hängen dürfen. Weil der Einzelkläger dagegen, wegzieht, wird der Entscheid nicht weitergezogen.

Der Familienvater, der sich erst gegen Kruzifixe (mit Jesus) und dann auch gegen die Kreuze gewehrt hat, zog mit seiner Familie aus der Gemeinde weg. Es habe massive Morddrohungen gegen die Familie gegeben.

Weiter in der Sendung:

  • verstärkter Kampf gegen Wirtschaftskriminalität in NW, OW und UR
  • neues Tourismusreglement für Andermatt
  • Kanton will verbesserte ZB-Anschlüsse für Nidwalden

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