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Ausgangssperre für Jugendliche ohne Rechtsgrundlage
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Ausgangssperre für Jugendliche ohne Rechtsgrundlage

Jugendliche im aargauischen Zurzibiet haben seit dem 1. April ab 23 Uhr Ausgangssperre. So steht es im neuen Polizeireglement der 24 Gemeinden. Doch dieses Reglement hat gar keine Rechtsgrundlage. Das wussten die Verantwortlichen. Eingeführt haben sie das Reglement trotzdem.

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