Aargauer Regierung will Meldepflicht für jugendliche Straftäter
Die Jugendanwaltschaft soll der zuständigen Schulleitung künftig melden müssen, wenn ein Schüler schwerwiegende Straftaten begangen hat. Zudem sollen Vollzugsbehörden und Bewährungs-hilfe besser über eine verurteilte Person und ihre Straftaten informiert sein. Diese Zusätze schlägt der Aargauer Regierungsrat in der zweiten Botschaft zum Einführungsgesetz zur schweizerischen Strafprozessordnung vor.
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