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Das Bundesgericht in Lausanne ist nicht einverstanden mit dem Entscheid des Aargauer Obergerichts.
Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 58 Sekunden.
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Bundesgericht kritisiert Aargauer Obergericht

Ein Asylbewerber hätte im Kanton Aargau nicht acht Wochen in Sicherheitshaft sitzen dürfen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es kritisiert damit die Aargauer Justiz, welche den Mann bis zum Gerichtsverfahrens in Haft setzte. Der Sudanese stand wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht.

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Weitere Themen in der Sendung:

  • Beste Schweizer Kuh aus Niederbuchsiten SO ist gestorben, wohl wegen einer Aludose.
  • Sommergeschichten: Nachrichten am Radio um 12:30 Uhr, das war einmal, ein Rückblick.

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