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- Luzerner Ständeratswahlen: Graber und Müller
- Gastronomie: Neues Küchenkonzept spart Stellen
Wer in einer günstigen Wohnung der Stadt Zug lebt, muss in Zukunft seine Finanzen offenlegen. Der Stadtrat führt für diese Wohnungen eine Obergrenze bei Einkommen und Vermögen ein. Wer über eine halbe Million Franken Vermögen besitzt, hat kein Anrecht mehr auf eine städtische Wohnung.
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