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- Missglückter Saisonauftakt für Handballer von Suhr-Aarau
Eine Person muss gegen ihren Willen in ein Heim eine Klinik eingewiesen werden – diese fürsorgerische Unterbringung ist ein schwerer Eingriff in die persönlich Freiheit. Für die Abklärungen sind im Aargau die Amtsärzte zuständig. Es gibt aber immer weniger Amtsärzte, es braucht darum Ersatz.
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