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Neue Regelung für fürsorgerische Unterbringung im Aargau
SRF
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Neue Regelung für fürsorgerische Unterbringung im Aargau

Eine Person muss gegen ihren Willen in ein Heim eine Klinik eingewiesen werden – diese fürsorgerische Unterbringung ist ein schwerer Eingriff in die persönlich Freiheit. Für die Abklärungen sind im Aargau die Amtsärzte zuständig. Es gibt aber immer weniger Amtsärzte, es braucht darum Ersatz.

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