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Ost- und Süd-Anflüge grundsätzlich zulässig
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Ost- und Süd-Anflüge grundsätzlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die rund 80 Beschwerden von Gemeinden und Fluglärmorganisationen teilweise gut geheissen. Ost- und Südanflüge seien grundsätzlich zulässig.

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