Aargau will Hundegesetz anpassen
Der Rottweiler, der gestern in Schaffhausen einen Jungen schwer verletzt hat, gehört einem Aargauer. Genauer gehört der Hund einem Verdächtigen im «Schenkkreis-Mord Grenchen». Dieser sitzt zur Zeit im Gefängnis, der Hund war bei seiner Mutter untergebracht. Eine klare Regelung, wohin Haustiere im Falle einer Verhaftung kommen, gibt es im Kanton Aargau nicht. Deshalb hätte die Tragödie aus Sicht des Kantons nicht verhindert werden können.
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