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Aargauer Gericht: Hooligan-Konkordat gilt nicht nur im Stadion.
Keystone
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Aargauer Gericht: Hooligan-Konkordat gilt nicht nur im Stadion

Das Verwaltungsgericht hat das Rayonverbot für einen Fussballfan grösstenteils bestätigt. Der 26-jährige Mann hatte bei der Aufstiegsfeier des FC Aarau im Juni in einem Club eine Pyro-Petarde entzündet. Das Urteil ist richtungsweisend für Polzisten, die das Hooligan-Konkordat umsetzen.

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Weiter in der Sendung

  • Das UVEK hat die Vergabe einer Lokalradiokonzession an Radio Argovia erneut bestätigt. Schawinski blitzt wieder ab.
  • Die neue Gewerbepräsidentin Marianne Meister kämpft gegen höhere Steuern und Abgaben im Kanton Solothurn.
  • Auf dem Subigerberg werden jedes Jahr tausende Vögel mit Ringen gekennzeichnet. Eine Reportage von der Beringungsstation.

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