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Die Gemeinde hat die Rechnung ohne den Landbesitzer gemacht. Der Gemeinde gehört zwar die Zivilschutzanlage, in der sie Asylbewerber einquartiert hat, nicht aber das Land, auf dem die Anlage im Baurecht erstellt wurde. Dem Landbesitzer ist die Asylunterkunft jetzt aber ein Dorn im Auge.
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