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Absicherung gegen Lohndumping
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Absicherung gegen Lohndumping

Der Kanton Baselland will Lohndrückern das Handwerk legen. Als erster Kanton führt Baselland ab April nächsten Jahres eine Kautionspflicht im Baugewerbe ein. Kautionspflicht von 20 000 Franken Das heisst: Firmen, die in Baselland arbeiten wollen, müssen zuerst einen Betrag von 20 000 Franken bei einer Bank hinterlegen. Damit wollen die Behörden erreichen, dass allfällige Gesetzesverstösse wegen Lohndumpings auch tatsächlich bestraft werden können, insbesondere bei ausländischen Arbeitgebern. 40 Prozent verstossen gegen Gesetz In Baselland wurden in den ersten vier Jahren des Schweizer Entsendegesetzes allein im Ausbaugewerbe rund 17 000 Meldungen ausländischer Arbeitnehmer von 2 500 Arbeitgebern registriert. Stichproben haben eine Verstoss-Quote von rund 40 Prozent festgestellt. Baselland geht in die Offensive Mit der Kautionspflicht geht der Kanton Baselland neue Wege bei den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr mit der EU. Doch dies stösst auch auf Kritik.

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