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Tötungsdelikt Scherz: Untersuchungshaft ist keine Strafe, erklärte Elisabeth Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
SRF
abspielen. Laufzeit 19 Minuten 51 Sekunden.
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Täter im Fall Scherz frei – Gemäss Gesetz nicht anders möglich

Ein 68-jähriger Mann, der im Mai im Kanton Aargau seine Ehefrau in Scherz umgebracht hatte, muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden, so das Obergericht. Wenn keine Fluchtgefahr besteht, kann ein Täter nicht länger in U-Haft festgehalten werden, erklärte die Staatsanwaltschafts-Sprecherin.

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