Wenn ein Paar in der Schweiz heiratet, dann stellt sich den Eheleuten unweigerlich die Frage: Wie wollen sie danach heissen? Welchen Nachnamen tragen gemeinsame Kinder?
Ein Blick in die Statistik zeigt: In der grossen Mehrheit der Fälle entscheidet sich die Frau dafür, den Namen des Partners anzunehmen. Männer, die den Namen der Partnerin annehmen, sind die grosse Seltenheit.
Das sagt die Statistik
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Im Jahr 2017 hat das Bundesamt für Statistik die Namenswahl von Ehepaaren genauer unter die Lupe genommen. Einige Erkenntnisse daraus:
2016 nahm nur ein Mann von 50 (2%) den Namen der Partnerin an. Fast alle Männer (96%) führen ihren bisherigen Namen weiter. Demgegenüber nahm die Mehrheit (70%) der Frauen den Namen des Partners an und nur ein Viertel (25%) führt den eigenen Namen weiter.
2013 gab es einen Sprung bei den Frauen, die ihren Namen behalten. Damals war die Revision des Namensrechts, womit Doppelnamen verboten wurden. Tatsächlich entspricht der Anteil Frauen, die 2012 den Doppelnamen wählten, in etwa demjenigen der Frauen, die 2013 entschieden, ihren bisherigen Namen weiter zu führen (20,4% bzw. 23,6%).
Die Nationalität spielt bei der Namenswahl eine Rolle: Frauen, die einen Ausländer heiraten, behalten ihren Namen am häufigsten (31%). Schweizerinnen, die einen Schweizer heiraten, behalten ihren Namen am wenigsten häufig (20%).
Der Wohnort spielt eine Rolle: In städtischen Gebieten führen Frauen häufiger ihren bisherigen Namen weiter (32%) als in ländlichen Gebieten (21%). Die grösste Differenz nach Kanton fand sich 206 zwischen Basel-Stadt, wo 36% der Frauen ihren Namen behielten, und Appenzell Innerrhoden, wo dies 10% der Frauen taten.
Das Alter spielt eine Rolle: Je älter, desto weniger Frauen nehmen den Namen des Ehepartners an. 73% der ledigen Frauen über 60 Jahre bleiben bei einer Erstheirat bei ihrem Namen, bei Frauen unter 40 Jahren sind es knapp 20%.
Dabei herrscht auf dem Papier seit einigen Jahren Gleichstellung. Wenn ein Paar heiratet, wird seit der Revision des Namensrechts 2013 davon ausgegangen, dass beide Eheleute ihren Ledignamen behalten. Das Paar kann aber einen gemeinsamen Familiennamen wählen – jenen der Frau oder jenen des Mannes.
Mit dieser Gesetzesänderung wurde die Bevorzugung des Nachnnamens des Mannes aus der Welt geschafft. Doch in der Realität hat sich wenig verändert: 2019 haben laut Bundesamt für Statistik über zwei Drittel der Frauen (69%) den Namen des Mannes angenommen. Demgegenüber haben zwei von hundert Männern den Namen ihrer Partnerin gewählt.
Das Schweizer Namensrecht im Wandel
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Bis 1984 galt in der Schweiz: Die Frau übernimmt bei der Heirat den Namen des Mannes.
Auch nach 1984 galt die Regel, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt. Neu konnte die Frau aber auch einen Doppelnamen führen, indem sie ihren bisherigen Familiennamen dem neuen voranstellt (aus Regula Meier wird Regula Meier Müller). Möglich war es ab dann auch, dass Männer den Namen der Frau übernehmen. Das Paar musste aber «achtenswerte Gründe» angeben.
Seit 2013 gilt rechtliche Gleichstellung bei der Namenswahl: Ehefrau und Ehemann behalten grundsätzlich ihren Namen. Das Ehepaar kann aber einen gemeinsamen Familiennamen wählen – jenen der Frau oder jenen des Mannes.
Doppelnamen wie Meier Müller sind seit 2013 nicht mehr möglich. Was Wenige wissen: Der sogenannte Allianzname mit Bindestrich, bspw. Meier-Müller, ist weiter erlaubt. Er ist zwar kein amtlicher Name, kann aber im Alltag verwendet werden.
Es zeichnet sich eine nächste Änderung ab – ein Comeback der Doppelnamen. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben zuletzt einer parlamentarischen Initiative von Ex-SVP-Nationalrat Luzi Stamm zugestimmt, wonach Doppelnamen wieder möglich werden sollen.
Wie lassen sich diese Zahlen erklären? Umfassende Daten liegen nicht vor und dementsprechend schwer tut sich Fabienne Amlinger, Historikerin und Genderforscherin an der Universität Bern, mit Erklärungen.
Amlinger nennt jedoch einen Erklärungsansatz historischer Art: «Der Mann ist Familienoberhaupt – das war bis 1988 so im Gesetz festgeschrieben. Dieses bürgerliche Familienbild ist nach wie vor stark in den Köpfen verankert.»
Zusätzlich gehöre es zu diesem traditionellen Bild, dass die Familie eine Einheit darstellt, so Amlinger weiter. Diese Einheit werde mit einem gemeinsamen Namen symbolisch ausgedrückt.
Aus emanzipatorischer Sicht ist es schon verwunderlich, dass so viele Frauen den Namen des Partners annehmen.
Für die Genderforscherin wäre es interessant, der Frage genauer nachzugehen, welche Gründe zur Diskrepanz zwischen den rechtlichen Möglichkeiten der Frauen und ihrer Namenswahl in der Praxis führen. Eine Erklärung sei nur zu erhalten, indem man die Frauen und Männer direkt über ihre Namenswahl befragt.
Auf den Spuren eures Namens
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mehr über den Ursprung von ihrem Familiennamen.
Getan hat dies Fleur Weibel, Soziologin und Geschlechterforscherin an der Universität Basel, im Rahmen einer Studie zum Heiraten in der Schweiz. Ein Teil der Studie war es, Paare über ihre Namenswahl zu befragen. Weibel sieht ähnlich wie Amlinger alte, über Jahrzehnte gepflegten Traditionen und Rollenbilder als Hauptgrund dafür, dass das neue Namensrecht einen so geringen Einfluss auf die Namenswahl hat.
Für uns in der Schweiz ist fast nicht vorstellbar, dass Männer ihre Namen aufgeben.
Weibel weist aber auch auf ein Dilemma hin, vor welches das Namensrecht die Paare stellt: «Wer heiratet, will Gemeinsamkeit schaffen. Das ist wesentlich. Die aktuelle Regelung verlangt aber, dass die eigenständige Identität beibehalten wird.» Kombiniert mit der starken Norm, wonach ein Mann seinen Nachnamen nur in Spezialfällen aufgibt, führt dies dazu, dass der Entscheid über den Familiennamen bei der Frau liegt – so Weibels Fazit nach den Befragungen der Paare. Verschärft wurde dies insbesondere mit der Abschaffung der Doppelnamen durch das aktuelle Namensrecht.
Mit dem Doppelnamen würde man eine Zwischenlösung schaffen, mit der die Eheleute aufeinander zugehen könnten bei der Namenswahl.
Für Fleur Weibel zielt die aktuelle Regelung damit am Bedürfnis nach Zusammengehörigkeit der Paare vorbei. Das Namensrecht bedürfe dementsprechend einer Anpassung.
Eine Möglichkeit wäre es, dass die Doppelnamen wieder eingeführt würden, so Weibel. Dies würde den Paaren die Möglichkeit geben, sowohl die familiäre Einheit als auch die eigenständigen Identitäten abzubilden.
Die entsprechende Änderung beim Namensrecht zeichnet sich dann auch schon ab: Das Parlament arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, welcher die seit 2013 verbotenen Doppelnamen wieder ermöglichen soll.
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