Zum Inhalt springen

Krieg in der Ukraine Braucht es gleiche Rechte für alle Geflüchteten?

Müssen wir Geflüchtete aus allen Ländern gleich behandeln? Diese Frage diskutieren wir in unserer Diskussionssendung «Forum».

Hier geht es direkt zur Online-Diskussion.

Geflüchtete aus der Ukraine werden in der Schweiz derzeit mit offenen Armen empfangen – zu Recht. Mit dem Schutzstatus S geniessen sie allerdings mehr Rechte als Geflüchtete aus anderen Konfliktgebieten. Ein junger Mann, der aus Aleppo, Syrien, vor Bomben flieht, wird nicht gleich behandelt, wie die derzeit rund 25'000 in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer.

Ukrainische Menschen auf der Flucht geniessen volle Reisefreiheit, können in der Schweiz vom ersten Tag an arbeiten, können bei Verwandten oder Gastfamilien wohnen, dürfen Haustiere mitnehmen und ihre Familien sofort nachholen und müssen bei ihrer Ankunft in unserem Land nicht Geld und Wertgegenstände über 1000 Franken abgeben. 

Dass Personen mit dem Schutzstatus S zudem den öffentlichen Verkehr bis Ende Mai gratis nutzen können, zeigt eine Offenheit, die bei anderen Geflohenen fehlt.

Flüchtlingshilfe: «Politik muss Rechtsgleichheit schaffen»


Bei Flüchtlingsorganisationen und -helfern sorgt diese Ungleichbehandlung für Irritation und Kritik. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert seit Jahren, dass vorläufig Aufgenommene ähnliche Rechte geniessen, zum Beispiel Kriegsgeflüchtete aus Syrien oder Afghanistan.

Wo es Geflüchtete aus der Ukraine einfacher haben

Box aufklappen Box zuklappen
  • Verfahren: Wer aus der Ukraine in die Schweiz kommt, muss kein langes Asylverfahren durchlaufen, sondern sich lediglich registrieren lassen.
  • Wohnort: Geflüchtete aus der Ukraine können wohnen, wo sie wollen, sofern sie von Anfang an in einer Gastfamilie sind. Ohne Gastfamilie werden sie den Kantonen zugewiesen. Andere Geflüchtete, die vorübergehend aufgenommen sind, werden einer Unterkunft zugewiesen.
  • Arbeit: Ist für Menschen aus der Ukraine sofort erlaubt, während für Asylsuchende Wartefristen gelten.
  • Reisefreiheit: Vorläufig Aufgenommene dürfen nicht mehr ins Ausland reisen und Bekannte oder Verwandte besuchen, auch nicht in den Schengenraum. Weil Menschen aus der Ukraine aber kein Visum benötigen, sieht der Bundesrat von diesem Reiseverbot ab.
  • Familiennachzug: Für Geflüchtete mit Schutzstatus S sofort möglich.
  • Mitgeführtes Geld und Wertgegenstände: Flüchtende aus anderen Kriegsgebieten müssen mitgeführtes Geld und Wertgegenstände über 1000 Franken abgeben. Bei Kriegsflüchtenden aus der Ukraine ist das nicht der Fall.

«Man muss das aus der Optik von jenen betrachten, die seit Jahren vorläufig aufgenommen sind», sagt Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. «Die sehen auch, was jetzt alles möglich ist, und denken zu Recht: Warum gilt das nicht auch für uns? Könnte es an der Hautfarbe liegen? Oder am Herkunftsland?» Man müsse den Status der vorläufig Aufgenommenen neu überdenken, fordert auch Flüchtlingspfarrer Daniel Winkler aus Riggisberg im Kanton Bern. 

Anders sehen es Politikerinnen und Politiker der Mitte und der SVP sowie das Staatssekretariat für Migration SEM.

Nähe des Konflikts entscheidend für Solidarität


Die geografische und die kulturelle Nähe seien wohl verantwortlich für die grosse Solidarität, sagt beispielsweise Samuel Hasler, Präsident der SVP Buchs im Kanton Aargau, der vor kurzem selbst mit Hilfsgütern an die ukrainische Grenze gefahren ist.

Samuel Hasler und andere Vertreterinnen der SVP gehen davon aus, dass die ukrainischen Flüchtlinge relativ bald wieder nach Hause gehen. Zudem kämen aus der Ukraine vor allem Frauen und Jugendliche, aus anderen Ländern hingegen meist junge, männliche Migranten. «Diese bewegen auch andere Interessen zur Flucht», meint Hasler, wie zum Beispiel fehlende berufliche Perspektiven. Deshalb ist es für Hasler nicht gerechtfertigt, künftigen Flüchtenden aus anderen Ländern die gleichen Rechte zu geben.

SEM: «Langfristig haben alle die gleichen Rechte»


Ukrainerinnen und Ukrainer könnten, im Gegensatz zu den meisten anderen Flüchtenden, auch ohne Visum bei uns einreisen und sich frei in Europa bewegen, sagt Daniel Bach vom Staatssekretariat für Migration SEM. «Deshalb haben sie im Moment tatsächlich etwas mehr Rechte als andere Flüchtlinge, die von weiter her kommen», so Daniel Bach. «Langfristig haben alle die gleichen Rechte in unserem Land und können sich ein neues Leben aufbauen.»

Gäste im «Forum» am 07. April

Box aufklappen Box zuklappen

Daniel Bach , Leiter Stabsbereich Information und Kommunikation beim Staatssekretariat für Migration SEM

Miriam Behrens , Direktorin Schweizerische Flüchtlingshilfe

«Forum», 07.04.22, 10:00 auf Radio SRF 1 ; 

Meistgelesene Artikel