Werden 10- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche straffällig gilt das Jugendstrafrecht. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht nicht die Tat, sondern die Entwicklung der Persönlichkeit im Zentrum. Das Ziel: die Jugendlichen nicht bestrafen, sondern erziehen und schützen.
Strafen und Massnahmen
Die Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr tief. 10-14-jährige Kinder werden mit höchstens zehn Tagen Arbeitsleistung bestraft. Bei 15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch eine Busse ist möglich. Beides kann auch bedingt ausgesprochen werden.
Lasch ist das Jugendstrafrecht trotzdem nicht. Neben den Strafen steht den Jugendanwälten mit Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Sie dienen der erzieherischen Betreuung oder therapeutischen Behandlung. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche erneut straffällig werden.
Bei der Strafe ist von Anfang an klar, wann sie endet. Eine Massnahme geht so lange, bis keine Gefahr mehr besteht. Bei schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft Straffällige bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen. Jugendliche empfinden die Massnahmen oft als einschneidender und belastender als ein Freiheitsentzug im Gefängnis.
Verschärfung des Jugendstrafrechts
Am 1. Juli 2025 tritt eine Änderung des Jugendstrafrechtes in Kraft. Neu können junge Menschen, die zwischen ihrem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden.
Eine Motion der Zürcher SVP Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden.
Pro-Argumente für eine Verschärfung
- Abschreckung: Strengere Strafen könnten potenzielle Straftäter abschrecken und die Kriminalitätsrate senken.
- Gerechtigkeit für Opfer: Härtere Strafen werden von Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden.
- Wiederholungstäter: Strengere Massnahmen tragen dazu bei, Wiederholungstaten zu verhindern, indem sie klare Konsequenzen aufzeigen.
- Gesellschaftlicher Schutz: Der Schutz der Gesellschaft wird erhöht, indem gefährliche Jugendliche länger von der Allgemeinheit ferngehalten werden.
Contra-Argumente gegen eine Verschärfung
- Keine Abschreckung: Jugendliche begehen schwere Straftaten oft im Affekt. Höhere Strafen verhindern keine Straftaten.
- Resozialisierung: Das Hauptziel des Jugendstrafrechts ist die Resozialisierung. Strengere Strafen könnten die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene stigmatisieren.
- Kosten: Härtere Strafen könnten zu höheren Kosten für das Justizsystem führen. Zudem gibt es nicht genug Plätze in geeigneten Einrichtungen.
Diskutieren Sie mit
Braucht es härtere Strafen für fehlbare Jugendliche? Oder sollte die Prävention verbessert werden? Diskutieren Sie mit in den Kommentaren.