Die Steuererklärung muss in den meisten Kantonen bis Ende März eingereicht werden. Viele Leute holen sich beim Ausfüllen Hilfe von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Stefan Stauffiger ist diplomierter Steuerexperte und hat schon hunderte Steuererklärungen für andere ausgefüllt. Dabei hat er viele absurde Geschichten erlebt.
1. Erotische Unterwäsche in der Buchhaltung
Stefan Stauffiger und sein Team haben vor einigen Jahren einem Anwalt bei der Steuererklärung geholfen. In der Buchhaltung sind sie dabei auf eine Quittung eines Unternehmens gestossen, das erotische Unterwäsche herstellt.
Auf die Rückfrage beim Kunden, inwiefern die erotische Unterwäsche als geschäftsmässig begründet anzusehen sei, reagierte dieser verlegen. Er wisse nicht, woher die Unterwäsche stamme. Selbstverständlich gehöre sie nicht in die Buchhaltung.
2. 600'000 Franken Steuern zurückerhalten
Ein anderer Kunde von Stefan Stauffiger hat über Jahre die Post der Steuerverwaltung nicht geöffnet. Entsprechend hat er keine Steuererklärungen eingereicht und wurde betrieben, bis seine Eigentumswohnung versteigert wurde. Allerdings stellte sich heraus, dass dem Mann ein massiv zu hohes Einkommen veranlagt worden war.
Das heisst, die Steuerverwaltung ging von einem steuerbaren Einkommen zwischen 200'000 und 300'000 Franken aus. Auch hätte die Steuerverwaltung merken müssen, dass sich der Mann mit 58 Jahren frühpensionieren liess. So wurde dem Mann die Wohnung zurückgegeben und er erhielt 600'000 Franken an zu viel bezahlten Steuern zurück.
3. Notheirat, um Erbschaftssteuern zu umgehen
Immer wieder kommt es vor, dass ältere Leute auf dem Sterbebett heiraten, um die Erbschaftssteuern zu umgehen. Auch ein Kunde von Steuerberater Stauffiger verfolgte diesen Plan. Der Rentner hatte seine Frau verloren und erhielt die Diagnose Krebs.
Weil er nicht in ein Pflegezentrum gehen wollte, stellte er eine Pflegeperson an mit dem Versprechen, er würde ihr sein Vermögen vererben, wenn er stirbt. Die beiden heirateten. Das war vor zwei Jahren. Dem Mann geht es wieder besser und die Pflegende hat bis jetzt noch nichts geerbt.
4. Hund als Alarmanlage
Es ist allgemein bekannt, dass Hunde die besten Alarmanlagen sind. Der Unterhalt von Alarmanlagen kann von den Steuern abgezogen werden.
Ein besonders gewiefter Kunde von Stefan Stauffiger wollte deshalb die Unterhaltskosten für seinen Hund von den Steuern abziehen, da der Hund schliesslich belle, wenn sich ein Einbrecher nähere. Die Steuerverwaltung hat den Eintrag allerdings nicht akzeptiert und wie erwartet zurückgewiesen.