Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Fragen und Antworten «Ich bin jetzt 25 Jahre alt und glaube nicht mehr an eine Rente»

Philippe Erath, Sara Neuweiler und Olga Miler haben Ihre Fragen zur Vorsorge beantwortet?

Fachleute im Live-Chat

Box aufklappen Box zuklappen
Porträt der Expertinnen und Experten.
Legende: Philippe Erath, Sara Neuweiler und Olga Miler. zVg

Philippe Erath
SRF-Wirtschaftsexperte
Schweizer Radio und Fernsehen

Sara Neuweiler
Pensionierungsexpertin
VZ VermögensZentrum

Olga Miler
Finanzexpertin und Gründerin
Finanzplattform Smartpurse 

Chat-Protokoll

Als Geschäftsstellenleiterin des unentgeltlichen Vereins für kostenlose Pensionskassen-Auskünfte in der ganzen Schweiz, habe ich heute Morgen aufgehorcht, dass Ihr das Thema Altersvorsorge behandelt. Unser Verein gibt jeden ersten Mittwochabend von 17h-19h kostenlos Auskunft zum Thema Vorsorge, entweder an einem an unseren 10 Standorten in der Schweiz oder bequem per Zoom mit Voranmeldung. Unsere Mitglieder (Anwälte, PK-Experten, PK-Fachleute) machen dies ehrenamtlich, wir sind also eine Non-Profit-Orga. Unser Präsident André Tapernoux, war schon in der Sendung Espresso und zwei Vorstandsmitglieder haben diesen April im Kassensturz-Chat Leute in der Sendung beraten. Es wäre mega, wenn Ihr unser kostenloses Angebot heute Morgen bei den Ratsuchenden in Eurem Beratungschat erwähnt.

SRF Admin: Kostenlose Anlaufstelle für Fragen zur Vorsorge, die Mangels Zeit im Chat nicht beantwortet werden konnten.

Ich möchte mich selbständig machen, war bisher angestellt. Was muss ich punkto AHV und PK beachten? Wie kann ich mich einer PK anschliessen und so mein PK-Guthaben übertragen lassen?

Sara Neuweiler: 1) AHV-Anmeldung: Reichen Sie bei der Ausgleichskasse ein Dossier ein mit: Businessplan, Rechnungen, Offerten, Website etc. 2) PK-Guthaben sichern: Entscheiden Sie, ob Sie das Guthaben beziehen oder übertragen möchten. Bei Bezug: Frist von 12 Monaten beachten. 3) PK-Anschluss prüfen: Informieren Sie sich über passende Vorsorgelösungen (z. B. Auffangeinrichtung, Branchenlösungen). 4) Säule 3a aktiv nutzen: Als Selbständige können Sie bis zu 20 % Ihres Nettoeinkommens, max. CHF 36'290.– (2025), steuerlich absetzbar einzahlen.

Als Solofrau, die es auch bleiben will, war ich erstaunt, dass bei einer Scheidung die AHV-Guthaben gesplittet werden. Damals in den Ehejahren war ich die Gutverdienende und mein Ex-Mann nicht, nun wird noch mein AHV-Anteil für die Ehejahre geteilt und ihm gutgeschrieben. Ich empfinde dies sehr ungerecht. Gibt es irgendeine Möglichkeit, da herauszukommen? Zum Beispiel, dass er verzichtet? Er lebt seit Jahren sowieso im Ausland.

Olga Miler: Das AHV Splitting kann nicht umgangen werden, selbst wenn der ehemalige Partner nicht mehr in der Schweiz lebt.

Ich bin 52, unsere Firma hat dieses Jahr die PK gewechselt. Ich hatte im letzten Jahr mit der alten PK den vollen Einkauf gemacht. Jetzt könnte ich in diesem Jahr wieder 45'000 einzahlen. Ich hatte die letzten 2 Jahre zwar einen höheren Bonus als üblich, mich überrascht aber trotzdem der hohe Betrag. Wie kann das sein? In den nächsten Jahren wird mein Bonus wieder tiefer sein. Macht es da Sinn, den ganzen Betrag einzuzahlen, da der mögliche Einkaufsbetrag wieder sinken wird oder wird dieser nicht so stark sinken, wenn sich nur der Bonus reduziert?

Philippe Erath: Ich gehe davon aus, dass Sie einen hohen Lohn haben. Das heisst, ihre PK wird schon gut ausfallen. Nehmen Sie besser den Bonus und investieren Sie ihn am freien Kapitalmarkt, wenn Sie sich damit etwas auskennen. Etwas mehr Risiko, weniger Steuerersparnis, aber on the long run, mehr Rendite.

Kann ich als Ausländer beim Wegzug aus der Schweiz, die AHV weiterhin einzahlen, damit ich keine Kürzungen habe (Beitragsjahre)? Kann ich die AHV-Beiträge vor 20 (Beiträge AHV Lehre) als Beitragsjahre anrechnen lassen? Somit könnte ich mit 62 aufhören ohne Beitragsjahrekürzung und muss trotzdem AHV einzahlen bis 65?

Philippe Erath: Die Jahre vor 20 sind Beitragsjahre. Sie können nur AHV zahlen, wenn Sie ausserhalb der EU/EFTA arbeiten. Ansonsten passiert das automatisch, also die Jahre werden angerechnet. Achtung: Mit müssen 65 Jahre alt sein und 44 Beitragsjahre haben, beide Bedingungen müssen für eine volle Rente erfüllt sein. Wenn Sie mit 62 gehen, gibt es Abschläge, auch wenn sie 44 Jahre bezahlt haben

Wenn man sich die PK auszahlen lässt und dieses Geld in den ersten 5 Jahren zum Beispiel zu einem Viertel schon aufgebraucht hat und später Ergänzungsleistungen beantragt. Ist das erlaubt?

Philippe Erath: Ja das ist erlaubt.

Wieviel bekomme ich ab 65 wenn ich IV habe?

Sara Neuweiler: Das kann ich Ihnen nicht pauschal beantworten. Dazu müssen Sie auf Ihre Ausgleichskasse (AHV) zugehen und eine Rentenvorausberechnung beantragen.

Ich habe eine Frage zur Eigenheimfinanzierung. Was sind die Unterschiede der beiden Arten verpfänden oder Bezug bei der PK. Was muss beachtet werden beim Verpfänden oder Bezug der PK Gelder für ein Eigenheim und welche Auswirkungen haben sie auf das Alter und die Steuern.

Sara Neuweiler: Vorbezug der PK: Erhöht ihr Eigenkapital und schmälert somit Ihre Hypothek resp. die Zinsbelastung. Zudem ist das Geld sofort verfügbar. Der Nachteil: Das entnommene Kapital fehlt Ihnen später für die Altersvorsorge. Zudem müssen Sie den Bezug besteuern. Auch zu beachten ist, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt keine freiwilligen Einzahlungen mehr in die PK tätigen können, bevor Sie den Bezug nicht zurückbezahlt haben. Verpfändung: Ihre Altersvorsorge bleibt vollständig, und die obig beschriebenen Nachteile werden zum Vorteil. Nachteil: Sie haben eine höhere Hypothek und damit eine höhere Zinsbelastung und evtl. eine Amortisationspflicht. Zudem kann die Bank auf Ihr Guthaben zugreifen, sollten Sie Ihre Hypozinsen nicht bezahlen. Fazit: Wenn es finanziell möglich ist, würde ich eine Verpfändung bevorzugen.

Ich arbeite bei 2 versch. Arbeitgebern (30 resp. 65 %) und habe daher 2 versch. Pensionskassen. Leider kann ich bei keinem der beiden Fremdeinkommen versichern und habe deshalb 2 mal den Koordinationsabzug. Kann ich da überhaupt etwas dagegen tun oder muss ich das einfach so annehmen?

Sara Neuweiler: Die Situation mit zwei Teilzeitstellen und zwei Pensionskassen ist leider ein typisches Beispiel für die systembedingten Nachteile bei der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Sie haben folgende Möglichkeiten: Manche Pensionskassen bieten die Möglichkeit, den Koordinationsabzug proportional zum Pensum zu berechnen. Fragen Sie bei beiden Arbeitgebern nach, ob eine individuelle Anpassung möglich ist. Wenn Ihr Gesamteinkommen über CHF 22'680.– liegt, können Sie sich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern. Dort können Sie das gesamte Einkommen versichern, ohne doppelten Koordinationsabzug. Sie zahlen die Beiträge selbst, prüfen Sie diese Option deshalb genau. Wenn Sie AHV-pflichtig sind, können Sie jährlich bis CHF 7'258.– in die Säule 3a einzahlen. Das hilft, die Vorsorgelücke zu schliessen und bietet Steuervorteile.

Wie und wann wird die 3a ausbezahlt, kann ich die Beträge wählen und über welchen Zeitraum? Welche Steuern fallen an und wann?

Sara Neuweiler: Sie können Ihr 3a-Guthaben frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Alter (also ab 60 Jahren) resp. spätestens 5 Jahre nach dem AHV-Alter, wenn Sie weiter arbeiten und dies nachweisen können (also bis 70 Jahre) beziehen. Wenn Sie bis Alter 65 arbeiten also zwischen Alter 60 bis Alter 65. Dann gibt es noch Sonderfälle für einen vorzeitigen Bezug: Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum / Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit / Auswanderung aus der Schweiz / Bezug einer vollen IV-Rente / Todesfall (Auszahlung an die Hinterbliebenen). Es erfolgt eine einmalige Auszahlung pro Konto/Depot/Police: Ein 3a-Gefäss muss komplett aufgelöst werden – Teilbezüge sind nicht möglich. Die Auszahlung wird separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert – sogenannte Kapitalauszahlungssteuer. Die Höhe der Steuer hängt vom Betrag ab, den Sie beziehen und ist kantonal unterschiedlich.

Was ist der Unterschied ob ich in ein Sparkonto oder 3A Konto einzahle (ausser dass man das 3A bei den Steuern abziehen kann)?

Sara Neuweiler: Der Steuerabzug ist einer der wesentlichen Unterschiede und der grösste Vorteile der Säule 3a gegenüber dem Sparkonto. Das Säule 3a Konto ist im Unterschied zum herkömmlichen Sparkonto zweckgebunden, das heisst Sie können es grundsätzlich erst ab Alter 60 wieder beziehen. Dafür müssen Sie das Guthaben innerhalb der Säule 3a bis zum Bezug nicht als Vermögen besteuern. Je nach Anbieter gibt es bei der Säule 3a eine bessere Verzinsung als auf dem Sparkonto.

Was geschieht mit den Pensionskassengeldern meines Partners nach seinem Tod? Kann er diese an mit vererben? Wie muss er vorgehen deswegen? Wir sind nicht vverheiratet,leben aber mehr als 5 Jahre in einer gemeinsamen Wohnung.

Philippe Erath: Bei Tod im Konkubinat ist das PK-Guthaben nicht automatisch für den Partner bestimmt, es sei denn, die Pensionskasse hat eine entsprechende Begünstigungsoption im Reglement vorgesehen. Um den Partner zu begünstigen, muss man ihn zu Lebzeiten schriftlich bei der Pensionskasse anmelden. Voraussetzungen sind oft eine fünfjährige Lebensgemeinschaft, finanzielle Unterstützung oder die Sorge für gemeinsame Kinder.

Ich habe heute Morgen zugehört betreffend Vorsorge. Wir möchten ein Haus bauen. Damit dies möglich wird, müssen wir die Säule 3a vollständig und die Hälfte der Pensionskasse auszahlen lassen. Wie stehen Sie zu diesem Thema? Was würden Sie empfehlen? Ist es realistisch, dies bis zum Pensionsalter wieder aufzustocken? Wenn ja, wäre es nicht sinnvoller, das Geld anders anzulegen?

Philippe Erath: Die Frage ist: Sparen Sie Miete? also ist die Miete teurer als alle Hauskosten. Oder haben Sie sonst einen messbaren Mehrwert, wenn Sie ein Haus besitzen. Wenn Sie jung sind, lohnt sich ein PK Bezug – sie werden das zwar nie ganz auffüllen können, aber das Haus verliert sehr wahrscheinlich auch nicht den Wert. Rechnen Sie mal alles durch.

Ich werde im Dezember 62 Jahre. Da ich vor 1.5 Jahren meine Stelle verloren habe, bin ich noch bis ende Jahr beim RAV. Danach bin ich ausgesteuert. Ich habe während diesen 1.5 Jahren den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in die PK einbezahlt. Ich werde per Mitte nächstes Jahr das Kapital beziehen. Mein Mann ist leider vor 5 Jahren verstorben. Ich erhalte Witwenrente sowie eine monatliche PK Auszahlung. Jetzt bin ich im Unklaren, wie weiter nach meiner Aussteuerung. Muss ich selber in die AHV einzahlen bis zur ordentlichen Pensionierung von 64.9 Jahren? Falls ja, erhalte ich während dieser Zeit weiterhin Witwenrente? Wie hoch wäre der AHV Beitrag? Ich habe vorhin im Radio gehört, dass es sich bei einem Vermögen von einer Million nicht lohnt, weiterhin freiwillig in die AHV einzuzahlen. Falls ich ab 62 nicht mehr selber bis zur ordentlichen Pensionierung in die AHV einzahle was passiert dann? Erhalte ich weiterhin Witwenrente bis zur ordentlichen Pensionierung? Wie wird dann die AHV berechnet? Ist die AHV Rente viel weniger? Gibt es eine Mischrechnung mit der Witwenrente und AHV?

Philippe Erath: Ab 65 gibt es Witwenrente oder AHV, und zwar der höhere Betrag wird ausbezahlt. Es gibt keine Mischrechnung. Nach ihrer Aussteuerung können Sie AHV freiwillig bezahlen. Wird trotz dieser Zahlungen die Rente aber kleiner als die Witwenrente, lohnt es sich nicht, das Geld wäre verloren.

Wir machen uns in der Familie Gedanken über einen allfälligen Erbvorbezog oder eine Schenkung an die Nachkommen. Dabei sind wir darüber informiert, dass eine solche Zuwendung bei einem allenfalls künftig notwendigen Bezug von Ergänzungsleistungen angerechnet würde. Gibt es Erfahrungwerte / eine betragsmässe Schwelle des Vermögens, die man als Richtwert herbeiziehen kann? Über wie viel Vermögen sollte man verfügen, um einen solchen Erbvorbezug oder eine Schenkung zu gewähren? Wie wäre die Situation, wenn man stattdessen ein zinsloses Darlehn gewähren würde?

Philippe Erath: Ihre Frage ist sehr komplex – bitte wenden Sie sich an einen Steuer-Anwalt in ihrem Kanton. Zinslose Darlehen sind eine gute Idee – doch hat auch dieses steuerrechtliche und vor allem erbrechtliche Folgen.

Die AHV-Rente wird anhand der Anzahl Beitragsjahre und des Erwerbseinkommens. Wie wird sie dann berechnet, wenn man als nicht-erwerbstätige angemeldet ist.

Sara Neuweiler: Wenn Sie als nicht-erwerbstätige Person bei der AHV angemeldet sind, zahlen Sie zwar Beiträge, aber die Berechnung Ihrer späteren AHV-Rente erfolgt nicht direkt auf Basis dieser Beiträge. Denn nur Ihr Erwerbseinkommen zählt für die Berechnung der Rentenhöhe. Beiträge als Nichterwerbstätige sichern die Beitragsjahre, erhöhen aber nicht das durchschnittliche Einkommen.

Was macht bei einem Hauskauf Vorsorge technisch mehr Sinn. Wir sind 32/31 Jahre alt, haben mehrere 3A Konto. Macht es mehr Sinn, aus der PK zu beziehen oder ein 3A aufzulösen. Das können wir ja nicht mehr nachzahlen. PK aber schon.

Philippe Erath: 3. Säule, da diese schneller und unkomplizierter wieder aufgebaut werden kann.

Ich arbeite während einem halben Jahr etwas weniger und erreiche so die Einrittsschwelle der Pensionskasse nicht. Kann ich den fehlnden Betrag freiwillig einzahlen, damit keine Lücke entsteht? Und wenn ja: lohnt sich das?

Philippe Erath: Wegen einem halben Jahr ist der Aufwand zu gross.

Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben, wenn ich, 50 Jahre alt, plötzlich ableben sollte? Erhält meine Frau das Geld? Wenn nein, kann ich dies im Testament regeln? Wir haben zwei Kinder im Teenageralter.

Philippe Erath: Stirbt eine versicherte Person, finanziert die Pensionskasse eine Hinterbliebenenrente.

Seit ca. 15 Jahren bezahle ich (51) jährlich 6565 CHF in eine fondsgebundene Lebensversicherung (3a) mit Prämienbefreiung nach 3 Monaten. Auf dem Konto befinden sich jetzt ca. 92'000 CHF. Es heisst, man solle bei solch einem Betrag das Konto ruhen lassen und ein neues 3a Konto mit anderem Ablaufjahr eröffnen. Nun sagt mir ein ehemaliger SwissLife MA ich solle dies nicht machen, da die Verzinsung höher ist wie diejenigen Steuern, die ich bei Auszahlung (2039) zu bezahlen habe (aktuelles Jahreseinkommen unselbstständig/selbstständig brutto 65.000-90.000 CHF). 1. wie sehen Sie das? 2. Ein Versicherungs MA hat mich angerufen und gesagt es gäbe bessere Möglichkeiten für mich. Was müsste er mir zB. anbieten?

Philippe Erath: Lösen Sie sich von der Versicherung. Klären Sie ab, wieviel Sie pro Jahr in die 3a mit Kontostand 92' 000 einzahlen müssen – und ab wann Sie dort raus können. Eröffnen Sie eine Anlagelösung bei einer Bank und zahlen Sie dort so viel ein wie sie dürfen (Maximalbetrag bei Angestellten ist 7258 minus das, was sie bei der ersten 3. Säule einzahlen). Am Schluss ist es am besten, sie haben 5 in etwa gleich grosse Konten, die sie zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr auflösen.

Ich bin erst im Alter von 34 Jahren von Deutschland in die Schweiz gezogen. Welche Folgen hat das für die AHV-Rente?

Philippe Erath: Wir haben mit der EU ein Rentenabkommen. Fragen Sie ihre Ausgleichskasse, wie hoch ihre deutschen Jahre angerechnet werden.

Umwandlungsatz bei Pensionierung z.B. 6.8%. Bleibt dieser Satz 6.8% immer bestehen, auch wenn später der Umwandlungsatz gesenkt wird? Heisst Rente kann nicht plötzlich kleiner werden?

Olga Miler: Von den Senkungen betroffen sind bis jetzt die Nichtpensionierten. Ab Renteneintritt, sprich einmal in Rente gilt der dann bestehende Umwandlungssatz und wird i.R. nicht weiter gesenkt, ausser in absoluten Ausnahmefällen, z.B. wenn die Pensionskasse in riesige Schwierigkeiten gerät und radikale Sanierungsmassnahmen notwendig werden.

Ich bin Mitte 20 und habe sowohl ein 3a-Konto bei der Bank als auch eine 3a-Police bei der Versicherung. Im Internet stosse ich immer wieder auf schlechte Erfahrungen bei den Versicherungen (viel zu hohe Kosten im Vergleich zum Nutzen, schlechte Rendite etc.). Dies verunsichert mich natürlich und ich frage mich, ob die Versicherungen wirklich so viel schlimmer sind und wie ich da evtl. wieder rauskomme? Was raten Sie?

Olga Miler: Es hängt sehr davon ab, welche Versicherungslösung Sie haben und wie diese ausgestaltet ist. Grundsätzlich bieten die Versicherungslösungen Sicherheit, für diese Sicherheit bezahlen Sie eine Prämie und dadurch wächst das Kapital in der Säule 3a weniger schnell (da dies Prämie jeweils abgezogen wird). Wenn Sie gesund sind, dann ist für die Vermögensbildung i.R. eine Säule 3a in Wertschriften ohne Versicherung oder ergänzt mit einem kostengünstigen Zusatzversicherungsprodukt sicherlich vorteilhafter als die gängigen Kombiprodukte. Wenn Sie bereits ein Kombiprodukt haben, dann hängt der Ausstieg sehr von den Konditionen ab. In vielen Fällen lohnt sich ein Ausstieg nicht, aber die Einzahlungen können sistiert oder signifikant gemindert werden. Am besten prüfen, wie Ihr Produkt gestaltet ist, welche Rendite Sie auf Ihre Säule 3a erhalten und, falls notwendig, zu welchen Konditionen ein Ausstieg überhaupt möglich wäre.

Aufgrund einer Beziehungskrise/Justizkrieges meines Exfreundes hats mich total verschlagen und ich lebe seit 2 Jahren als Ärztin vom Sozialamt. Pensionskasse habe ich ca. 90‘000, dann habe ich eine 3a (oder b?) Versicherung und dann ca. 23'000 auf einem 3a Konto. Das Ziel ist jetzt, mich selbstständig zu machen, mein Mann hat auch 0 Startkapital. Ist es möglich und empfehlenswert Geld von diesem 3a Konto zu nehmen um ein Unternehmen zu gründen, und b) was haben Sie für Ratschläge für die Vorsorge, ich bin jetzt 40.

Philippe Erath: Wenn Sie sonst keine Mittel haben, die Selbstständigkeit eine sichere Sache ist, dann wäre das eine Option, wenn auch nicht die beste – besser das Geld anderweitig beschaffen. Eine normale Anstellung als Ärztin wäre wohl aber sicherer. In dieser Zeit kann man sich das Startkapital auch ansparen.

Ich beabsichtige mich ein paar Jahre früher pensionieren zu lassen (spare entsprechend darauf hin, u.a mit PK-Einzahlungen) und dann ins Ausland zu ziehen. Da kommt für mich bei der PK nur der Kapitalbezug infrage, korrekt? Oder könnten je nach PK-Reglement andere Regelungen möglich sein?

Philippe Erath: Nein, sie können auch eine Rente beziehen. Sprechen Sie mit ihrer Pensionskasse.

Ich lebe zusammen mit meinem Partner und sind verheiratet. Ich habe eine Rente von Fr. 3'924 im Jahr und AHV 22'236. Mein Partner bezieht eine Rente von 1'9620 Fr. und AHV Fr. 23'124. Frage: Haben wir Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Philippe Erath: Diese Frage kann nur das Sozialamt beantworten.

Wie hoch ist die minimale AHV bei Verheirateten?

Philippe Erath: CHF 1890 pro Monat

Der Arbeitgeber denkt über einen Wechsel nach von einer Vollversicherung (Swiss Life) zu einer teilautonomen Pensionskasse. Macht das bei der momentanen Weltlage und Wirtschaftslage Sinn?

Philippe Erath: Das hat weniger mit der Weltlage zu tun als mit den Leistungen/Kosten der PK's. Beide PKs haben die gleichen Regulatorien zu beachten.

Um die Steuern eines Kapitalbezuges der zweiten Säule zu senken, denken wir über einen Umzug in einen anderen Kanton nach. Ist ein Wohnortwechsel ein Monat vor Pensionierung ausreichend?

Philippe Erath: Stichtag ist immer der Wohnsitz am 31. Dezember. das heisst, der Trick geht nur wenn Sie spätestens am 1.2. in Rente gehen.

Wie genau funktioniert die Erschliessung von AHV Beitragslöchern?

Philippe Erath: Sie können nur die letzten fünf Jahre nachbezahlen. Ihre Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle dafür.

Ich bin 41 Jahre alt und habe verschiedene Ausbildungen absolviert. Ich habe stets in die AHV einbezahlt, jedoch aufgrund meiner Teilzeitanstellung eher geringe Beträge. In die dritte Säule konnte ich im Laufe der Jahre ebenfalls nur wenig einzahlen. Derzeit arbeite ich Teilzeit mit einem Pensum von rund 70 %, da ich mich zusätzlich zu Hause um unser Kind kümmere. Nun frage ich mich, ob es sinnvoller wäre, nach Möglichkeit in die zweite Säule einzuzahlen oder ob ich besser in die dritte Säule beziehungsweise in andere Anlageformen wie zum Beispiel ETFs investieren sollte.

Philippe Erath: Ich empfehle die dritte Säule mit Anlagen. Falls Sie den vollen Betrag von 7260 pro Jahr einbezahlt haben und immer noch was übrig haben, um zu sparen, könnten Sie die PK fragen, was ein Einkauf kostet und bringt. Vorteil: auch freiwillige PK Einkäufe sind bei Steuern abzugfähig. Nachteil: oft bietet der freie Kapitalmarkt höhere Rendite-Chancen.

Solange ich arbeitete und mein Gehalt bezog, erhielt ich zusätzlich die Hinterlassenenrente von meinem Mann. Als ich in Rente ging, erhielt ich meine AHV (1600 Franken) nicht, die geringer war als meine Rente (1900 Franken). Bis heute hat mir niemand konkret erklärt, warum? Ich habe nur gehört, dass es entweder dies oder das sei. Ich habe gedacht, die Hinterlassenrente bekomme ich für immer.

Philippe Erath: Nein, ab der Rente bekommen Sie entweder oder. Damit nicht eine Benachteiligung von Alleinstehenden entsteht.

Mein Mann (65) und ich (66) beziehen seit diesem Jahr die max. AHV-Rente für Ehepaare. Mein Mann war angestellt und arbeitet nicht mehr, ich bin selbständig und arbeite im Moment noch weiter. Von meinem ausgewiesenen Einkommen muss ich nach wie vor AHV-Beiträge leisten. Nun meine Frage; seit diesem Jahr erhalte ich eine AHV-Rente, muss aber weiterhin AHV-Beiträge leisten. Was «passiert» mit meinen AHV-Beiträgen, welche ich nach der Auszahlung meiner ersten AHV-Rente noch einbezahlt habe und bis auf weiteres noch einzahlen werde. Wird meine AHV-Rente entsprechend angepasst (erhöht) wenn ich in den nächsten z.B. 2-3 Jahren aufhöre oder sind diese «verloren»?

Philippe Erath: Wenn Sie die Maximalrente bereits beziehen, ist dieses Geld verloren. Genau so wie bei jemanden, der im Schnitt 140'000 Franken verdient hat, der bekommt auch nur so viel Rente wie einer der 90'000 verdient hat.

Ich bin 41-jährig, weiblich, alleinstehen (mit günstiger Wohnmöglichkeit, auch sonst eher sparsam, d.h. ich habe einiges Geld für die Vorsorge, weiss aber nicht so recht, wie ich es am besten anlege), körperlich gesund. Ich arbeite seit 2 Jahren als selbstständige Psychotherapeutin im Rahmen von ca. 80%. Davor war ich angestellt. 2024: AHV-Beiträge 10'800.- (einmalige AHV-Lücke von einem Jahr, mit ca. 21 Jahren, leider nicht mehr nachzahlbar) Nettoertrag 123'000.- Maximalbeitrag (steuertechnisch gesehen) in Säule 3a (Postfinance) investiert. Ich hätte aber gerne mehr einbezahlt. Mir wurde von der Postfinance gesagt, es mache keinen Sinn, wenn ich mehr in Säule 3a einzahle und es dann versteuern müsse. Wo parkiere ich am besten (d.h. ohne grosse Kosten, lieber mit Gewinn, ohne grosse finanzielle Risiken) meine bisherigen Pensionskassebeiträge? Oder würde ich mich idealerweise wieder bei einer Pensionskasse anschliessen? Letzthin kurzes Gespräch mit einem Versicherungsbrooker, der fand, ja nicht freiwillig an einer Pensionskasse anschliessen. Ich bin nicht sehr risikofreudig und möchte auch keine langfristig aufwändige Lösung. Was raten Sie mir?

Philippe Erath: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank. Parkieren Sie ihr PK-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto, das in Anlagen investiert (Aktien, Obligationen etc ). Auf die lange Sicht gewinnen Sie.

Säule 3a Besser bei der Bank oder bei der Versicherung? Lohnt sich ein Fondskonto? Lohnt es sich mehr ein Haus zu kaufen oder besser Mieten? Wie viel AHV und Pensionskasse bekommt man ca. im Jahr 2065/2070? Wenn man selber Tradet, wie muss man den Gewinn versteuern? Wie kann man sonst noch gut und lohnenswert investieren für im Alter? Ich bin jetzt 25 Jahre alt und glaube nicht mehr an eine Rente.

Philippe Erath: Bank. Ein Fondskonto lohnt sich, noch besser ist eine Anlagelösung, die in mehrere ETFs investiert. Geringere Kosten, weniger Risiko. Mieten oder Kaufen eines Hauses: Kommt auf den Ort an, kann man nicht generell sagen. Muss man durchrechnen. PK/AHV 2065: fragen Sie bei Ausgleichskasse und PK nach. Trading: Kapitalgewinne sind nicht steuerbar, aber Zinserträge und Dividenden. und das Vermögen wächst, also die Vermögenssteuer steigt an. Glauben Sie an die Rente: Die Frage ist die Höhe. Diese hängt ab von politischen Entscheiden, dabei hat das Volk eine verantwortungsvolle Rolle. Tipp: 3. Säule Anlagelösung und maximal einbezahlen. Wenn was übrig bleibt, weiter breit investieren.

Ich bin verheiratet, arbeite 100 % seit meinem 18 Altersjahr und bezahle seither immer AHV. Ich und mein Mann werden die maximale AHV-Ehepartner-Rente erhalten. (150 %) Wenn ich nun die AHV-Rente mit 63 Jahre vorzeitig beziehen würde, kürzt das auch die Ehepaar-Rente prozentual?

Sara Neuweiler: Ja, denn ein Vorbezug der AHV-Rente führt zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer individuellen Rente. Diese Kürzung wirkt sich auch auf die Ehepaar-Rente aus, da diese aus den beiden Einzelrenten berechnet wird. Am besten verlangen Sie eine Rentenvorausberechnung bei der AHV.

Ich habe evtl. die Antwort auf meine Frage im Radio verpasst, stelle sie aber trotzdem mal: empfehlen Sie eine 3a in einer Bank oder eher bei einer Versicherung abzuschliessen? Ich bin 54 Jahre jung und habe bis jetzt keine Möglichkeit gehabt, in eine 3. Säule einzuzahlen. Wir hatten uns mit den Schulkosten der Steinerschule wohl zu viel aufgebürdet und hätten die Ferien zu viert wohl eher mit zelten planen sollen (machten wir auch ein paar Mal). Ich hatte immer das Gefühl gehabt, lieber mein Erspartes in der Bank zu lassen, als in eine 3. Säule zu stecken, für den Fall, dass ich es plötzlich brauchen würde. Dies war letztes Jahr dann auch tatsächlich der Fall, als ich mich vom Kindsvater getrennt hatte. Da kamen einige hohe Kosten, wie Anteilscheine der neuen Genossenschaft, neue Möbel, Rechnungen der alten Wohnung, u.s.w. dazu. Da war ich sehr froh um mein Erspartes. Jetzt merke ich, dass die 3. Säule winkt und ich da dringend was verbessern sollte, um Steuern zu sparen.

Olga Miler: Wenn Sie Kapital aufbauen wollen, so dass sich die Säule 3a schnell mehrt und gesund ist dann ist eine Säule 3a in Wertschriften über eine günstige Banklösung oder einen der vielen Online-Neo-Banken und spezialisierten Vorsorgeanbieter meist besser als eine Versicherungslösung. Bei der Versicherungslösung steht die Sicherheit im Vordergrund, d.h. der Versicherer zieht für diese Sicherheit eine Prämie ab. Dadurch wächst das investierte Kapital weniger. Sollten Sie zusätzlich, z.B. als alleinerziehende Person Sicherheit benötigen, dann kann sich eine Säule 3a in Wertschriften und zusätzlich eine Versicherung lohnen, die zwei separate Produkte sind. Viele der heutigen Säule 3a Anbieter bieten solche kostengünstigen Zusatzversicherungen an.

Ich bin 53-jährig, habe drei Kinder, zwei davon in der Lehre und eine Partnerin (wir sind nicht verheiratet). Ich habe in den letzten Jahren nie mehr als 60% gearbeitet – meine Partnerin ebenfalls. Habe auch nicht vor, jetzt mehr arbeiten zu müssen. Gibt es so «Anhaltspunkte» wie viel AHV und PK man erhalten sollte, damit ein normales Leben in der CH möglich ist? Wie kann ich errechnen, wie viel AHV und PK ich erhalten werde?

Philippe Erath: Wie viel man im Alter braucht, hängt von vielen Faktoren ab, das muss man sich selber errechnen. Wohnen, Krankenkasse, Essen, Hobbies etc....man sollte sich ehrlich ein Budget machen. Tipp: im Alter braucht man nicht weniger, da man auch mehr Zeit hat, Geld auszugeben. AHV: Bei Ausgleichskasse einen Kontoauszug bestellen, dann sieht man wieviel man einbezahlt hat und kann so es sich hochrechnen, was der Durchschnittsverdienst war im Arbeitsleben>daraus leitet sich Rente ab. PK: Pensionskassen-Ausweis anschauen, der kommt jährlich. Dort steht die Rentenleistung drauf.

Wir möchten gerne unsere Kinder zusammen betreuen. Ist es für die AHV bzw. und Pensionskasse ein Nachteil, wenn wir uns aufteilen. Z.B mein Mann 60% und ich 40%? Wäre es besser, wenn mein Mann 100% arbeitet oder wie wäre es am besten und wieso?

Olga Miler: Dies hängt (natürlich abgesehen von den persönlichen Präferenzen) sehr stark von den jeweiligen Löhnen, der Konditionen der Pensionskassen etc. ab. Rein theoretisch entsteht (rein vorsorgetechnisch) ein Nachteil, wenn die Person mit dem höheren Einkommen weniger arbeitet, da dann auch weniger Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt werden. Allerdings können sich vor allem bei verheirateten Paaren wiederum Vorteile bei der Steuerprogression ergeben. Und selbstverständlich ist die Zeit mit den eigenen Kindern nicht nur monetär bezifferbar! Für Ihre Situation und um den optimalen Aufteilungsgrad zu bestimmen sowie die Auswirkungen auf die Vorsorge könnte ein professionell, unabhängig erstellter Finanzplan sehr hilfreich sein so dass Sie unterschiedliche Szenarien modellieren können. Alternativ kann dieser Rechner von AllianceF (CashOrCrash) ebenfalls weiterhelfen.

Ich war im 2022 für ein Jahr am Reisen und habe nun dieses Jahr innerhalb der 5 Jahresfrist meine Beitragslücke bezahlt. Ich war recht erstaunt, dass ich einen Administrationsaufwand von über 90 Franken bezahlen musste. Ist das Normal?

Philippe Erath: das ist korrekt so.

Ich habe heute auf SRF gehört, dass es extrem wichtig ist, eine dritte Säule aufzubauen, wenn man nur im Teilpensum arbeitet, um so einige Hunderttausend Franken anzusparen. Meine Frage ist nun, woher ich das Geld denn nehmen soll? Ich habe vier Kinder, Ausgaben ohne Grenzen und bin froh, wenn ich am Ende des Monats eine runde Null schreiben kann.

Sara Neuweiler: Die Säule 3a ist eine Möglichkeit, nicht die einzige Lösung. Wenn Sie aktuell keine Mittel haben, ist es völlig in Ordnung, nicht einzuzahlen. Ihre AHV und Pensionskasse bilden bereits eine solide Basis. Zudem erhalten Sie sogenannte Erziehungsgutschriften bis Ihre Kinder 16 Jahre alt sind. Das ist ein fiktives Einkommen, dass Ihrer AHV angerechnet wird.

Ich bin ein Jahr vor der Pensionierung arbeitslos, mein BVG-Vermögen liegt deshalb auf einem Freizügigkeitskonto. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, bei einer PK unterzukommen, um eine ordentliche BVG-Rente zu bekommen anstatt bloss das Kapital zu beziehen? Was ist in diesem Fall das sinnvollste Vorgehen?

Sara Neuweiler: Wenn Ihr BVG-Guthaben bereits auf einem Freizügigkeitskonto liegt, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit, daraus eine monatliche BVG-Rente zu beziehen – es sei denn, Sie treffen rechtzeitig bestimmte Vorkehrungen. Wenn Sie bei Kündigung mindestens 58 Jahre alt sind, können Sie sich freiwillig in der bisherigen Pensionskasse weiterversichern – gemäss Art. 47a BVG. Die Anmeldung zur Weiterversicherung muss innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung erfolgen. Falls diese Frist bereits abgelaufen ist, ist eine Rücküberweisung in eine Pensionskasse ist nur bei einer neuer Anstellung möglich.

Ich beabsichtige mich ein paar Jahre frühpensionieren zu lassen und dann ins Ausland zu ziehen. Wenn ich eines meiner 3a-Konti auflöse, wenn ich bereits im Ausland wohnhaft bin, wo wird die Kapitalbezugssteuer erhoben? (Frage zielt auf die Schweiz ab, ohne Berücksichtigung DBA o.ä.)

Sara Neuweiler: Am Sitz der Vorsorgestiftung Ihrer Säule 3a wird eine Quellensteuer erhoben und beim Bezug direkt Ihrem Vorsorgeguthaben im Abzug gebracht.

Wir sind erst seit 20 Jahren in der Schweiz. Ich höre des Öfteren, dass man AHV/PK beziehen kann beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters, aber auch weiter arbeiten und einzahlen kann. Ist das so und wir genau wirkt sich das wann aus? Ist das zu empfehlen?

Olga Miler: Wenn Sie über das ordentliche Pensionsalter weiterarbeiten, dann kann dies folgende Auswirkungen haben: 1. AHV: Rente kann aufgeschoben werden, dann könnte sich die zukünftige Rente erhöhen (oder es können Beitragslücken gestopft werden) 2. Pensionskasse: das Kapital wächst weiter was die zukünftige Rente oder das zu beziehende Kapital erhöhen kann 3. Sie können bei Weiterarbeit und einem Erwerbseinkommen im Sinne der AHV auch weiterhin eine 3. Säule haben und darin einzahlen Allerdings gibt es viele individuelle Faktoren, vor allem bei den Steuern. Ob und wie sich eine Weiterarbeit lohnt, sollten Sie deshalb individuell berechnen (oder berechnen lassen), da auch Faktoren wie Lebensqualität etc. eine grosse Rolle spielen, ob sich die Weiterarbeit überhaupt im Gesamtbild «lohnt».

Ich bin 62 Jahre alt, Hausbesitzer mit einer 1. Hypothek von 2/3 des Anschaffungswertes von vor 10 Jahren. Sollte ich meine PK als Kapital in die Amortisation meiner Liegenschaft stecken, oder als Rente beziehen? Jetzt, wo der Eigenmietwert nicht mehr versteuert werden muss? So könnte ich meinen späteren Erben einen Gefallen tun und fast kostenfrei wohnen. Und das Gefühl, dass das Haus mir (fast) ganz gehört, würde mir gefallen. Schulden bei der Bank kosten ja auch?

Philippe Erath: Das hängt von ihrer sonstigen Vermögenssituation ab. Der Eigenmietwert wird alsbald fallen. Und Schuldzinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Die steuerliche Situation wird also einfacher zu berechnen. Deshalb stellt sich zwei Fragen: Machen Sie mit dem freien Vermögen, das sie besitzen, eine bessere Rendite als der Hypozins. Wenn ja, behalten Sie die Hypothek. Dies geht indes nur, falls die Bank ihnen die Hypothek auch noch gewährt, wenn Sie Rentner sind mit genügend hohem Vermögen oder Renteneinkommen.

Das in der PK angesparte Vermögen ist kaum am Kapitalmarkt angelegt und bringt eine schlechte Rendite. Gibt es Möglichkeiten, diese Rendite zu verbessern?

Philippe Erath: Leider nein – nur die PK (unter Berücksichtigung strengen gesetzlichen Auflagen) entscheidet, wie angelegt wird.

Was geschieht eigentlich mit meinem Geld, wenn ein Anbieter wie Viac Frankly oder Saxo pleite gehen würde? Inwiefern bin ich da abgesichert?

Philippe Erath: Das Geld ist nicht beim Anbieter als Sparguthaben hinterlegt, sondern in Aktien, Obligationen etc. Das heisst, das Geld ist insofern sicher. ABER es kann natürlich zu mühsamen Situationen bei der Abwicklung kommen, bis ihr Guthaben bei einer neuen Bank ist.

Mein Ehemann ist Jahrgang 1962 und wird seine Anstellung Ende 2025 aufgeben. Er hat in den Jugendjahren 1981 und 1982 einbezahlt und anschliessend durchgehend bis 2025. Ich habe Jahrgang 1964 und werde per Ende 2025 meine Anstellung aufgeben. In den Jugendjahren habe ich 1982, 1983 und 1984 einbezahlt und anschliessend durchgehend bis 2025. Müssen wir oder eines von uns ab 2026 in den kommenden Jahren bis zu unserer regulären Pensionierung AHV-Beiträge (basierend auf Vermögen etc.) einzahlen?

Philippe Erath: Sie müssen nicht, falls sie nicht auf 44 Jahre kommen, gibt es indes Abzüge. Bestellen Sie einen Kontoauszug bei der Ausgleichskasse. Falls Sie nachzahlen müssen/wollen: die Beträge berechnen sich nach dem Vermögen. Auch hier kann die Ausgleichskasse Beträge nennen. Je nach Vermögen lohnt es sich nicht.

Ab welchem Alter soll ich AHV oder Pensionskasse einzahlen, damit es später kein Problem gibt? Und wieso lohnt sich das so?

Philippe Erath: ab dem ersten Jahr, in dem man arbeitet zahlt man automatisch in die AHV (ab 2000 CHF Lohn pro Jahr) und in die PK (ab 22'680 CHF). Macht man das nicht, bekommt man im Alter massiv weniger Rentenleistungen.

Ich stehe kurz vor der Pensionierung. Eine meiner zentralen Fragen ist: Wie viel brauche ich wirklich, um zu leben? Das ist insofern nicht banal, als ich in den letzten Jahren kaum je Kontinuität hatte. Meine Frau war krank, nach ihrem Tod war ich alleinerziehend, ein Kind nach dem andern zog aus, dann wohnten auch Partner/innen meiner Kinder zeitweise bei mir, dann baute ich unser Haus um. Kurz: Mein Lohn reichte zwar immer, aber jedes Jahr war wieder finanziell ganz anders. Gibt es irgendwo eine Grundlage für ein Budget, mit welchen Lebenshaltungskosten man in einem Mittelklassehaushalt rechnen muss?

Sara Neuweiler: Das BFS stellt detaillierte Tabellen zur Verfügung, mit über 500 Ausgabepositionen: Nahrungsmittel (z. B. Brot, Fleisch, Obst) Wohnen und Energie Verkehr Gesundheit Bildung und Freizeit Die Daten sind nach Haushaltstypen und Einkommen gegliedert und eignen sich gut für eine individuelle Budgetplanung.

Da ich nicht immer 100% gearbeitet habe, weist mein AHV Konto (+PK) sicher Lücken auf. Wie und wo kann ich nachfragen wie gross diese sind? Wie viel und wo kann ich nachzahlen? Nur bis zu einem maximalen Betrag (oder Jahre zurück) oder alles? Ich denke es ist im Sinne aller möglichst alle Lücken zu schliessen um nicht später von Sozialhilfe zusätzlich abhängig zu sein.

Philippe Erath: Bei der Ausgleichskasse einen Auszug bestellen. Bei der Pensionskasse den Vorsorge-Auszug bestellen. Nachzahlen können Sie nur, wenn sie gar nicht gearbeitet haben und auch nur die letzten fünf Jahre.

Wir (40 und 43) sind nicht verheiratet, haben zwei Kinder und haben eine Wohnung gekauft: ist eine Todesfallversicherung die beste Lösung, um die Hypothek zu versichern? Was tun bei einer Invalidität oder Behinderung, (Erwerbsunfähigkeit)?

Philippe Erath: Ja, das ist so, falls ein Gehalt nicht reicht, um die Wohnung zu halten. Tipp: Versicherung nicht mit dritter Säule kombinieren.

Wenn man ausschliesslich von Anlagenrenditen lebt und nicht arbeitet, wie wird man bei der AHV versichert und was bekommt man ungefähr beim AHV-Alter?

Philippe Erath: Sie können freiwillig einzahlen, die Beitragshöhe berechnet sich nach ihrem Vermögen. Die Beiträge sind recht hoch, und wenn sie von Renditen leben, gehe ich davon aus, dass ihr Vermögen siebenstellig ist. Meist lohnt sich es da gar nicht, die AHV zu bezahlen. Vorteil aber: wenn man zahlt, bekommt man sicher was. Das Vermögen könnte sich auch in Luft auflösen.

Ich bin 41 Jahre alt, verheiratet und habe nach meinem Studium immer nur teilzeit gearbeitet. Seit ich einen Sohn habe (7-jährig), habe ich – mit Ausnahme von einem Jahr – nicht mehr gearbeitet. Früher habe ich ein paar Jahre lang in die Säule 3a einbezahlt. Seit ich nicht mehr erwerbstätig bin, ist dies ja nicht mehr möglich. Was würden Sie in einer solchen Situation empfehlen, wenn als Familie noch Sparpotenzial da ist?Einzahlungen in Säule 3b? Sparkonto? ETFs? Mein Mann hat eine Lebensversicherung und zahlt regelmässig in seine Säule 3a ein.

Philippe Erath: Ich denke, in ETFs einzuzahlen, ist das Sinnvollste, wenn sie Zeit haben, um auch Schwankungen aussitzen zu können.

Wie sicher ist das Geld bei der AHV, Pensionskasse und in der 3. Säule? Habe die Angst, dass bei einer grösseren Wirtschaftskrise das Geld weg sein könnte. Habe bisher ein 3a Bankkonto. Was ist die beste Lösung für die 3. Säule? Möche schon eine «sichere» Lösung, aber auch das Beste herausholen.

Philippe Erath: AHV: So lange Leute arbeiten, bekommen Sie eine Rente. Ueber die Höhe entscheidet die Politik und das Stimmvolk (abhängig von Rentenalter). PK: Sicher. Das Kapital, das drin ist, ist sehr sicher. Die Vorschriften für die PKs sind streng. 3. Säule: wenn sie mehr als 10 Jahre vorausschauen können, ist eine Anlagelösung das profitabelste. das sicherste ist eine Sparlösung.

Ich möchte mich mit 60 pensionieren lassen. Die AHV will ich aber erst ordentlich mit 65 beziehen. Wieviel AHV Beiträge muss ich von 60-65 bezahlen?

Sara Neuweiler: Sie bleiben bis zum Referenzalter von 65 Jahren AHV-beitragspflichtig. Die Beiträge werden als Nichterwerbstätige berechnet, da Sie nicht mehr arbeiten. Die Grundlage ist: Ihr steuerbares Vermögen und Ihr jährliches Renteneinkommen, multipliziert mit dem Faktor 20. Das Ergebnis dient als Berechnungsgrundlage wovon sich Ihre AHV-Beitragspflicht berechnet. Der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530 pro Jahr, der Maximalbeitrag bei CHF 26'500 jährlich.

Ich bin verheiratet, Mutter und arbeite 50%. Der AHV-Beitrag sowie auch einem meinem Pensum angepassten Pensionskassen-Beitrag erfolgen somit. In die 3. Säule kann ich aktuell nur ganz wenig einzahlen. Mein Mann ist selbstständig, bezahlt AHV- und Pensionskassenbeiträge, sowie in die 3. Säule ein. Bin ich als Frau trotzdem gut abgedeckt so? Was würde bei einem Todesfall von mir oder meinem Ehemann oder einer Trennung passieren?

Philippe Erath: Im Todesfall bekommen Sie eine Witwenrente der AHV, falls sie über 45 sind und seit 5 Jahren verheiratet. Das PK Guthaben wird als gemeinsames angesehen, das heisst, sie bekommen Leistungen daraus im Todesfall, auch bei der 3. Säule geht das Guthaben an Sie herüber. im Todesfall sind sie gut abgedeckt. Bei einer Scheidung, da Sie verheiratet sind, bekommen Sie auch etwas, die PK wird aufgeteilt, sie sind gar im Vorteil, weil sie weniger arbeiten.

Ich möchte mein PK Geld zur Pensionierung ausbezahlen lassen. So viel ich weiss, wird das PK Geld, wenn ich vor 65 versterbe, an die Allgemeinheit ausbezahlt und nicht an meine Hinterbliebenen. Was kann ich tun, damit meine Familie das Geld trotzdem erhält?

Olga Miler: Verschieden Pensionskassen regeln dies unterschiedlich: einige ermöglichen auch in diesem Fall eine Kapitalauszahlung (oft gebunden an die Stellung eines Gesuches), es gibt Modelle bei welchen eine Teilauszahlung möglich ist (das notwendige Kapital für die Partnerrente wird berechnet, der Rest kann ausgezahlt werden) etc. Um die Familie abzusichern: 1. Die Pensionskasse bezahlt eine Partner:innen Rente und Waisenrente im Todesfall, Angaben zu Ihrer Situation finden Sie im Vorsorgeauszug 2. Die Bestimmungen für Ihre Pensionskasse für den Todesfall ist meistens im Pensionskassenreglement zu finden, da dies unterschiedlich geregelt wird genau informieren 3. Bei Unklarheiten (die Bestimmungen sind oft allgemein formuliert), die PK kontaktieren und direkt nachfragen Sollte sich herausstellen, dass die Kasse keine Kapitalauszahlung ermöglicht, bliebe dann nur ein Wechsel der Pensionskasse, dies ist leider bei einem Angestelltenverhältnis nur durch Arbeitsplatzwechsel möglich da die Schweiz keine freie Wahl der Pensionskasse kennt ausser Sie sind Inhaberin einer AG/GmbH oder einer Verbandslösung angeschlossen. Weitere Möglichkeiten wären die vorzeitige Auszahlung des Kapitals z.B. für Rückzahlung Hypothek/Erwerb Wohneigentum oder Selbständigkeit.

Ich habe mich diese Jahr in die PK eingekauft um unteranderem Steuern zu sparen. Wenn ich noch in die 3a Einzahlen würde, gäbe die vermutlich aber keine zusätzliche Steuervorteile?

Sara Neuweiler: Das hängt von Ihrem steuerbaren Einkommen ab. Solange Sie nach Abzug des Pensionskasseneinkaufs noch ein steuerbares Einkommen ausweisen, lohnt sich auch die Einzahlung in die Säule 3a steuerlich für Sie. Wenn Ihr steuerbares Einkommen jedoch durch den PK-Einkauf bereits sehr tief ist, kann es sein, dass die zusätzliche Einzahlung in die Säule 3a nur ein kleiner steuerlicher Vorteil bringt. Ich mache ein vereinfachtes Beispiel: Einkommen: CHF 80'000.– PK-Einkauf: CHF 30'000.– → steuerbares Einkommen sinkt auf CHF 50'000.– Säule 3a Einzahlung: CHF 7'000.– Steuerersparnis durch 3a: gering, da der Grenzsteuersatz bei CHF 50'000.– deutlich tiefer liegt.

Welches ist die Minimalrente?

Sara Neuweiler: Die AHV-Minimalrente in der Schweiz beträgt ab dem 1. Januar 2025 CHF 1'260.– pro Monat. Das entspricht einer Jahresrente von CHF 15'120.–, sofern Sie eine volle Beitragsdauer von 44 Jahren aufweisen.

Ich werde 21 und habe soeben mein Studium begonnen. Was muss ich da alles einzahlen, damit ich keine Lücken habe?

Sara Neuweiler: Sie müssen sich vorerst nur um Ihre AHV kümmern. Nichterwerbstätige Personen (z. B. Studierende ohne Einkommen) müssen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag AHV-Beiträge zahlen. Das heisst: ab dem Jahr, in dem Sie 21 werden, sind Sie beitragspflichtig, wenn Sie nicht arbeiten. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell CHF 530.– pro Jahr. Wenn Sie gelegentlich arbeiten (z. B. Nebenjob), kann das Ihre Beitragspflicht decken – sofern Sie mindestens CHF 2'300.– pro Jahr verdienen. Falls Sie weniger verdienen oder gar nicht arbeiten, müssen Sie den Mindestbeitrag direkt an die Ausgleichskasse zahlen.

Wie werden die Pensionskassengelder ausgezahlt, wenn man zum Zeitpunkt der Pensionierung arbeitslos ist?

Sara Neuweiler: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung arbeitslos sind, hat das keinen negativen Einfluss auf die Auszahlung Ihrer Pensionskassengelder. Sie haben grundsätzlich die gleichen Optionen wie alle anderen Versicherten. -> Lebenslange Rente / Kapitalbezug oder Mischform Je nach Alter sollten Sie Ihre Optionen jedoch genau prüfen und mit einem Experten oder einer Expertin besprechen.

Worauf muss ich bezüglich AHV und Pensionskasse achten, wenn ich drei Teilzeitjobs habe? Bei zwei Jobs verdiene ich mehr als die Eintrittsschwelle für die PK, bei einem jedoch nicht.

Olga Miler: Bei der AHV ist es wichtig, dass alle 3 Arbeitgeber auch Beiträge einzahlen. Bei der Pensionskasse darauf achten und prüfen, ob beide Kassen (oder alle 3) jeweils den Koordinationsabzug abziehen – dies mindert den versicherten Lohn signifikant. Die Information dazu finden Sie in den jeweiligen Versicherungsausweisen. Ziehen alle Kassen den vollen Koordinationsabzug ab, dann unbedingt nach teilzeitfreundlichen Regelungen fragen. Für Teilzeitangestelle mit mehreren Kassen gibt es zudem die Möglichkeit, eine Pensionskasse als «Hauptkasse» zu ernennen, das sollte dann die Koordinationsabzüge entsprechend mindern.

Ab welchem Einkommen bzw. Steuerbetrag lohnt es sich die 3A-Säule ganz einzubezahlen?

Philippe Erath: Es lohnt sich immer, weil jeder Franken, den man in die 3. Säule einbezahlt, das steuerbare Einkommen mindert.

Sind PK Einkäufe in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung noch möglich bei gleichzeitiger Auflösung von drei 3a Konti oder wird es als Steuerumgehung angesehen? PK wird vollumfänglich als Rente genommen.

Philippe Erath: Das ist möglich und legal.

Habe Jahrgang 1966, (männlich). wenn ich mich 2029 pensioniere mit 63 Jahren werden mir dann die fehlenden zwei Jahre angerechnet? Habe schon mit 18, 19 und 20 Jahren einen Brutto Lohn von 38‘000.— Franken und da schon AHV Beiträge bezahlt. Habe auch seit 1987 immer in die AHV eingezahlt.

Sara Neuweiler: Nein, ein Vorbezug führt zu einer lebenslangen Kürzung der Rente – aktuell um 13.6 % bei zwei Jahren Vorbezug. Ihre Jugendjahre zwischen Alter 18 – 21 können diese beiden fehlenden Jahre nicht ersetzten.

Bin 65 und gerade pensioniert. Kurz zuvor erst geschieden. Beziehe AHV, keine Vollrente und Rente aus verbliebenem PK Guthaben. Die reicht nur, da ich neuer Partnerschaft lebe. Ich möchte noch etwas in kleinerem Pensum weiterarbeiten. Welches monatliche Einkommen ist steuerfrei?

Philippe Erath: Steuerfrei ist kein Einkommen. Befreit von AHV-Abzügen sind Löhne unter 1400 im Monat.

Nächstes Jahr muss ich eine frische Hypothek über 190'000 CHF abschliessen. Wir könnten die Hypothek auch zurückzahlen ohne Stress mit genug Reserve. Wir sind 60 und 54. Ab welchem Zinssatz wäre die Rückzahlung interessant und gibt es ausser möglichen Liquiditätsengpässen Gründe, sie nicht zurückzuzahlen?

Philippe Erath: Ich würde die Hypothek laufen lassen, das Geld können Sie besser sonst am Kapitalmarkt anlegen und einer Rendite von ein paar Prozent erzielen. Die Hypothek wird wohl unter 2 Prozent sein. Fragen Sie die Bank, ob sie auf eine Amortisierung verzichtet.

Ich habe bei meiner Säule 3a den Fehler gemacht, dass ich mich vor 4 Jahren zu einer monatlichen Zahlung von CHF 400 bei der Helvetia verpflichtet habe. Nun habe ich die Säule 3a auflösen lassen, weil ich zum VZ wechseln möchte. Von fast 20’000 einbezahlten CHF erhalte ich nur CHF 3’300 zurück. Kann das sein und ist das rechtens?

Philippe Erath: Das ist rechtens, aber nicht gerecht. Deshalb rate ich immer von Versicherungslösungen ab. Schauen Sie, ob sie in ein paar Jahren mehr günstiger rauskommen, das kann, muss aber nicht der Fall sein. am besten beissen Sie in den sauren Apfel und transferieren das Geld in eine 3. Säule mit Anlagelösung bei einer Bank.

Man kann auch bei SRF lesen, dass nur wenige Menschen den Durchblick haben in der Altersvorsorge. An wen kann oder soll ich mich vertrauensvoll wenden, um meine Altersvorsorge zu planen, an einen lokalen Treuhänder, die Bank, ein grosses Vermögensberatungszentrum, die Pensionskasse oder an wen? Wen können Sie im Toggenburg empfehlen? Wann ist der geeignete Zeitpunkt für eine solche Beratung? Bei mir dauert es noch deutlich mehr als 10 Jahre bis zur Pensionierung.

Philippe Erath: Beginnen Sie selber! Nehmen sie den PK-Ausweis, die AHV-Auszüge (bestellen bei Ausgleichskasse) und dann sehen Sie genau, wie viel sie bekommen mit 65. Eventuell haben sie noch eine 3. Säule, rechnen Sie dies auch mit ein. Reicht es, brauchen Sie keinen Experten. Reicht es nicht, oder sind sie unsicher, fragen sie nach bei ihrer Hausbank – die arbeiten kostenlos. Auch ein Besuch hier wäre noch wertvoll: https://www.bvgauskuenfte.ch ein unabhängiger Berater kostet. Das können Sie vermeiden. Wenn Sie einen bezahlen, gehen Sie zu einem, der gute Referenzen hat, zB aus ihrem Bekanntenkreis.

Ich habe mein Studium erst mit 27 abgeschlossen, vorher nur vereinzelt Nebenjobs gehabt (also überhaupt nicht durchgehend) und erst mit 27 angefangen zu arbeiten (100%). Zurzeit bin ich 35 Jahre alt. Jetzt habe ich erfahren, dass man 44 Jahre einzahlen müsste für die Rente. Das wäre bei mir ja bis 71. Gibt es Möglichkeiten da was zu machen, wenn ich bis 65 oder vermutlich werde ich bis 66 oder 67 arbeiten (müssen) nicht auf die 44 Beitragsjahre komme?

Philippe Erath: Haben Sie als Student in die AHV einbezahlt? in Nebenjobs? vielleicht freiwillig gar? Dann müssen Sie nichts befürchten, kommen auf die 44 Jahre. Ueberprüfen Sie dies im Auszug, den bekommen Sie bei der Ausgleichkasse. Sie können nicht mehr als die letzten 5 Jahre nachzahlen, da haben Sie aber gearbeitet, geht also nicht mehr. im schlimmsten Fall (sie haben als Student nie gearbeitet und auch nicht freiwillig einbezahlt), müssen Sie mit Renteneinbussen bei der AHV rechnen (pro verlorenes Jahr 2,3%). deshalb am besten immer in die 3. Säule einzahlen mit einer Anlagelösung.

Ich bin 60 Jahre alt, habe 36 Jahre in der Schweiz gearbeitet und lebe seit drei Jahren in Portugal. Kann ich mich mit 65 in der Schweiz pensionieren lassen, obwohl ich in Portugal wohne?

Philippe Erath: Ja das können Sie, sie bekommen aber nur für die 36 Jahre eine entsprechende AHV. Das sind 8 Jahre zu wenig was eine um 18,4 Prozent reduzierte Rente bedeutet.

Ich bin 31 Jahre alt und kümmere mich um die Altersvorsorge. Bei den meisten Themen blicke ich durch, nur bei der 2. Säule und den freiwilligen Beiträgen nicht ganz. Was sind die konkreten Vorteile von diesen freiwilligen Beiträgen im Vergleich zu einer privaten Anlagestrategie (ETF/Aktien)? Danke für die Aufklärung.

Sara Neuweiler: Der Hauptvorteil liegt in der Steuerersparnis. Zusätzliche freiwillige Beiträge in die Pensionskasse werden Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen und erzielen somit eine interessante Steuerersparnis, ähnlich wie bei der Säule 3a. Zudem ist das Risiko im Vergleich zu einer Anlagestrategie deutlich geringer. Ein weiterer Vorteil: Auf PK-Guthaben müssen Sie keine Vermögenssteuer bezahlen. Nachteil: Das Geld bleibt in der Vorsorge gebunden (ist somit nur unter bestimmten Bedingungen verfügbar VOR Pensionierung). Zudem liegt die Verzinsung innerhalb der Pensionskasse meistens tiefer als wenn Sie ihr Kapital im privaten Vermögen mit einer Aktienstrategie langfristig investieren.

Ich bin jetzt 50 Jahre alt und IV-Rentnerin. Ich habe früher 2 Jahre in Liechtenstein in die dortige AHV eingezahlt, weil ich dort gearbeitet habe. Nun frage ich mich, ob ich es verpasst habe, die dortige AHV mit der schweizerischen AHV zu koppeln. Kann ich das noch tun? Reicht es, wenn ich das aufs Pensionsalter hin mache? Oder ist der Zug wegen der IV-Rente abgefahren, die ich seit 2008 beziehe. Was müsste ich genau in die Wege leiten?

Sara Neuweiler: Die Schweiz und Liechtenstein sind beide Mitglieder der EFTA und haben ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das die Koordination der AHV/IV-Systeme regelt. Das bedeutet: Ihre Beitragsjahre in Liechtenstein werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt, sofern Sie diese korrekt anmelden. Die Koordination der Versicherungszeiten erfolgt erst bei der Anmeldung zur Altersrente, also mit ca. 64–65 Jahren. Der Zug ist somit nicht abgefahren. Was Sie tun können: – AHV-Kontoauszug Schweiz bestellen: Prüfen Sie Ihre Schweizer Beitragsjahre. – Liechtensteinische AHV kontaktieren: Fordern Sie einen Auszug Ihrer Beitragszeiten in Liechtenstein an. (https://www.ahv.li/) Rentenanmeldung bei der AHV ca. 6 Monate vor Pensionierung

Habe Patientenverfügung, brauche ich zusätzlich eine Vorsorgeverfügung?

Olga Miler: Ja, zusätzlich zur Patientenverfügung ist es ist sehr empfehlenswert folgende Dokumente zu erstellen: 1. Patientenverfügung: regelt die Wünsche für die medizinischen Behandlungen, z.B. ob Sie lebenserhaltende Massnahmen befürworten oder ablehnen etc. 2. Vorsorgeauftrag: regelt, wer für Sie entscheiden kann im Falle einer Urteilsunfähigkeit und falls spezifiziert, was die vertraute Person machen darf/soll 3. Testament: wie der Nachlass geregelt ist

Ich bin knapp 50 und habe inzwischen mein 3. 3A Säule Konto eröffnet. Ich habe auf den ersten beiden ca. 40'000 einbezahlt, das jetzige ist noch frisch. Es sind alles Konten auf verschiedenen Banken. Ich würde gerne wissen, was steuertechnisch am meisten Sinn macht, die Konten einzulösen, wenn ich im Pensionsalter bin?

Philippe Erath: Es macht Sinn, am Ende mit 65 fünf Konten zu haben. Alle sollten etwa gleich viel drauf haben, so können Sie zwischen 65 und 70 jedes Jahr ein Konto auflösen. So bleibt der Steuersatz (3. Säule Bezug wird wie Dividendenbesteuerung behandelt) tief. Auch bei der Besteuerung der 3. Säule gibt es eine Progression.

Ich habe erst nach meinem Studium mit 25 angefangen zu arbeiten. Hat die so entstandene Lücke einen grossen Einfluss auf die Rente? Gibt es eine Möglichkeit diese Lücke zu schliessen?

Philippe Erath: Falls Sie vor 25 nie freiwillig in die AHV einbezahlt haben oder kleine Jobs hatten, die AHV versichert waren, wird eine Lücke entstehen, es werden 4 Beitragsjahre fehlen, das gibt einen Abzug von fast 10 Prozent bei der AHV. Diese Lücke können Sie nur schliessen, wenn sie jünger als 30 sind (man kann 5 Jahre zurück nachzahlen, später nicht mehr). Bei der PK gibt es keine klassische Lücke, indes haben Sie weniger angespart. Aber falls sie dank Studium nun einen hohen Lohn haben, fällt dies weniger ins Gewicht.

Auf was sollte man besonders achten, wenn man mehrere Jobs hat (z.B. Hauptjob > 80% und Nebenjob)? Gibt es etwas spezielles zu berücksichtigen, wenn man mehrere Pensionskassen hat? Was sind Vor- und Nachteile, als junge Person (unter 30), sich zusätzlich in die Pensionskasse einzukaufen?

Philippe Erath: Grundsätzlich ist das Problem des Koordinationsabzugsm- bei Teilzeit bekommt man überproportional weniger Pensionskassenguthaben, da dieser fixe Betrag von über 26'000 Franken vom Bruttolohn abgezogen wird – und nur darauf wird dann PK bezahlt. Ich würde unbedingt 3. Säule machen, und zwar mit einer Anlagelösung.

Mein Mann hat als selbstständig Erwerbender weder in eine PK eingezahlt noch eine Säule 3a. Er hat nur den minimalen AHV Beitrag eingezahlt. Nun ist er kurz vor 60 und wir fragen uns, ob es Sinn machen würde, uns scheiden zu lassen, damit unser AHV Beitrag höher ausfallen wird. Ich war zwar immer angestellt mit einem PK Guthaben, hatte aber nur einen durchschnittlichen Angestelltenlohn. Mit den beiden Renten werden wir in Bern unsere Miete und Lebenskosten nicht bezahlen können.

Philippe Erath: Eine Scheidung kann etwas bringen, aber Achtung: es gibt bei einem Todesfall auch keine Witwenrente. Bei der PK ist es individuell, wie diese den Todesfall in einem Konkubinatspaares behandelt, am einfachsten bei der PK nachfragen.

Ich wollte fragen, ob es einen negativen Einfluss auf die (AHV oder PK) Rente hat, wenn man Teilzeit arbeitet aber nur mit einem leicht reduzierten Pensum. Ich arbeite seit einer Beförderung vor 15 Jahren 90% (jeweils Freitagnachmittag frei für Einkauf, Haushalt). Kernfrage wäre: Erhalte ich ev. weniger Rente als wenn ich eine 100% Stelle mit demselben Bruttolohn hätte? Weiterer Hintergrund der Frage: Wir haben ein paar Bauprojekte vor uns und mein Mann (Handwerker) überlegt sich, ob es besser wäre, dafür das Pensum zu reduzieren oder auf 100% zu lassen und jeweils ein paar Wochen im Jahr unbezahlt Urlaub zu nehmen (ggf. mit AHV Nachzahlung).

Philippe Erath: Die Prozente sind weniger entscheidend als der Bruttolohn. Bleibt der gleich, bleiben die Rentenleistungen gleich. Achtung allerdings bei Krankheit, Erwerbsausfall, da können Leistungen weniger sein. Unbezahlter Urlaub: hier gibt es oft auch Arbeitnehmer, die weiter in die PK einzahlen. Mal ein Jahr weniger in die AHV einzuzahlen, ist nicht schlimm, solange man etwas einzahlt. Am ende braucht man einfach die 90'000 Jahreslohn im Schnitt, um die volle AHV zu bekommen. Wenn man ein Jahr da mal etwas weniger hat, macht es nicht viel aus. Bei Pensumreduktion kann man auch nicht AHV nachzahlen.

Meine Frau arbeitet selbstständig (eigene Massagepraxis, krankenkassenanerkannt) und lässt sich dieses Jahr bei der AHV vorzeitig pensionieren (mit Übergangs-Jahrgang 1963 ist dies vorteilhaft für uns), sie arbeitet aber in reduziertem Pensum (~30%) noch weiterhin selbstständig. Bis wann kann sie noch in ihr privates 3a-Konto einzahlen und bis wann spätestens muss das Geld daraus bezogen werden?

Philippe Erath: Einzahlen können Sie nur, wenn sie noch über ein Erwerbs-Einkommen verfügen. Beziehen können sie bis zum 70. Jahr

Ich bin 50-jährig, selbständigerwerbend und habe keine Pensionskasse. Ich verdiene im Jahr ca. 40'000-50'000 Fr. netto und habe ein Vermögen von 230'000 Fr. Ein Teil davon als Säule 3a Geld. Seit diesem Jahr investiere ich meine Säule 3a Gelder (und auch ein Teil meines Vermögens in ETFs). Macht es Sinn, mich noch bei einer freiwilligen Pensionskasse anzuschliessen?

Philippe Erath: Wenn Sie selbstständig sind, nein, da Sie ja Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge zahlen. PKs sind relativ teuer für Selbständige. Ich rate an, zu versuchen, sonst zu sparen mit ETFs (am besten bei verschiedenen Anbietern).

In einem Beitrag habe ich gehört, dass es am besten für Paare ist, wenn beide je 70% Teilzeit arbeiten (wenn sie z.b Kinder haben) und die Arbeit aufteilen wollen. Warum ist 70-70 am besten und nicht z.b. 60-80?

Sara Neuweiler: Bei 70/70 teilen sich beide Eltern gleichmässig die Verantwortung für Beruf und Familie. Aus Vorsorgeperspektive hat das folgende Vorteile: Ab ca. 70 % Pensum sind die meisten Personen voll in der Pensionskasse versichert, inkl. Risikoleistungen. Bei kleineren Pensen (z. B. 60 %) kann der Koordinationsabzug die Vorsorge stark reduzieren. Gleichmässige Teilzeitarbeit verbessert die AHV-Beitragsbasis für beide Elternteile. Es soll allerdings keine Pauschalempfehlung sein. Die Aufteilung hängt auch sehr stark von Ihrem jeweiligen Einkommen ab.

Können Beitragslücken, die älter als 5 Jahre sind, nicht mehr gerettet werden?

Sara Neuweiler: Ja, das ist korrekt: AHV-Beitragslücken, die älter als fünf Jahre sind, können nicht mehr nachgezahlt werden, gerechnet wird ab dem Ende des Beitragsjahres. Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2019 keine AHV-Beiträge geleistet haben, können Sie diese nur bis Ende 2024 nachzahlen.

Ich bin 47 und arbeite 60%, weil wir 2 junge Kinder haben. Mir ist bewusst, dass jeweils der Einzelfall (mit Lebensumständen, Jahresbudget, zu finanzierende Bedürfnisse, etc.) betrachtet werden muss, jedoch frage ich mich trotzdem, gibt es eine Annäherung (Bsp. Jahresfamilienbudget mal x?) wie hoch das Pensionskassenguthaben sein müsste, damit man ohne einschneidende Veränderungen gut über die Runden kommt?

Philippe Erath: Wenn Sie im Jahr zusammen 100'000 brauchen im Alter, um gut zu leben, sollte das PK Kapital zusammen 1 Million sein – falls sie keine 3. Säule haben.

Welche Tipps haben sie für Menschen aus der EU, welche erst später in ihrem Erwerbsleben in die Schweiz gezogen sind? Muss man sich bereits auf eine kleine Rente einstellen oder gibt es die Möglichkeit sinnvoll «aufzuholen»?

Olga Miler: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, so werden z.B. die Renten für die AHV mit der EU koordiniert. Zudem können fehlender Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend nachgezahlt werden. Zudem können Sie, wenn Sie berufstätig sind, allenfalls zusätzlich in deine Pensionskasse einzahlen, eine Säule 3a (am besten in Wertschriften) haben und natürlich zusätzlich privat ansparen.

Ich möchte mich in vier Jahren mit 60 frühpensionieren lassen. Meine Ehefrau, die ein Jahr jünger als ich ist, bezieht eine volle IV-Rente. Ich möchte die AHV nicht vorbeziehen. Geht das überhaupt? Kann ich trotz der IV-Rente meiner Ehefrau die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige einzahlen?

Sara Neuweiler: Sie dürfen sich mit 60 pensionieren lassen, ohne die AHV-Rente zu beziehen. Der Vorbezug ist frühestens ab 63 Jahren möglich. Wenn Sie die AHV-Rente nicht vorzeitig beziehen, bleibt Ihre Rente ungekürzt, aber: Sie müssen bis zum ordentlichen Rentenalter (65 Jahre) weiterhin AHV-Beiträge zahlen – als nichterwerbstätige Person. Wenn Ihre Ehefrau eine volle IV-Rente bezieht, gilt sie nicht als erwerbstätig im Sinne der AHV. Das bedeutet: Sie können nicht von der Beitragspflicht befreit werden. Fazit: Sie dürfen sich mit 60 frühpensionieren lassen und die AHV erst mit 65 beziehen. Sie dürfen nicht nur sondern müssen AHV für Nichterwerbstätige zahlen bis Sie Alter 65 erreicht haben.

Ich hätte gerne gewusst, wie wahrscheinlich es ist, dass bald ein zukünftiges Rentenehepaar 200 % AHV Rente erhält und nicht wie jetzt 150 %? Wann würde diese Änderung in Kraft treten und wie viel Rente wird das dann ungefähr sein für ein Ehepaar?

Olga Miler: Die Diskussion dazu ist im Gange. Zwar wurde die Initiative der Mitte 2024 bereits 2x vom Bundesrat abgelehnt (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-renten-ehepaare.html), es gibt jedoch neue Vorstösse im Nationalrat, so soll die Plafonierung der AHV Rente für Ehepaare aufgehoben werden (für Neupensionierte) und dafür bei der Witwenrente gespart werden.

Ich war bis zum 40. Lebensjahr verheiratet und nach der Scheidung 2017 musste natürlich alles geteilt werden – AHV sowie Pensionskasse. Ich bin seit 2009 selbständig und hab durch meine Tätigkeit nicht den höchsten Lohn – typisch kreativ Branche. Nun zu meiner Frage – die so grosse entstandene Lücke ist ja eh unmöglich in meiner Situation aufzuarbeiten. Bin nun 48 und zahle immer noch Alimente, für die nächsten 4 Jahren. Auch hier, schwierig, dass noch was übrig bleibt ende Monat. Und so noch in eine weitere Säule einzuzahlen ist ja kaum möglich, ausser man lebt gar nicht mehr und zahlt die 100.- die übrig bleiben ein. Ich habe lediglich die normale Abdeckung hier in meinem Geschäft – AHV sowie obligatorische Pensionskasse. Was empfehlen Sie bei einer solchen Situation?

Philippe Erath: Das ist keine klassische Lücke, da ja jedes Jahr bezahlt wurde. Das heisst, für die AHV sieht es nicht allzu schlecht aus. PK: hier muss der PK Ausweis genau analysiert werden. Und dann ausrechnen, was die Rente dann einmal ist im Alter. Wenn man halt wirklich nichts auf die Seite legen kann, gibt es zwei Lösungen: mit dem Kapital, das man sich errechnet, auskommen im Alter (ev. EL beziehen oder überlegen, wo man günstiger leben kann), oder Job wechseln. ich weiss, das ist alles nicht einfach. ev. gar unmöglich. Aber man muss sich überlegen, wo die Hebel sind: ich sehe nur beim Einkommen derzeit.

Warum kann man als alleinstehende Person das verbliebene Rentenkapital bei Todesfall nicht an seine Freunde vererben? Das geht nur bei verheirateten Paaren, da erbt die/der Witwe*r. Oder ich muss bei Erreichen des Rentenalters einen Kapitalbezug machen. Wann wird diese Ungerechtigkeit behoben? Schliesslich habe ich das Geld angespart.

Philippe Erath: Das ist eine politische Frage – derzeit sieht es nicht aus, dass dies geändert wird. Das Institut Ehe wird derzeit noch höher gehalten. Am besten Kapitalbezug machen mit 65 und ein Testament aufsetzen. Das am besten mit einem Notar.

Wir sind aktuell in einer Finanzberatung und unser Berater rät uns 2/3 der 3a Einzahlungen mit einer Versicherung abzuschliessen und 1/3 bei einer Bank einzahlen. Ich habe aber in der Vergangenheit immer wieder gehört, dass man nicht in eine Versicherung einzahlen soll. Hat sich die Situation seit 2025 geändert, da die Versicherungen transparent auszeigen müssen, was Versicherungsprämien sind und was in die Vorsorge geht? Zudem hat er uns auch empfohlen, in 3b zu investieren, was ja auch nur mit einem Versicherungsmantel geht. Wir sind ein Paar, beide Teilzeit verdienend, werden demnächst heiraten und ein Kind bekommen. Wie sehen sie diese Empfehlung, die uns angeboten wird?

Philippe Erath: Ich rate wirklich Versicherung und 3. Säule zu trennen, auch wenn die Prämien separat aufgezeigt werden müssen. Weil man kommt so schwer da raus. Wenn Sie sich gegenseitig absichern wollen, dann dies mit einer Stand Alone Lösung und auf Kündigungsrechte schauen. Dazu separat einen 3. Säule 3a Anlagelösung bei einer Bank machen. Am besten mit einer App, da Gebühren viel tiefer.

Ich arbeite 40% (Jahreslohn brutto 26'000.-) Mein Mann 100% (Jahreslohn brutto 71'000.-) Mit einem kleinen Kind schaffen wir es nicht den vollen Betrag in die Säule 3a zu bezahlen und mir ist meine geringer PK bewusst. Was kann ich/wir in den rund 30 Jahren bis zu unseren Pensionierung tun, um trotzdem eine solide Rente zu bekommen?

Philippe Erath: Wichtig ist, dass die 3. Säule angelegt ist, am besten in einem App-Produkt (Kantonalbanken, Raiffeisenbanken und die eine Grossbank haben solche Apps, es gibt auch Neo-Banken). Dann vermehrt sich das wenige, was einbezahlt wird, wenigstens. Wenn das Kind mal älter wird, nach Möglichkeit Pensum hochschrauben.

Wo sollte man am besten eine 3a einzahlen , wenn mann sich vor allem aus Sparen und Steuern sparen konzentrieren möchte, dabei Flexibilität benötigt in der Höhe der jährlichen Einzahlung und dies mittelfristig auch für Wohneigentum verwenden möchte?

Philippe Erath: App-Lösung wegen der Flexibilität. Wohneigentum kann man aus jedem 3. Säule Konto beziehen.

Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet seit über 20 Jahren zusammen und haben zwei Kinder. Sowohl mein Lohn als auch mein Vermögen sind höher als bei ihr. Wie lässt sich die Vorsorge so planen, dass meine Partnerin auch für den Fall einer Trennung oder eines Todesfalls abgesichert ist? Gibt es noch so etwas wie einen Konkubinatsvertrag?

Philippe Erath: Man kann dies notariell festlegen. Kontaktieren Sie eine Fachfrau oder einen Fachmann. Auch Versicherungen könnten eine Lösung sein. (Bitte diese aber nicht mit der dritten Säule kombinieren).

Ich bin 28-jährig und seit bald 5 Jahren an Long Covid erkrankt und daher nicht mehr arbeitsfähig. Zuerst bezog ich Krankentaggeld, dann IV-Taggeld und nun eine Rente. Was bedeutet das für meine Vorsorge? PK sowie AHV? Muss ich etwas beachten?

Sara Neuweiler: AHV: Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten, Sie bleiben AHV-versichert, solange Sie eine IV-Rente beziehen. Die IV zahlt für Sie die Beiträge ein. PK: Ich gehe davon aus, Sie waren vor Ihrer Erkrankung in einer Pensionskasse versichert und erhalten deshalb eine IV-Rente aus der Pensionskasse. In diesem Fall zahlt die Pensionskasse weiterhin Beiträge für Sie ein bis Alter 65, basierend auf Ihrem versicherten Lohn vor der Erkrankung. Was Sie tun können: – IV-Rente regelmässig überprüfen lassen: Die IV kann die Rente periodisch neu beurteilen – AHV-Kontoauszug bestellen: So sehen Sie, ob Ihre Beitragsjahre korrekt erfasst sind. – Pensionskassen-Ausweis prüfen – Ergänzungsleistungen (EL): Falls die IV-Rente und PK-Rente nicht zum Leben reichen, können Sie EL beantragen.

Ich bin 36 Jahre, verheiratet und habe zwei Kinder. Ich bin 100% Hausmann und gehe nicht arbeiten. Was? Wie? Und wo kann, soll ich einzahlen? Dritte Säule? Zweite Säule?

Olga Miler: Leider stehen dir in diesem Fall nur private Ersparnisse zur Verfügung. Für eine 3. Säule benötigst du ein Erwerbseinkommen im Sinne der AHV, für eine Pensionskasse (Säule 2) benötigst du zudem ein Mindestjahreseinkommen von CHF 22'680. Möglichkeiten dich abzusichern sind: a) mit einem Teilzeitpensum arbeiten, dann ist Säule 3a möglich, b) zusätzliche Absicherung durch Partner:in mit z.b. Lebensversicherung oder Sparplan mit Begünstigung c) privat vorsorgen, vielen Paare in einer ähnlichen Situation haben z.B. eine separate private Investition für den/die Partner:in, wo sie regelmässig einzahlen.

Ich bin 30 Jahre alt und war ein Jahr auf Weltreise. Nun habe ich einen Brief zur Nachzahlung der Pensionskasse erhalten. Soll ich mich jetzt nachträglich einkaufen, erst kurz vor der Pension, über mehrere Jahre gestaffelt oder gar nicht?

Olga Miler: Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: 1. Stabilität der Pensionskasse, z.B. Deckungsgrad (sollte über 100%) sein, Verzinsung, Anzahl junge Versicherte im Verhältnis zu Rentenbezüger:innen, Anlagestrategie und Rendite 2. Deinem Einkommen, grundsätzlich macht es oft mehr Sinn dann zusätzlich einzuzahlen, wenn das Einkommen höher ist, das ist bei vielen Menschen so um die 45/50 der Fall 3. Deine weiteren Pläne, z.B. planst du Kauf von Wohneigentum, Teilzeitarbeit oder eine weitere Weltreise? Dann könnte es Sinn machen allfälligen weiteren Lücken jetzt schon «vorzubeugen». Wenn du jetzt nach der Reise einfach ganz normal arbeiten gehst und deine Pensionskasse stabil ist, einen guten Zins anbietet und investiert, dann könnte es vorteilhaft sein deine Lücke z.B. in Tranchen, jedes Jahr mit einer Einzahlung etwas aufzubessern. Ob sich das steuerlich lohnt, kannst du ganz einfach mit dem Steuerrechner herausfinden.

Wenn Beitragsjahre fehlen kann keine maximale Rente gewährt werden. Das verstehe ich. Als bald 72-Jähriger arbeite ich immer noch. Ich habe seit dem reglementarischen Pensionsalter von 65 Jahren nennenswerte Beiträge in die AHV-Kasse bezahlt. Frage: Weshalb ist für zusätzliche Beitragsjahre kein Rentenbonus vorgesehen?

Philippe Erath: Weil das leider die Politik nicht so will. AHV Reformen, die dieses Problem anpacken, aber auch das Rentenalter heraufsetzen, haben es leider sehr schwer beim Volk.

Dieses Thema beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Ich bin jetzt 45 Jahre alt. Mit 22 wurde ich Mutter, die ersten 7 Jahre blieb ich Zuhause und übernahm die ganze Kindererziehung und den Haushalt. Danach fing ich an, Teilzeit zu arbeiten. Nach 13 Jahren wurde die Ehe geschieden und die Pensionskasse aufgeteilt. Seit 7 Jahren lebe ich mit meinem neuen Partner im Konkubinat und arbeite 80%. Die Haushaltskosten werden zu je 50% aufgeteilt, jedoch mache ich die ganze Hausarbeit. Ich mache mir Sorgen das meine Altersvorsorge nicht reichen wird, obwohl ich seit 10 Jahren jährlich 6000.- in die 3. Säule einzahle. Uns wurde geraten, dass mich mein Partner unterstützten könnte, in dem er auch einen Betrag in meine 3. Säule einzahlt. Jedoch haben wir keine Ahnung, wie hoch dieser Betrag sein soll. Wie viel ist meine Hausarbeit und das Familienmanagment wert? Oder würden Sie mir eher raten die nächsten 20 Jahre noch 100% arbeiten zu gehen?

Philippe Erath: Leider wird Hausarbeit nicht vergütet bei Konkubinat, weder AHV noch PK. Wenn Ihr Partner auch eine 3. Säule macht, ist das gut für ihn, aber sie haben keinen Anspruch darauf bei Trennung. Er kann ihnen noch 1200 pro Jahr schenken, dann kommen Sie auf den Maximalbetrag von 7200. Schauen Sie, dass ihre 3. Säule angelegt ist an den Finanzmärkten, am besten bieten das Vorsorge-3-Säule Apps an der Banken. Wenn Sie 30 Jahre den vollen Betrag einzahlen in die 3.Säule, das angelegt haben, dann kommen ein paar 100- Tausend zusammen. Das sollte beruhigen. Mehr arbeiten gehen hilft natürlich immer.

Bei Säule 3a-Konten wird oft empfohlen, bei ca. 50'000CHF Kontostand ein neues 3a Konto zu eröffnen. Ist das für 3a Kontos gemeint, welche als simples Sparkonto angelegt sind oder auch für 3a Säulen, welche in einem Font investiert sind? Oder anders gefragt: Muss man schon früher ein neues 3a eröffnen, wenn sein Geld investiert ist, da es sich dort tendenziell noch stärker vermehrt bis zum Auflösen des Kontos?

Philippe Erath: Das macht für alle Konti Sinn, da es darum geht, dass man beim Bezug nicht einen zu hohen Betrag aufs Mal bekommt, da die Besteuerung progressiv ist. Schauen Sie einfach, dass Sie mit 65 5 Konten haben mit einem etwa ähnlichen Kontostand. natürlich muss man bei 3a mit Anlage früher aufhören einzuzahlen, da diese noch anwachsen.

Wenn wir uns kurz vor der Pension scheiden lassen und trotzdem weiter zusammen wohnen, gibt es dann 2 volle AHV-Renten?

Philippe Erath: Korrekt. Aber Achtung: im Todesfall gibt es keine Witwenrente.

Ich bin seit kurzem pensioniert, d.h. Pensionskasse Kapital bezogen und die AHV wird monatlich ausbezahlt und jetzt könnte noch etwas weiter arbeiten für einen Bekannten. Was bedeutet das? Für AHV und Pensionkasse?

Philippe Erath: Bis 16'800 pro Jahr arbeitet man im Rentenalter abgabefrei. Deshalb darauf achten, dass man nicht mehr als für 16800 Franken pro Jahr arbeitet. Der Freibetrag gilt pro Arbeitsverhältnis. Die Rente erhöht sich allerdings nicht automatisch. Man muss bei seiner AHV-Ausgleichskasse eine Neuberechnung der Rente beantragen, was nur einmal möglich ist. Bei der PK ist es so, dass man weiterhin einzahlen kann, gar muss, wenn man über den Freibetrag von 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber arbeitet. Am besten mit der PK vor der Anstellung das Gespräch suchen. Es kommt nämlich auch noch darauf an, ob man das PK-Guthaben bezogen hat oder eine Rente bezieht.

Als alleinerziehender Vater habe ich in den letzten 15 Jahren zwischen 70 und 75 Prozent gearbeitet. Meine Einnahmen reichten in dieser Zeit nicht aus, um in die dritte Säule einzuzahlen. Mittlerweile bin ich 53 Jahre alt. Muss ich mir Sorgen machen, dass meine Rente später nicht für eine gesicherte Existenz im Alter ausreichen wird? Und was kann ich ab jetzt – mit möglichst geringem finanziellen Aufwand – tun, um meine Situation zu verbessern?

Sara Neuweiler: Das kann ich Ihnen leider nicht so pauschal beantworten. Ich empfehle Ihnen allerdings ein Budget zu erstellen und damit einen Überblick über Ihre Ausgaben zu verschaffen. Wenn Sie nun die finanziellen Möglichkeiten für eine Säule 3a-Einzahlung haben, ist das ein einfacher Weg Ihre Vorsorgegelder aufzubessern. Wählen Sie eine Konto- oder Wertschriftenlösung. Haben Sie neben dem maximalen Beitrag von CHF 7'258 in die Säule 3a noch weiteren finanziellen Spielraum, könnten Sie eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse tätigen und so Ihre Vorsorgelücken aufgrund des Teilzeitpensums aufbessern. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen allerdings ein Beratungsgespräch mit einer Expertin, einem Experten.

Laut den Angaben in Ihrem Artikel beziehen Männer durchschnittlich über CHF 50’000 Rente aus der Pensionskasse. Bei den aktuell gültigen Umwandlungssätzen würde dies ein Kapital von rund CHF 1’000’000 erfordern. Diese Zahl erscheint mir wenig realitätsnah. Könnten Sie bitte erläutern, wie Sie zu dieser Berechnung gelangt sind?

Philippe Erath: Umwandlungssatz ist 6,8 %, es braucht also keine Million. Und viele PKs haben heute noch für bestehende Rentner einen besseren Umwandlungssatz als das gesetzliche Minimum.

Ich bin 53 und 10 Jahre verheiratet und nun seit 15 Jahren geschieden. Muss ich punkto AHV was tun? Habe ich da Beitragslücken? Wenn ja wo kann ich das abklären? Kann ich allfällige Lücken nachzahlen?

Philippe Erath: Wenn Sie immer gearbeitet haben, haben Sie keine Lücken. Überprüfen lässt sich das einfach mit einem AHV-Auszug, zu bestellen bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers.

Mein Arbeitgeber möchte meinen Jahreslohn von bisher ca. CHF 20'000.00 (Stundenlohn) auf einen jährlichen fixen Jahres-Betrag von CHF 5'000.00 kürzen. Damit verbunden ist eine Reduktion des Pensums. Bisher war der gesamte Lohn BVG versichert. Gibt es eine Möglichkeit, zusätzliche Gelder als «nur» das BVG auf die CHF 5'000.00 einzuzahlen? Betrifft dies Arbeitgeber und Arbeitnehmer-Beiträge? Mir ist sehr wichtig, dass ich eine Rente erhalte. Mein Jahrgang ist 1969. Was ist die beste Lösung?

Philippe Erath: Der Arbeitgeber weder bei 20'000 noch bei 5000 Jahreslohn verpflichtet, PK zu zahlen. Ev. kann man freiwillig mehr einzahlen, wenn man auch bei PK 5000 bekommt. Aber das wird wohl kaum der Fall sein, der Aufwand für PK ist zu gross. Direkt mit PK besprechen. Besser selber Geld auf Seite tun.

Ich habe eine Frage zur AHV: Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen (ohne Kürzung), wenn ich 44 Jahre lückenlos gearbeitet und AHV einbezahlt habe? Ich bezahle seit meinem 18. Lebensjahr AHV.

Sara Neuweiler: Sie können mit Alter 63 die AHV-Rente beziehen. Sie bekommen allerdings keine maximale Rente, sondern aufgrund des Vorbezugs eine um 13.6% gekürzte Altersrente. Ein Vorbezug führt immer zu einer Kürzung, unabhängig von der Anzahl Beitragsjahre.

Radio SRF 3, 21.102025, ganzer Tag ; 

Meistgelesene Artikel