Wer 120 000 Franken oder mehr verdient, selbständig über seine Arbeitszeit verfügen kann und einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist, muss in Zukunft nicht mehr stempeln. Die Erfassungspflicht wird gelockert.
Die Gewerkschaften wehrten sich lange gegen eine Lockerung der Arbeitszeiterfassung, sie befürchteten eine Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes. Die Arbeitgeber hingegen strebten eine noch weitergehende Deregulierung der Arbeitszeiterfassung an.
In den vergangenen Jahren hat sich die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags vergrössert. Immer mehr Mitarbeitende arbeiteten zeitlich und örtlich flexibel.
Bedeutet diese Lockerung der Arbeitserfassungspflicht das Ende der Stempeluhr? Ist die Erfassung jeder einzelnen geleisteten Arbeitsstunde ein alter Zopf?
In der Sendung «Forum» diskutieren:
- Vania Alleva, Co-Präsidentin UNIA
- Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband
- Alex Salvisberg, Arbeitssoziologe