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«Rechtsmitteli»  Änderungen im Reiseprogramm

Sie wollten eine Flussreise geniessen. Doch der Fluss führt Hochwasser, Schiffe können nicht fahren. Der Reiseveranstalter hat eine Lösung. Statt im Schiff sollen Sie die atemberaubende Landschaft von einem Car aus betrachten. Was gilt, wenn Sie mit der Programmänderung nicht einverstanden sind?

  • Kunden müssen unverzüglich informiert werden, wenn eine Pauschal-Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
  • Als Pauschal-Reise gelten Reisen, die länger als 24 Stunden dauern und bei denen mindestens zwei Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis gebucht werden. Zum Beispiel Flug und Hotel, Zugreise und Hotel, Hotel und Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder Kreuzfahrten und Schiffsreisen.
  • Kleinere Abweichungen vom Reiseprogramm müssen Kunden akzeptieren. Dazu gehören kleinere Verspätungen oder Abweichungen beim geplanten Freizeitprogramm.
  • Grössere Abweichungen müssen Kunden nicht akzeptieren. Zu diesen sogenannt wesentlichen Abweichungen gehören zum Beispiel nachträgliche Preiserhöhungen ab 10 Prozent oder Änderungen, die den Charakter der Reise komplett verändern. Eine Car- statt eine Flussfahrt wäre eine solche wesentliche Änderung. Über Preisänderungen müssen Kunden bis zu drei Wochen vor der Reise informiert werden. Danach müssen sie keine Preiserhöhung mehr akzeptieren, auch geringfügige Erhöhungen nicht.
  • Bei wesentlichen Änderungen können Kunden wählen: Sie können auf die Reise verzichten und ihr Geld zurückzuverlangen, eine andere Reise wählen oder einen Preisnachlass verlangen.
  • Wer auf die Reise verzichtet, hat Anspruch darauf, dass ihm das Reisebüro die Vorauszahlungen in bar zurückerstattet. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.

«Rechtsmitteli»: Die juristische Notfallapotheke für Ihre Ferien

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Legende: Colourbox/Collage SRF

Die juristische Notfallapotheke von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner enthält «Rechtsmitteli» gegen Ferienfrust. Hier geht's zur Übersicht.

Espresso, 16.07.20, 08:13 Uhr

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