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Beim Zeugnis muss sich der Chef Mühe geben
Aus Espresso vom 18.08.2014. Bild: Colourbox
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Alles was Recht ist! Beim Zeugnis muss sich der Chef Mühe geben

An Ende eines Arbeitsverhältnisses haben Angestellte Anspruch auf ein Zeugnis. Doch viele Chefs haben keine Ahnung, wie man eines schreibt. Angestellte brauchen Mut und Nerven, ihr Recht einzufordern. Dank «Espresso» hat sich bei Karin L. der Kampf ums Zeugnis ausbezahlt.

Der Fall: Chef pfuscht beim Arbeitszeugnis

Karin L. sehnte ihren letzten Arbeitstag bei einer Fernsehproduktionsfirma richtiggehend herbei. Sie wollte den cholerischen Chef und das miese Betriebsklima nicht länger erdulden und kündigte.

Beim Abschiedsapéro versprach ihr der Geschäftsführer, das fällige Arbeitszeugnis bald zu schicken. Er sei in der letzten Woche nicht dazu gekommen, es zu schreiben.

Drei Wochen später fragt Karin L. nach. Die 53-jährige Frau ist auf Stellensuche und auf den Leistungsausweis im Dossier angewiesen. Endlich, nach weiteren drei Wochen hat L. ihr Zeugnis im Briefkasten. Doch das Dokument enthält neben Tipp- und Rechtschreibefehlern eine Ansammlung nichtssagender Floskeln und Standardformulierungen.

«Frau L. besitzt ein tiefgehendes Fachwissen und verfügt über umfangreiche Erfahrung in ihrem vielseitigen Aufgabengebiet», ist eine solche Standardformulierung. Bei manchen Firmen sagt die Verwendung der Steigerungsform etwas aus über die Leistung: Tiefgehend könnte als «genügend» verstanden werden, wirklich gut wäre «hervorragend» oder «ausgezeichnet».

Das steht im Gesetz: Floskeln sind unzulässig

Das Problem: Solche Formulierungen sind nirgends einheitlich geregelt. Jeder kann sie anders auslegen. Und: Von Gesetzes wegen sind sie verboten. Denn: Ein Zeugnis muss wahr sein, klar formuliert, vollständig und wohlwollend.

Auch die Formulierung «Sie setzt erworbenes Wissen in die Praxis um und findet sich in neuen Aufgabenbereichen zurecht» verschweigt das wirklich Wichtige: Wie die Angestellte ihr Wissen eingesetzt hat. Erfolgreich? Oder wird nur deshalb nicht darüber gesagt, weil sie es eben nicht erfolgreich einsetzen konnte? Solche Fragen werden sich künftige Arbeitgeber beim Lesen stellen und das Dossier je nach Interpretation auf die eine oder andere Beige verschieben.

Die Lösung: Hartnäckig bleiben

Auf Rat von «Espresso» überarbeitet Karin L. das Zeugnis und schickt ihrem Chef die neue Version. Doch der reagiert beleidigt und beharrt auf seiner Version.

Karin L. ist verunsichert, ob sie ihr Recht vor Arbeitsgericht einfordern soll. Zwar ist das Verfahren bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken gratis, doch wie Karin L. fürchten sich viele Angestellte vor der Konfrontation mit dem ehemaligen Chef und dem damit verbundenen psychischen Stress.

Nach zwei schlaflosen Nächten hat sich Karin L. entschieden: Sie will sich nicht mit einem mangelhaften Arbeitszeugnis abspeisen lassen. Ihr Recht wird sie nötigenfalls vor Gericht einfordern. Zuvor schreibt sie ihrem Chef noch einmal: Sie würde das Zeugnis gerne mit ihm persönlich besprechen und so allfällige Missverständnisse ausräumen.

Wieder reagiert der Chef beleidigt. Er antwortet nicht und lässt sich am Telefon verleugnen. Doch Karin L. ist sich ihrer Sache sicher. Drei Tage lang versucht sie, ihren Ex-Chef zu erreichen und mit ihm einen Termin zu vereinbaren. Am vierten Tag schliesslich die grosse Überraschung: Karin L. fischt ein Couvert aus ihrem Briefkasten. Darin: Ein neues Arbeitszeugnis. Es war die Version, die sie vorgeschlagen hatte.

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