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«Darf das Sozialamt meinen Vater zur Frühpensionierung zwingen?»
Aus Espresso vom 02.03.2017. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht «Darf das Sozialamt meinen Vater zur Frühpensionierung zwingen?»

Ein 63-jähriger Mann würde gerne weiter temporär arbeiten, doch das Sozialamt drängt ihn zu einer vorzeitigen Pensionierung. «Espresso» erklärt, worauf Betroffene in dieser Situation unbedingt achten sollten, bevor sie sich entscheiden.

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Ein Sozialamt kann niemanden dazu zwingen, gegen seinen Willen einer vorzeitigen Pensionierung zuzustimmen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird einem das Sozialamt jedoch zu einer Frühpensionierung anhalten.

Vorsorgegelder müssen bezogen werden

Dies ist dann der Fall, wenn wie im Beispiel des Vaters einer «Espresso»-Hörerin eine Person bereits Sozialhilfe bezieht und nach der Pensionierung voraussichtlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein wird. Laut Gesetz und den Richtlinien der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (SKOS) müssen wenn möglich Vorsorgegelder bezogen werden, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

In der beruflichen Vorsorge können Renten frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden, in der AHV sind es zwei Jahre vorher.

Ergänzungleistungen fangen Rentenkürzungen teilweise auf

Eine vorzeitige Pensionierung hat einen entscheidenden Nachteil: Sie zieht eine lebenslange Rentenkürzung bei der AHV um zirka 6,8 Prozent und in der beruflichen Vorsorge von zwischen 6 und 7 Prozent nach sich. Aber gerade bei Menschen mit sehr tiefen Einkommen hat eine vorzeitige Pensionierung auch Vorteile: Durch die tiefere Rente haben solche Personen meist einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV. Wichtig: Ergänzungsleistungen sind keine Almosen, sondern Zusatzleistungen der AHV.

Betroffene sollten ihren Entscheid in Ruhe überdenken

Je nach finanzieller Situation verlangen Sozialämter in bestimmten Kantonen von Sozialhilfeempfängern, dass diese auch Freizügigkeitsguthaben aus der 3. Säule beziehen und diese sogar der Gemeinde abtreten, um früher bezogene Sozialhilfe oder Steuerschulden zurück zu bezahlen. Die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens ist unter Fachleuten umstritten, denn Altersguthaben sollen den Lebensunterhalt sichern und nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Aus diesem Grunde sollten sich Betroffene rechtzeitig bei einer unabhängigen Beratungs- oder Fachstelle beraten lassen, bevor sie Dispositionen treffen oder Vereinbarungen unterzeichnen.

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