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«Espresso Aha!»: Die Passnummer führt zu Verbrechern
Aus Espresso vom 25.06.2018. Bild: key
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«Espresso Aha!» Die Passnummer führt zu Verbrechern

Schweizer Hotels müssen von ausländischen Gästen die Pass- oder ID-Nummer aufnehmen. «Espresso Aha!» erklärt, wofür.

Hotels verlangen beim Einchecken in den meisten Fällen, den Pass zu sehen. Dies ist in der Schweiz bei ausländischen Gästen sogar vorgeschrieben.

Die Angaben aus dem Pass landen bei der Fremdenpolizei respektive den zuständigen Migrationsämtern und sorgen dafür, dass international gesuchte Verbrecher entdeckt werden können. Schweizer müssen wiederum den Pass im Ausland vorzeigen.

«Espresso Aha!»

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Wie Hotelleriesuisse, der Dachverband der Schweizer Hotels, auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» erklärt, müssen in der Schweiz wohnhafte Personen in der Regel in Schweizer Hotels den Pass nicht vorzeigen. Vereinzelt gebe es aber kantonale oder kommunale Vorschriften, die auch hier eine Aufnahme der Pass- oder ID-Nummer vorschreiben.

Nur die Ausweis-Nummer kommt auf den Meldeschein

Bei ihnen würde jeweils die Nummer im Pass oder der ID direkt auf den Meldeschein übertragen, sagt Arnold Graf, Besitzer des Hotels Bahnhof in Schaffhausen, welches zur internationalen Hotelkette Best Western gehört. Auf das Kopieren des Ausweises würde bewusst verzichtet, da Gäste diesbezüglich Bedenken hätten. Alles andere als die Nummer nütze einem Hotel auch nichts.

Auf dem Meldeschein wird auch der Wohnsitz vermerkt. Diese Information würde anschliessen ebenfalls den Behörden gemeldet und fliesse in die Fremdenverkehrsstatistik ein, so Arnold Graf. Dafür seien aber keine Angaben aus den Ausweispapieren der Gäste notwendig.

Der Ausweis wird wohl als Pfand einbehalten

Hie und da kommt es vor, dass ein Hotel im Ausland den Schweizer Pass für die Dauer des Aufenthaltes einbehält. Dies sei früher gang und gäbe gewesen, sagt Arnold Graf, der als Beirat für die Hotelkette Best Western viel in der Welt herumkommt.

Damit wollten die Hoteliers sicherstellen, dass Gäste nicht ohne Bezahlung von Zusatzleistungen wie zum Beispiel der Minibar das Weite suchen. In Zeiten von Kreditkartenzahlungen komme dies aber kaum mehr vor.

Es gebe keinen Grund, den Pass einzubehalten, ausser als Pfand, sagt auch Reiseombudsmann Franco Muff. Er sieht jedoch auch einen Vorteil: Der Pass ist in dieser Zeit sicher bei der Reception. Es komme immer wieder vor, dass Touristen ihren Pass auf sich tragen und dann verlieren oder er ihnen gestohlen wird.

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