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Wo muss man den zweiten Vornamen angeben?
Aus Espresso vom 08.11.2021. Bild: Imago
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«Schlauer i d’Wuche» Gehört der zweite Vorname in Verträge?

In Dokumenten von Ämtern und Banken steht der zweite Vorname. Das Gesetz erwähnt ihn aber nicht ausdrücklich.

Nein, es gibt keinen expliziten Gesetzesartikel zum zweiten Vornamen, sagt David Rüetschi, Vorsteher des eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen ad interim: «Es gibt verschiedene Regeln zum Vornamen. Dieser bildet zusammen mit dem Nachnamen den amtlichen Namen.» Eltern könnten jedoch frei wählen, wie viele Vornamen sie ihrem Kind geben wollen.

Hat jemand aber mehrere Vornamen, dann sind alle Teil des amtlichen Namens. Dieser ist bei den staatlichen Behörden registriert und steht auch so in allen Ausweisdokumenten wie ID oder Pass.

Im normalen Geschäftsverkehr ist er in der Regel nicht nötig. Da können Sie nur unter dem ersten Vornamen oder sogar einer Abwandlung desselben auftreten.
Autor: David Rüetschi Eidg. Amt für Zivilstandswesen

Im Alltag relevant ist der zweite Vorname aber selten, sagt David Rüetschi: «Im normalen Geschäftsverkehr ist er in der Regel nicht nötig. Da können Sie nur unter dem ersten Vornamen oder sogar einer Abwandlung desselben auftreten.» Bekanntes Beispiel: Hausi Leutenegger, der eigentlich Hans heisst. Solche typischen Abwandlungen und Abkürzungen sind erlaubt, solange sie nicht zur Täuschung oder Irreführung eingesetzt werden.

Zweiter Vorname zur eindeutigen Identifikation

Den zweiten Vornamen angeben muss man überall dort, wo gesetzlich eine eindeutige Identifikation vorgeschrieben ist. Beispielsweise beim Notar. In vielen Fällen müsse man aber gar nicht selbst daran denken, erklärt der oberste Zivilstandsbeamte: «Auf einer Bank müssen Sie beispielsweise schon beim Abschluss eines Kontos einen amtlichen Ausweis vorlegen.» Die genauen Angaben aus dem Pass oder der ID werden dann so bei der Bank hinterlegt.

Etwas problematischer sei es beispielsweise bei der Buchung eines Flugs, meint Rüetschi. «Bei der Buchung müssen Sie ja keinen Ausweis zeigen, sondern den vollständigen Namen selbst angeben.» Vergesse man dies, «kann man am Flughafen nicht regelkonform identifiziert werden, wenn das Flugticket mit dem Pass oder der ID verglichen wird.» Im schlimmsten Fall verpasst man deshalb den Flug.

Ein aktuelles Beispiel für die Bedeutung des zweiten Vornamens zur zweifelsfreien Identifikation: Das Covid-Zertifikat. Zahlreiche Zertifikate mussten neu ausgestellt werden, weil der zweite Vorname nicht erfasst war, oder ein anderer Bestandteil des amtlichen Namens fehlte.

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«Alle Verträge anpassen nicht nötig»

Einem Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» ist aufgefallen, dass in amtlichen Dokumenten und in solchen seiner Bank immer auch sein zweiter Vorname erfasst ist. Er fragt sich, ober er deshalb seine wichtigen Verträge entsprechend anpassen müsse? «Nicht nötig», winkt der Vorsteher des eidgenössischen Zivilstandswesens ab, «im normalen Geschäftsverkehr reicht der Name, unter welchem man auch kontaktiert werden möchte. «Wenn Sie sich für eine Arbeitsstelle oder eine Wohnung bewerben, müssen Sie keinen Ausweis zeigen.» Da brauche es in der Regel keine zusätzliche Identifikation.

Noch ein Tipp von David Rüetschi: Wenn Sie nach einer Heirat oder Scheidung den Namen ändern, passen Sie ihre Ausweise zügig an. So gibt es keine Probleme, wenn Sie sich eindeutig identifizieren müssen.

Espresso, 08.11.21, 08:13 Uhr

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