Zum Inhalt springen

Header

Audio
Wie transparent sind Stimmauszählungen wirklich?
Aus Espresso vom 20.09.2021. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 44 Sekunden.
Inhalt

«Schlauer i d’Wuche» Kann ich nachprüfen, ob meine Stimme gezählt wurde?

Ein Briefwähler möchte Gewissheit haben – und es erfahren, wenn er einen Fehler gemacht hat. Doch das ist nicht möglich.

Einen Briefwähler aus Winterthur beschleicht jeweils ein ungutes Gefühl, wenn er seine Stimm- und Wahlunterlagen abschickt: «Ich habe mich schon immer gefragt, ob ich einfach den Behörden vertrauen muss oder ob ich überprüfen kann, ob meine Stimme wirklich gezählt wird?»

«Der Staat soll nicht ermitteln können, wie jemand gewählt oder abgestimmt hat»
Autor: Thomas Zumbühl Stadt Luzern

Die Antwort: Nein, das lässt sich nicht überprüfen. Das Stimmgeheimnis verlangt, dass der Stimmrechtsausweis und die Stimm- und Wahlzettel – die in einem separaten Couvert stecken – nach dem Öffnen des Briefs umgehend getrennt werden. Das ist festgehalten im Bundesgesetz über die politischen Rechte. «Der Staat soll nicht ermitteln können, wie jemand gewählt oder abgestimmt hat», sagt Thomas Zumbühl, der in der Stadt Luzern für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich ist, gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Mit gegenseitigen Kontrollen Fehler verhindern

Das heisst, man muss darauf vertrauen, dass in den Stimm- und Wahlbüros alles korrekt über die Bühne geht. Dafür legen die Verantwortlichen von mehreren angefragten Gemeinden aber die Hand ins Feuer: «Die Abläufe für die Durchführung und das Auszählen bei Wahlen und Abstimmungen richten sich nach klaren gesetzlichen Grundlagen. Und ich bin der festen Überzeugung, dass es für die demokratischen Prozesse in der Schweiz ganz zentral ist, dass hier alles mit rechten Dingen zu- und hergeht», sagt Regula Tschanz, Leiterin Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Bern. Schliesslich gehe es darum, dass die Stimmbürger den Institutionen vertrauten.

Das Stimmgeheimnis muss jederzeit gewahrt bleiben
Autor: Michael Scholz Informationschef der Stadt Winterthur

Doch wie setzt man das konkret um? Mit verschiedenen Massnahmen wie dem «Vielaugen-Prinzip», sagt Regula Tschanz, also mit gegenseitigen Kontrollen der – gut geschulten – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahl- und Abstimmungsbüros. Man achte auch darauf, dass diese Teams parteipolitisch gemischt seien, ergänzt Thomas Zumbühl.

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen

Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Prozedur ist mancherorts öffentlich

Und nicht zuletzt können sich die Stimmbürger in manchen Kantonen auch mit eigenen Augen ein Bild machen von der Arbeit in den Abstimmungs- und Wahlbüros. Im Kanton Zürich etwa ist die Prozedur grundsätzlich öffentlich. «Natürlich darf die Arbeit aber nicht behindert werden, und das Stimmgeheimnis muss jederzeit gewahrt bleiben», schreibt Michael Scholz, Informationschef der Stadt Winterthur. Dafür müssen vor Ort gewisse Regeln befolgt werden.

Kommentare sind nicht erlaubt, ein Blüemli vielleicht

Den Stimmbürger aus Winterthur treibt auch noch etwas anderes um: Wenn er unbewusst einen Fehler mache und seine Stimme deshalb ungültig sei, erfahre er das ja nie. Hier liegt es auf der Hand, dass solche Rückmeldungen in Städten, wo tausende von Stimmcouverts eintreffen, unrealistisch sind. Denkbar wäre es vielleicht in einem kleinen Dorf, wenn jemand zum Beispiel bei der Briefwahl notorisch seine Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis vergisst.

Das ist übrigens einer der häufigsten Gründe, weshalb Briefstimmen ungültig sind. Zumindest in der Stadt Bern, denn eine Unterschrifts-Pflicht gilt in vielen, aber nicht in allen Kantonen. Es steht auf dem Stimmrechtsausweis und in den Unterlagen, ob eine Unterschrift nötig ist oder nicht. Ein anderer häufiger Grund und Fehler: Kommentare auf den Stimm- und Wahlzetteln. Auch dann seien sie ungültig, so Regula Tschanz. Es gebe hier aber ein Ermessen. Zum Beispiel, wenn jemand eine Blume dazu zeichne. Hier könne es je nach Gemeinde auch sein, dass die betreffende Stimme trotzdem gezählt werde.

Espresso, 20.09.21, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel