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«Schlauer i d’Wuche» Kann man Laubbläser nicht leiser machen?

Wenn im Herbst die Blätter fallen, dröhnen die Laubbläser wieder. Diese müssten allerdings nicht immer so laut sein.

Laubbläser sind ein Reizthema. Viele Menschen fühlen sich durch deren Lärm genervt. So auch eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Sie möchte deshalb wissen, ob Laubbläser und Rasenmäher auch leiser sein könnten. 

Sebastian Wschiansky ist Lärmexperte beim Bundesamt für Umwelt BAFU. Er sagt: «Gemäss der europäischen Maschinenrichtlinie haben Hersteller die Aufgabe, Geräte so leise wie möglich zu konstruieren.» Diese Richtlinie gilt auch für die Schweiz. Ein Laubbläser beispielsweise brauche aber einen genügend starken Luftstoss, und das bedeute, ein kräftiges Gebläse und damit einen gewissen Lärmpegel. 

Elektrogeräte sind leiser 

Zusätzlicher Schallschutz bei Benzinmotoren sei zwar möglich, mache die Geräte aber schwerer und weniger handlich, sagt der Lärmexperte. Das BAFU empfiehlt Elektrogeräte, insbesondere auch solche mit Akku. Diese seien oft kleiner, leichter und leiser. Zudem seien sie in der Wartung und Handhabung komfortabler. 

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Erstaunlich: Bei Gartengeräten ist nur für Rasenmäher ein Lärmgrenzwert festgeschrieben. Für Laubbläser gibt es keinen Grenzwert. Das hat damit zu tun, dass die Schweiz sich an der europäischen Maschinen-Richtlinie orientiert, welche die meisten Gartengeräte nicht erfasst. 

In der Schweiz muss aber auf mobilen Geräten wie Rasenmähern und Laubbläsern der maximale Lärmwert, der sogenannte garantierte Schalleistungspegel LwA, durch ein Kennzeichen auf dem Gerät deklariert sein. Eine weitere Lärmangabe, der Schalldruckpegel Lp am Ohr des Nutzers, findet man in der Gebrauchsanleitung. Dieser Pegel am Ohr ist gemäss BAFU oft etwas verlässlicher und aussagekräftiger. Denn beim LwA wollen die Hersteller kein Risiko eingehen und geben lieber einen leicht höheren Wert an. 

Drei Dezibel weniger = halbe Lautstärke 

Beim Kauf sollte man unbedingt beide Lärmwerte mit denen anderer Geräte vergleichen, empfiehlt Sebastian Wschiansky: «Dabei ist anzumerken, dass ein Gerät welches ‘nur’ 3 Dezibel leiser ist, eigentlich halb so laut ist. Denn Dezibel ist ein logarithmischer Wert.» Sprich: Ein Laubbläser oder Rasenmäher mit 77dB ist halb so laut wie einer mit 80dB. Je mehr Konsumentinnen und Konsumenten sich beim Verkaufspersonal nach Geräten mit geringen Lärmemissionen erkundigen, desto mehr wird dies zu einem Verkaufsargument. 

Der Lärm von Laubbläsern und Rasenmähern kann nicht nur mit der Auswahl eines leisen und dem Zweck angepassten Gerätes verringert werden. Auch für die Anwendung der Geräte gibt das BAFU verschiedene Tipps. So ist es beispielsweise oft nicht nötig, Vollgas zu geben.

BAFU-Tipps: Lärmreduktion von Laubbläsern und Rasenmähern.

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  • Lärmwerte (garantierter Schallleistungspegel LwA und Schalldruckpegel am Ohr des Nutzers Lp) auf dem Gerät und in der Gebrauchsanleitung vergleichen. Wichtig: Bereits 3 Dezibel weniger bedeutet halb so viel Lärm.

  • Elektrogeräte (besonders Akku-Geräte) sind leiser als benzinbetriebene.

  • Bei benzinbetriebenen Geräten stören 4-Takt Motoren weniger.

  • Kein überdimensioniertes Gerät kaufen. Ein kleineres Modell tut es oft auch und ist handlicher.

  • Vollgas geben ist nicht immer nötig oder nützlich.
  • Laub nur entfernen, wo es stört und möglichst viel auf ein Mal.

  • Wenn das Laub noch leicht feucht ist (morgens), fliegen bei der Arbeit trockene Blätter nicht davon.

  • Ruhezeiten beachten (früh morgens, über Mittag und am Abend).
  • Gemeinden können den Einsatz lauter Geräte zeitlich begrenzen (z.B. Verbot in gewissen Monaten).

Service

Espresso, 11.10.2021, 08:13 Uhr

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