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Schlauer i d’Wuche Was unterscheidet eine Konfitüre von einem Fruchtaufstrich?

Anders als bei Konfitüren, ist der Fruchtanteil nicht vorgegeben.

Ein «Espresso»-Hörer wundert sich über die Bezeichnung «Fruchtaufstrich», welche ihm in letzter Zeit immer wieder begegnet: «Vor einiger Zeit hat man Konfitüre aufs Brot gestrichen. Seit kurzem findet man auf dem Glas und in der Werbung das Wort Fruchtaufstrich. Wo ist der Unterschied?»

Zwei Konfi-Gläser mit Aufschrift Fruchtaufstrich
Legende: Aus Konfi wurde Fruchtaufstrich. SRF

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» fragt beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nach: «Die Unterscheidung zwischen Brotaufstrich – dem Oberbegriff von Fruchtaufstrich – und Konfitüre gibt es schon länger. In der Lebensmittelverordnung von 1936 gab es einen Absatz für Konfitüre und einen, in welchem der Brotaufstrich definiert wurde», schreibt die Medienstelle des BLV.

In der Verordnung über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte von 2010 sei der Begriff Brotaufstrich mit den zusätzlich Bezeichnungen Frucht- und Nussaufstrich ergänzt worden.

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Konfitüre hat mehr Zucker als Früchte drin

Der Unterschied zwischen einem Fruchtaufstrich und einer Konfitüre liege im Fruchtanteil, schreibt das BLV: «Eine Konfitüre extra hat mindestens 450 g Fruchtanteil pro Kilo Fertigprodukt. Bei einer Konfitüre sind es mindestens 350 g Früchte pro Kilo Fertigprodukt.» Der Rest ist dann Zucker. Beim Fruchtaufstrich gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestanteil an Früchten. Es können also mehr Früchte als Zucker drin sein, aber auch weniger.

Darum ist es wichtig, auf die Inhaltsangaben zu achten. Denn der Fruchtanteil ist bei allen Produkten jeweils aus der Zutatenliste ersichtlich. Bei Konfitüren müsse beispielsweise stehen: Hergestellt aus 45g Früchten je 100g Fertigprodukt. Im Handel gibt es aber auch Aufstriche mit 75 Prozent Früchten.

Allerdings sucht man den Begriff Fruchtaufstrich im Detailhandel meist vergebens. Dort ist vielmehr von einem Aufstrich mit 75 Prozent Früchten die Rede. Wer aber seine Konfitüre in einem Bauernhof-Lädeli oder auf dem Markt kauft, der stösst öfter auf die Bezeichnung Fruchtaufstrich.

Streit um Begriff Marmelade

In der EU gab es vor Jahren einen Marmeladen-Streit. England hatte nämlich durchgesetzt, dass der Begriff Marmelade nicht mehr verwendet werden dürfe, wenn diese nicht mindestens 20 Prozent Zitrusfrüchte enthalte. Eine Erdbeer-Marmelade wurde darum zur Erdbeer-Konfitüre. Das sorgte in Deutschland und vor allem auch in Österreich für Ärger.

Espresso, 04.10.21, 08:13 Uhr

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