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Fälligkeitsdatum ist nicht der letzte Tag der Zahlungsfrist
Aus Espresso vom 28.03.2022. Bild: Keystone/Christof Schuerpf
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«Schlauer i d’Wuche» «Zahlung fällig am…»: Was bedeutet das?

Muss man eine «fällige» Rechnung sofort bezahlen?

  • Das Fälligkeitsdatum auf einer Rechnung ist – entgegen weit verbreiteter Meinung – nicht der letzte Tag der Zahlungsfrist.
  • «Fällig» bedeutet, dass zum Beispiel die Versicherung die offene Prämie ab diesem Datum einfordern kann.
  • Mit dem Erreichen des Fälligkeitsdatums wird eine Forderung also erst rechtlich durchsetzbar. Vor dem Fälligkeitsdatum muss eine Rechnung noch nicht bezahlt werden.
  • Wie rasch man eine Rechnung nach Eintritt der Fälligkeit bezahlen muss, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Viele Unternehmen gewähren ihren Kundinnen und Kunden zwischen 10 und 30 Tagen («zahlbar innert …»).

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  • Das Gesetz hingegen kennt keine Zahlungsfristen: Ist im Vertrag keine Zahlungsfrist vorgesehen, sind Rechnungen deshalb sofort nach Erhalt der Leistung zu bezahlen.
  • Wichtig ist das Fälligkeitsdatum einer Forderung aber noch in einem anderen Zusammenhang: Am Tag nach der Fälligkeit beginnt eine wichtige Frist zu laufen: Die Verjährungsfrist.
  • Je nach Art der Verpflichtung verjährt eine Forderung nach fünf oder zehn Jahren. Wenn ein Unternehmen seinen Kunden vor Ablauf dieser Frist nicht betreibt, so ist die Forderung verjährt. Sie kann dann rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden.

Espresso, 28.03.22, 08:13 Uhr

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