Aktuell
Was Ellinor von Kauffungen in der Anmoderation für einen Beitrag des Konsumentenmagazins «Index 5 vor 12» im Jahr 1978 sagte, ist auch 2015 noch eine Tatsache: «Wenn die Hypothekarzinsen sinken, sollten das die Mieter in Form von tieferen Mietpreisen spüren. Leider pressiert es den Vermietern in diesem Fall nicht so sehr, wie wenn die Hypothekarzinsen steigen würden…»
Tatsächlich berichtete die Index-Redaktion seit Mitte der 1970er-Jahre immer wieder über die Rechte der Mieter und wie sie diese gegenüber den Vermietern durchsetzen können.
«Der Mieter muss in die Attacke gehen»
Zwei grosse Mängel habe das Schweizerische Mietrecht, befand der Berner Gerichtspräsident Ernst Flück in der «Index»-Sendung von 1978:
«Einerseits muss der Mieter immer die Attacke führen und den Kampf aufnehmen. Dazu kommt ein ungenügender Kündigungsschutz.»
Wenn der Mieter beim Vermieter im Streitfall eine Mietzinsreduktion durchsetzt, ist er heute drei Jahre gegen eine Kündigung geschützt. 1978 waren es erst zwei Jahre.
Allerdings zeigten weitere «Index»-Berichte in späteren Jahren, dass Mieter trotzdem nicht sicher sein konnten, dass sie nach einer erkämpften Mietzinsreduktion nicht plötzlich auf der Strasse stehen.
2015 empfiehlt der Schweizerische Mieterverband seinen Mitglieder sich unbedingt aktiv für eine Reduktion einzusetzen und «Dampf zu machen».