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Abschleppdienst Abzocke mit Leerfahrt des Abschleppdiensts Winti GmbH

Eine Autofahrerin kassiert eine gesalzene Rechnung dafür, dass sie auf einem privaten Parkplatz gewendet hat.

Eine Autofahrerin wollte hinter dem Bahnhof Zürich Oerlikon nur kurz ihren Bekannten aussteigen lassen – kurz nach Mitternacht. Sie fährt also auf einen Parkplatz und sieht im selben Moment das Schild mit dem Halteverbot. Sie habe kurz innegehalten und dann den Rückwärtsgang eingelegt. Im Rückspiegel habe sie dann den Abschleppwagen bemerkt und sei froh gewesen, dass sie sofort wieder vom Parkplatz weggefahren sei.

Ich war keine Minute auf diesem Parkplatz. Das heisst, der Abschleppdienst wartete wohl ein paar Meter weiter hinten, weil es strategisch ein guter Parkplatz ist
Betroffene Autofahrerin

Zu früh gefreut: Kurze Zeit später flattert eine Rechnung der Firma Abschleppdienst Winti GmbH ins Haus – in der Höhe von 522.35 Franken, für eine Leerfahrt. Als Beweis sollen zwei Fotos dienen: ihr Auto von hinten, leicht schräg auf besagtem Parkplatz, und der Abschleppwagen auf dem Parkplatz.

«Ich war nicht mal eine Minute auf diesem Parkplatz!»

Die Frau kann es kaum glauben: «Wenn ich einen Fehler mache, bezahle ich auch eine Busse.» Aber in diesem Fall habe sie sich Nichts zuschulden kommen lassen und werde diese Rechnung auf gar keinen Fall bezahlen. Und sie hegt einen Verdacht: «Ich war keine Minute auf diesem Parkplatz. Das heisst, der Abschleppdienst wartete wohl ein paar Meter weiter hinten, weil es strategisch ein guter Parkplatz ist, wo man gut verdienen kann.»

Aber da könne man ja wohl nicht von einer Leerfahrt sprechen, schliesslich sei der Wagen nicht extra wegen ihr gekommen. Sie hat dem Unternehmen ihre Sicht der Dinge in einem Schreiben klargemacht und darauf hingewiesen, dass sie keinesfalls etwas bezahle für ihr Wendemanöver. Reaktion hat sie bisher keine erhalten.

Abschleppfirma nicht erreichbar

«Espresso» versucht, mit dem Abschleppdienst Winti GmbH Kontakt aufzunehmen, via Telefon und via E-Mail. Alle Versuche laufen ins Leere. Auch der Kontakt zum eigentlichen Parkplatzbesitzer, der Fahrschule, hat wenig gebracht. Denn wie der Geschäftsführer erklärt, habe er eine Abtretung, eine sogenannte Zession, mit der Abschleppfirma vereinbart.

Service

Das heisst konkret, dass die Firma abschleppt und selbst dafür verantwortlich ist, dass die Kosten dafür von den Autofahrerinnen und Autofahrern tatsächlich bezahlt werden. Häufig ist es so, dass ein privater Parkplatzbesitzer, welcher eine Abschleppfirma beauftragt, die Kosten decken und selbst dafür sorgen muss, dass er das Geld von den Falschparkern zurückerhält.

Gebot der Verhältnismässigkeit

Die betroffene Frau hat in ihrem Schreiben an die Firma Abschleppdienst Winti GmbH noch ein Merkblatt der Kantonspolizei Zürich beigelegt. Darin heisst es, dass auch in solchen Fällen das Gebot der Verhältnismässigkeit gelte. Das Abschleppen sei dann verhältnismässig, wenn der Berechtigte den Parkplatz selbst dringend braucht oder die Durchfahrt versperrt wird.

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Weiter heisst es, falls dies ohne grossen Aufwand möglich sei, müsse der Falschparker zuerst aufgefordert werden, sein Fahrzeug wegzustellen. Das wäre in diesem Fall mit einem Klopfen an die Scheibe möglich gewesen, wäre die Frau nicht schon von selbst weggefahren. So ist keine Leerfahrt mit Kosten in der Höhe von über 500 Franken gerechtfertigt.

Espresso, 30.05.23, 08:13 Uhr

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