Was ist passiert? Für eine Aargauerin und deren an Alzheimer erkrankte Mutter beginnt die Odyssee mit Molita vor über vier Jahren. Damals entdeckt die Tochter bei ihrer Mutter Pakete mit überteuertem «Gelée Royale» und anderen obskuren Nahrungsergänzungsmitteln. Da sie nicht sicher ist, ob ihre Mutter am Telefon allenfalls unwissentlich zugestimmt hat, bezahlt sie die Ware zähneknirschend. Gleichzeitig fordert sie die Firma auf, ihre Mutter nie wieder zu kontaktieren.
Das ist ein gezieltes Ausnutzen von älteren Leuten.
Molita ignoriert Anweisungen konsequent: Nach einer kurzen Ruhephase trifft vor einem Jahr die nächste unbestellte Lieferung bei der dementen Mutter ein: Ein Döschen Argan-Gesichtscrème für 139 Franken. Im Schweizer Onlinehandel kostet dasselbe Produkt rund drei Franken. Empört schickt die Aargauerin die Ware zurück und verlangt erneut einen Lieferstopp. Doch vor wenigen Wochen folgt das nächste Paket – diesmal mit vier der überteuerten Crèmes. Die Aargauerin weiss nicht mehr weiter: «Das ist ein gezieltes Ausnutzen von älteren Leuten.»
Die Masche wird immer frecher: Ein Solothurner erhält ein eingeschriebenes Paket mit zwei Packungen Omega-3-Tabletten, ohne je etwas bestellt zu haben. Der Preis: 155 Franken für ein Produkt, das im Handel ab rund 20 Franken zu haben ist. Bei einem Berner Ehepaar versucht es Molita noch auf die dritte Tour: Telefonisch teilen sie den «Kunden» mit, ihre angeblich «bestellten» Omega-3-Tabletten seien nun unterwegs. Doch das Paar hatte nie zuvor Kontakt mit dieser Firma. Erst nach der Drohung mit einem Anwalt und rechtlichen Schritten lenkt Molita ein und schickt eine Rücksendeetikette für die unbestellte Ware.
Wie reagiert die beschuldigte Firma? Wie bereits im Sommer 2025 reagiert die Firma auch diesmal nicht auf Anfragen des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Nach wie vor operiert sie unter verschiedenen Fantasienamen: Im Handelsregister sind Valdonatura und Vitalpina eingetragen, doch die Firma tritt auch unter Molita, Lytiia oder Oshi auf. Im Handelsregister eingetragen ist noch immer ein Geschäftsführer namens Rinaldo Rossi in Crissier im Kanton Waadt.
Was sagt das SECO zu den vielen Fällen? Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) könnte hier Irreführung oder Täuschung vorliegen. Eventuell handelt es sich sogar um eine «besonders aggressive Verkaufsmethode», die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ebenfalls ahndet. Bezüglich der Gesichtscrème, die zum 45-fachen des üblichen Preises verkauft wird, sieht das SECO möglicherweise sogar der Tatbestand des Wuchers als erfüllt. Das SECO kann erst selbst aktiv werden, wenn genügend Beschwerden von Betroffenen vorliegen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, eine offizielle Beschwerde beim SECO einzureichen.
Wie sollen Betroffene reagieren? Die rechtliche Lage ist klar: Wer unbestellte Ware erhält, muss diese weder bezahlen noch zurückschicken. Obwohl keine Pflicht zur Rücksendung besteht, ist es ratsam, der Firma schriftlich mitzuteilen, dass nichts bestellt wurde und dass man die Ware weder bezahlen noch retournieren wird.