Dieser Tage – im Januar oder Februar – werden in der Regel die aktuellen Pensionskassen-Versicherungsausweise verschickt – per Post oder digital. Eine wichtige Info über unser angespartes Kapital aus dem Lohnabzug und Arbeitgeberbeitrag für die zweite Säule sowie eine interessante Prognose, mit welchem Betrag wir zum Zeitpunkt der Pensionierung rechnen können.
Es lohnt sich aber, den Ausweis schon früher genau zu studieren, allenfalls nachzufragen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen, erklärt Pensionskassen-Experte André Tapernoux, Präsident des Vereins «Kostenlose Pensionskassen-Auskünfte».
SRF: Worauf muss ich beim Versicherungsausweis besonders achten?
André Tapernoux: Überprüfen Sie regelmässig den aktuellen Stand Ihres bislang angesparten Altersguthabens. Wie wurde es verzinst und wurden die Sparbeiträge gutgeschrieben? Stimmt der Lohn, der zugrunde liegt? Melden Sie Unstimmigkeiten, haken Sie bei Unklarheiten nach bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber. Oder auch bei Ihrer Pensionskasse.
Der Pensionskassen-Ausweis
Muss ich aktiv werden, damit meine Partnerin/mein Partner nach meinem Tod von der Pensionskasse eine Witwen-/Witwerrente erhält?
Wenn Sie verheiratet sind, kommt diese Rente automatisch. Anders ist es bei unverheirateten Paaren. Sie müssen es bei der Pensionskasse melden, dass Sie den Partner/die Partnerin begünstigen möchten. Nur dann wird eine Witwenrente ausbezahlt. Wenn Sie unsicher sind: Nachfragen lohnt sich.
Was ist sinnvoller: Rente oder Kapitalbezug bei der Pensionierung?
Diese Frage muss man individuell anschauen. Die Rente ist sinnvoll, um den regelmässigen Lebensbedarf zu decken. Und wenn man genügend Geld in der zweiten Säule gespart hat, kann man gut auch einen Teil als Kapital beziehen.
Beim Kapital ist es wichtig zu wissen, wie man es anlegt, und dass man auch die damit verbundenen Risiken in Kauf nehmen muss. Um diese und andere Fragen zu klären, ist es sicher hilfreich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Am besten frühzeitig, irgendwann ab 50.
Freiwillig das Alterskapital aufstocken: Lohnt sich das?
Kommt drauf an: Wer in den nächsten Jahren auf dieses Geld angewiesen ist, sollte das nicht tun. Denn es bleibt danach gesperrt. Wer aber im Alter eine höhere Rente möchte, für den lohnt es sich, sich einzukaufen.
Worauf muss ich bei einem Stellenwechsel achten?
Sie müssen das bislang gesparte PK-Guthaben zur neuen Pensionskasse mitnehmen. Achten Sie auf dem neuen Versicherungsausweis, ob dieses Kapital auch gutgeschrieben wurde.
Der Betrag, mit dem ich mich bei der neuen PK einkaufe, übersteigt das vorgesehene Maximum. Was tun?
Es gibt viele Pensionskassen, die auch Beiträge über dem Limit akzeptieren. Falls das nicht der Fall ist, kann man den überschüssigen Betrag auf einem Freizügigkeitskonto platzieren. Gibt es bei jeder Bank.
Mein Arbeitgeber wechselt die PK. Muss ich mitgehen, auch wenn deren Konditionen schlechter sind?
Grundsätzlich muss man das. Aber: Der Arbeitgeber muss der Belegschaft eine Mitsprache einräumen. Wenn eine Mehrheit für den Wechsel ist, müssen alle mitziehen.
Das Gespräch führte Peter Fritsche.