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Arztrezept auf Reisen E-Rezept lässt sich im Ausland nicht einlösen

Eine Schweizer Arztpraxis schickt einem Patienten ein E-Rezept nach Deutschland. Die Apotheke lässt ihn damit abblitzen.

Darum geht es: Ein Schweizer wird im Urlaub in Norddeutschland von einer Zecke gebissen. Über Nacht schwillt die Wunde an und wird rot. Der Mann meldet sich bei seiner Arztpraxis in der Schweiz. Diese meint, dass er dringend ein Antibiotikum benötige und schickt ihm ein elektronisches Rezept. Doch die deutsche Apotheke lässt ihn abblitzen. Er erhält das Medikament nicht.

Warum wurde das Rezept abgelehnt? Das Problem ist, dass es sich um ein E-Rezept handelt. Das ist ein QR-Code, der in der Apotheke eingelesen wird. «Vermutlich konnte die Apotheke in Deutschland das Rezept nicht lesen», sagt Martine Ruggli, Präsidentin des Apothekerverbands Pharmasuisse. Auf der offiziellen Webseite e-rezept.ch steht: «Das E-Rezept Schweiz kann im Moment ausschliesslich in der Schweiz und in Liechtenstein eingelöst werden.»

Diese Vorgaben gelten für ein Arztrezept in Deutschland

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Folgende Bedingungen sind in der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung festgehalten:

  1. Name, Vorname und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
  2. Datum der Ausfertigung
  3. Name, Vorname, Berufsbezeichnung (berufliche Qualifikation) der verschreibenden Person
  4. Adresse des Arztes/der Ärztin (inkl. Land) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  5. handschriftliche oder digitale Unterschrift der verschreibenden Person
  6. die gebräuchliche Bezeichnung des Arzneimittels (internationaler Freiname)
  7. abzugebende Menge des Arzneimittels, mit Wirkstärke und Darreichungsform
  8. Dosierung des Medikaments

Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Was bedeutet dies für Patienten und Patienten? «Wer in der Schweiz ein E-Rezept erhält, soll einen Ausdruck verlangen, wenn er es in Deutschland einlösen will», sagt Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärzteverbindung FMH. Ein klassisches Arztrezept aus der Schweiz auf Papier wird von deutschen Apotheken akzeptiert. Das ist in der deutschen Arzneimittelverschreibungs-Verordnung geregelt. Bedingung ist, dass es alle Vorgaben für ein Rezept in Deutschland erfüllt.

Wie sieht es in anderen Ländern aus? Die Schweiz hat nur ein Abkommen mit Liechtenstein, Arztrezepte gegenseitig zu akzeptieren. Deshalb sind Schweizer Rezepte in allen anderen Ländern ungültig (abgesehen von Deutschland wegen der erwähnten einseitigen Verordnung). Je nach Land können Apotheken in eigener Kompetenz Ausnahmen machen. Teilweise wird in anderen Ländern für ein Rezept vorgängig eine Arztkonsultation vor Ort verlangt.

Was tun? Die Ärztevereinigung FMH empfiehlt, Medikamente für die ganze Dauer der Reise mitzunehmen. Bei längeren Reisen kann dies an der Grenze jedoch problematisch sein. Es empfiehlt sich, sich von der Ärztin zusätzlich zum Rezept ein Begleitschreiben ausstellen zu lassen. Darin wird – möglichst in der Landessprache oder auf Englisch – erklärt, weshalb so viele Medikamente im Gepäck sind. 

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Was kann helfen, damit ein Rezept im Ausland akzeptiert wird? Auch für diesen Fall empfiehlt die FMH ein Begleitschreiben der behandelnden Schweizer Ärztin, beziehungsweise des Arztes. Wichtig ist, dass nicht nur der Name des Medikaments, sondern auch der Wirkstoff und die vorgesehene Dosierung erwähnt sind. Medikamente heissen nicht in allen Ländern gleich. Zudem wird empfohlen, sich vor der Abreise über die Vorschriften im Reiseland zu informieren.

Radio SRF 1, Espresso, 22.12.2025, 8:10 Uhr

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