Darum geht es: Seit Anfang 2025 bezahlt man auf grossen Online-Plattformen wie Aliexpress, Ebay oder Etsy die Mehrwertsteuer gleich mit der Bestellung. Trotzdem gibt es regelmässig Fälle, in denen Kundinnen und Kunden beim Empfang des Pakets die Mehrwertsteuer (MWST) nochmals verrechnet wird. Ärgerlich: Man kann die zweite Steuer nicht einfach beim Bund oder dem Paket-Lieferdienst zurückfordern. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erhält regelmässig entsprechende Meldungen.
Und weshalb passiert der Fehler mit der doppelten MWST? Teilweise sind die Pakete ungenügend deklariert. Zoll und Paketlieferdienste (Post, DHL, DPD, UPS) müssen eindeutig erkennen, dass bei einem Paket die MWST bereits bei der Plattform bezahlt wurde. Sonst wird sie, wie bei anderen Auslandspaketen, bei der Verzollung verrechnet. Die Schweizerische Post räumt ein, dass in Einzelfällen auch ihr Fehler bei der Zollanmeldung unterlaufen.
Wie kann das passieren? Einerseits gibt es die MWST als Inlandsteuer. Diese bezahlen Firmen in der Schweiz der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV auf alle Waren und Dienstleistungen, die sie verkaufen. Andererseits erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG die MWST bei Importen als Einfuhrsteuer. Vom Gesetz her sind beide Steuern geschuldet. Trotzdem ist es nicht die Idee, dass die Kundinnen und Kunden am Schluss doppelt zahlen.
Müsste ich bei Aliexpress also nur die Importsteuer bezahlen? Nein. Seit Anfang 2025 werden ausländische Plattformen mit über 100'000 Franken Umsatz in der Schweiz für die MWST als inländische Firmen betrachtet. Sie müssen sich beim Bund anmelden und erhalten eine MWST-Nummer. Das heisst, sie bezahlen die Inlandsteuer und rechnen diese wie eine Schweizer Firma mit dem Bund ab. Übrigens: Dieselbe Regelung gilt schon seit 2019 für ausländische Versandhändler wie Zalando oder Amazon.
Und was bringt das? Davor mussten ausländische Plattformen auf Kleinstlieferungen keine MWST entrichten. Wegen des Aufwands erhebt das BAZG nur Steuern ab fünf Franken. Die Plattformen waren also gegenüber der Schweizer Konkurrenz im Vorteil, die auf alles MWST bezahlen muss.
Wer bezahlt mir nun meine doppelt bezahlte Steuer zurück? Nur die Plattform. Das ist, wie Erfahrungsberichte aus dem «Espresso»-Publikum zeigen, nicht immer einfach. Zunächst muss man auf der Webseite der Plattform herausfinden, wie der Rückforderungsantrag zu stellen ist. Zudem verlangen die Plattformen diverse Dokumente. Nur damit können sie bei ihrer MWST-Abrechnung in der Schweiz die Importsteuer wieder abziehen.
Weshalb kann ich mein Geld nicht einfach beim Bund zurückfordern? Die ESTV und das BAZG dürfen die Mehrwertsteuer nicht erstatten, weil rechtlich gesehen die Inlandsteuer und die Einfuhrsteuer zu bezahlen sind. Die Paketdienstleister (Post etc.) dürfen die MWST ebenfalls nicht erstatten, weil sie sie im Auftrag des BAZG einziehen.
Weiterführende Links
- Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Plattformbesteuerung
- Informationen der Schweizerischen Post zur Plattformbesteuerung Teil 1
- Informationen der Schweizerischen Post zur Plattformbesteuerung Teil 2
- Informationen der Post zur korrekten Beschriftung der Pakete für Versandhändler. Gilt auch für Online-Plattformen