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Bewegung im Solarstrom-Markt Kraftwerke dürfen für Wechsel keine Fantasie-Kosten verrechnen

Die Centralschweizer Kraftwerke zahlen viel für Solarstrom, viele Kunden wechseln. Was darf der Wechsel kosten?

Obwohl viele Elektrizitätswerke 2023 ihre Preise für Solarstrom erhöhen, liegen viele immer noch weit von den 32 Rappen pro Kilowattstunde weg, welche die CKW im neuen Jahr bezahlen wird. Allerdings gilt es zu beachten, dass sich diese Vergütung am Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie orientiert. Falls die Strompreise wieder sinken, sinkt auch die Einspeisevergütung der CKW.

Es braucht einen digitalen Stromzähler

Bei einem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter gilt es folgende Punkte zu beachten:

Um Solarstrom an ein anderes EW als das lokale liefern zu können, muss die Solaranlage über einen digitalen Stromzähler, einen sogenannten Smartmeter verfügen. Dieser muss nicht mehr von Hand abgelesen werden. In der Schweiz seien Smartmeter weitverbreitet, sagt Fabio Giddey vom Verband Swissolar: «Beim Bau einer neuen Solaranlage wird in den meisten Fällen gleichzeitig ein Smartmeter installiert.» Nur bei über fünf Jahre alten Solaranlagen sei dies nicht der Fall.

Wer noch keinen Smartmeter eingebaut hat, kann beim EW nachfragen, ob dieser nun eingebaut werden kann.
Autor: Fabio Giddey Verband Swissolar

Alle Elektrizitätswerke sind jedoch gesetzlich verpflichtet, bis 2027 80 Prozent ihrer Zähler auf Smartmeter umzurüsten. Fabio Giddey empfiehlt darum: «Wer noch keinen Smartmeter eingebaut hat, kann beim EW nachfragen, ob dieser nun eingebaut werden kann.» Die Kosten dafür muss der Stromversorger übernehmen, da die Zähler sowieso irgendwann umgerüstet werden müssen.

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Wechsel: Einmalige Kosten sind möglich

Es gibt Stromversorger, die abspringenden Solaranlagen-Besitzern hohe Kosten für den Wechsel aufbrummen wollen. «Einmalige Kosten für den Wechsel dürfen die Elektrizitätswerke den Kunden verrechnen», sagt Nadine Brauchli vom Verband der Stromwirtschaft VSE. Wichtig ist aber, dass dieser Betrag dem tatsächlichen Aufwand entspricht. Es dürfe kein Fantasiebetrag verrechnet werden.

Espresso, 09.12.22, 08:13 Uhr

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