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«Espresso Aha!» Politische Werbung: Wildwuchs bei Abstimmungsplakaten?

Dürfen Parteien und Komitees vor Urnengängen Plakate aufhängen, wie es ihnen passt?

Nicht alle Plakate vor Abstimmungen und Wahlen sind legal aufgestellt, so viel ist klar, denn häufig sind die Auflagen der Gemeinden und Kantone recht streng. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Busse, oder sogar eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Dies geschieht etwa dann, wenn durch Plakate die Verkehrssicherheit tangiert wird.

Plakat-Verbot an Autobahnen und Autostrassen

Eine gesamtschweizerische Regelung gibt es nicht, aber der Bund gibt Folgendes vor: Die politische Werbung im Bereich von Strassen ist grundsätzlich erlaubt, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Im Bereich von Autobahnen und Autostrassen ist politische Strassenreklame verboten.

Und weiter: Für das Aufstellen von Strassenreklamen ist die Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörden erforderlich. Zu beachten sind dabei ergänzende Vorschriften zum Schutz des Landschafts- und Ortsbilds.

Vorschriften: Kantonal und kommunal verschieden

Verschiedene Kantone ermöglichen es Parteien und Komitees, Plakate im Strassenbereich innerorts während einer gewissen Zeit ohne Bewilligung aufzustellen. Voraussetzung ist aber, dass der Eigentümer einverstanden ist.

Bei einem Kandelaber muss also die Gemeinde ihre Einwilligung geben. So wird das zum Beispiel im Kanton Aargau oder auch im Kanton Luzern gehandhabt. Dazu gibt es strenge Auflagen, wie zum Beispiel für die Grösse eines Plakats, den Zeitpunkt fürs Aufstellen, Mindestabstände zu Strassen, verbotene Standorte.

Und in vielen Kantonen gilt: Nur innerorts dürfen Plakate aufgestellt werden und bis höchstens 100 Meter ausserorts.

Plakate auf Weiden und Äckern?

Das Gerücht hält sich hartnäckig, dass Parteien mit einer Nähe zur Landwirtschaft im Vorteil seien, weil Bauernbetriebe ihre Weiden und Äcker für Plakate zur Verfügung stellen würden. So einfach ist es aber nicht.

Im Kanton Bern zum Beispiel sind Plakate in der Landwirtschaftszone nur innerorts erlaubt. Und viele Gemeinden, zum Beispiel im Kanton Zürich, haben sehr strenge Auflagen für das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten.

Es ist unerlässlich, sich vor dem Aufstellen eines Abstimmungsplakats genau über die örtlichen Regelungen schlau zu machen – am besten bei der Gemeinde direkt.

Espresso, 07.06.2021, 08:13 Uhr

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