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Espresso Mozzarella und Push-up-BHs dürfen nicht ins Handgepäck

Ein Mann wehrte sich vor Gericht, weil ihm die Sicherheitsbeamten am Flughafen seinen Reiseproviant beschlagnahmt hatten. Vor Gericht hat der Passagier jetzt eine Abfuhr erlitten: Mozzarella, Crevetten- und Fischsalat gelten als Flüssigkeiten und dürfen nicht ins Handgepäck.

Gefällt hat das Urteil das Oberverwaltungsgericht Berlin. Interssant ist es aber für Flugpassagiere in ganz Europa, denn das Gericht beruft sich auf die auf allen europäischen Flughäfen geltende Verordnung über das Handgepäck. Darin sei klar geregelt, dass Flüssigkeiten nur dann im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, wenn diese in durchsichtigen, wieder verschliessbaren Behältern von maximal einem Liter Inhalt transportiert werden.

Auch Esswaren gelten als Flüssigkeiten

Zudem – und dieser Umstand war dem Passagier offenbar nicht bekannt – gelten auch dickflüssige Lebensmittel wie eben Mozzarellakugeln oder Fischsalate als Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung.

Flüssigkeiten im Handgepäck (Liste)

Der Mann führte im Handgepäck einen Beutel Büffelmozzarella, einen Crevetten- und einen Heringsalat mit. Sein Proviant wurde aber beim Sicherheitscheck am Flughaften Berlin-Tegel beschlagnahmt. Weil er damit nicht einverstanden war, bemühte der Passagier zuerst das Verwaltungsgericht, dann noch das Oberverwaltungsgericht Berlin.

Die Verordnung über das Handgepäck gilt auf allen Flughäfen in Europa

Beide Instanzen befanden die Beschlagnahmung für rechtmässig. Entgegen der Ansicht des Passagiers seien Sicherheitskontrollen auch nicht verpflichtet, bei einer unbekannten Flüssigkeit zu prüfen, ob es sich um Sprengstoff handle. Im Zweifelsfall dürfen die Beamten Flüssigkeiten beschlagnahmen und vernichten.

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Weil es auch in Zürich bei der Sicherheitskontrolle immer wieder Fragen und Diskussionen zu diesem Thema gibt, hat der Flughafen Zürich eine Liste aller Flüssigkeiten aufgeschaltet, die nur im Koffer, nicht aber im Handgepäck in den Flieger dürfen (Link zur Liste siehe Linkbox).

Ausnahmen gibt es bei Medikamenten und Spezialnahrung

Erstaunlich: Nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen neben Fischsalat, Desinfektionsmitteln und Deos unter anderm auch flüssiger Lippenstift, Geleinlagen in BHs oder Schneekugeln. Bei flüssigen Medikamenten, Spezial- oder Babynahrung machen die Behörden Ausnahmen. Solche Passagiere müssen sich beim Sicherheitscheck melden und die mitgebrachten Flüssigkeiten vorzeigen. Bei Medikamenten empfiehlt es sich, stets ein Arztzeugnis und eine Verordnung auf sich zu tragen.

Beschlagnahmt

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