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Fehlender Jugendschutz Als Jugendlicher 35 Dosen Snus kaufen? Online kein Problem

Seit über einem halben Jahr gelten strengere Tabakregeln. Dennoch pfeifen viele Schweizer Shops auf den Jugendschutz.

Das ist das Problem: In vielen Schweizer Onlineshops können Jugendliche problemlos Snus bestellen. Zwar dürfen Läden schädliche Tabakwaren seit dem 1. Oktober 2024 nur an Erwachsene verkaufen. Eine SRF-Recherche zeigt jedoch: Von zehn zufällig ausgewählten Onlineshops setzen nur drei auf eine verlässliche Alterskontrolle. Dabei müssen sich Kunden etwa mit einer ID registrieren. Die anderen sieben Onlineshops verifizieren das Alter hingegen nicht. Meist müssen Käuferinnen nur in einem Fenster bestätigen, dass sie schon 18 Jahre alt sind – kinderleicht, hier zu schummeln.

Wie gefährlich ist Snus?

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Die nikotinhaltigen Beutel schieben sich Konsumentinnen und Konsumenten unter die Oberlippen. Gerade bei jüngeren Generationen ist das Tabakprodukt beliebt. Es ist laut Fachleuten zwar weniger schädlich als Zigaretten. Doch der Bund warnt, dass der Konsum zu Krebs führen könne und Schäden in der Mundhöhle verursache. Laut Sucht Schweiz macht das Produkt bei regelmässigem Konsum ähnlich stark nikotinabhängig wie Zigaretten.

Ein konkreter Fall: Ein 16-Jähriger konnte beim Onlineshop Snustrend ganz einfach bestellen: Rund 35 Dosen Snus kaufte er für sich und seine Freunde. Er musste dafür nur anklicken, dass er schon volljährig sei und vor der Bestellung ein Geburtsdatum eingeben. Eine wirkliche Alterskontrolle gibt es nicht. Im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» ärgert sich die Mutter darüber. Wolle ihr Sohn im Laden ein Bier kaufen, müsse er sich stets ausweisen: «Es ist schwieriger, als 16-Jähriger eine Dose Bier zu kaufen als 35 Dosen Snus, die erst ab 18 Jahren zum Verkauf stehen.»

Snustrend schweigt: Weshalb ignoriert der Onlineshop den Jugendschutz? Auf solche Fragen von SRF antwortet Snustrend nicht. Stattdessen schweigt die Headshop GmbH, welche die Website betreibt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält hingegen online klar fest: «Ein Klick ‹Ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin›, genügt nicht.» Onlineshops müssten ein System einrichten, um die Angaben ihrer Kundinnen und Kunden zu verifizieren. Ansonsten könnten sie bestraft werden.

Ein Screenshot
Legende: Bestätige dein Alter: Laut Bund genügt ein solches System wie bei Snustrend nicht. Luca Fuchs

Es droht keine Busse: Ob Shops wie Snustrend die Vorschriften einhalten, kontrollieren die Kantone. Im konkreten Fall ist es der Kanton Schwyz. Dieser schreibt auf Anfrage jedoch: «Eine Sanktionierung ist nicht vorgesehen.» Der Bund müsse zuerst klar definieren, wie ein solches System zur Alterskontrolle aussehen müsse. Solche technischen Vorgaben fehlten aktuell. Solange Kunden bei der Bestellung bestätigen, dass sie volljährig seien, könnten die Onlineshops rechtlich davon ausgehen, dass diese Angaben zutreffen.

Das sagt der Bund: Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt zwar, dass technische Details noch offen seien. Schon heute müssten Onlineshops das Alter jedoch überprüfen. Ob die Praxis von Snustrend hier genüge, sei fraglich. Für die Beurteilung seien jedoch die Kantone zuständig. Die Katze beisst sich also in den Schwanz.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Gesundheitsfachleute ärgern sich: Die Behörden würden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention. Der Mediensprecher Wolfgang Kweitel sagt: «Dies ist nicht nur im Kanton Schwyz ein Problem, sondern auch in anderen Kantonen.» Dabei sei es klar, dass die Kantone zuständig seien und durchgreifen müssten.

So geht es weiter: Der Bundesrat wird genauer festlegen, wie die Systeme zur Alterskontrolle aussehen müssen. Laut BAG dürfte dies die Situation weiter klären. Diese Vorgaben dürften voraussichtlich ab 2026 gelten.

Hier finden Sie Unterstützung

Radio SRF 1, Espresso, 13.6.2025, 08:10 Uhr

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