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Sixt will den im Voraus bezahlten Wagen nicht herausrücken
Aus Espresso vom 15.09.2022. Bild: Imago Images
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Ferienfrust mit Autovermietung Sixt: Kein Wagen und trotzdem die vollen Kosten

Die Autovermietung verweigert einem 20-Jährigen die Herausgabe eines im Voraus bezahlten Wagens, behält aber das Geld.

Ein 20-Jähriger will mit drei Kollegen im Mietauto den Süden Italiens erkunden. Weil es für die Buchung des Autos eine Kreditkarte braucht und er selbst keine hat, benutzt er jene seines Vaters. «Mit meiner Erlaubnis, natürlich», erzählt der Vater im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Der volle Mietbetrag von rund 600 Franken wird bereits im Voraus bezahlt.

Keine Kreditkarte – kein Wagen

Als die jungen Leute am Flughafen von Brindisi ihren Wagen abholen wollen, erleben sie eine böse Überraschung: Sixt verweigert die Herausgabe des Autos. Grund: Der Sohn hätte am Schalter jene Kreditkarte vorweisen müssen, mit welcher der Wagen gebucht wurde. Eine Regel, die man auch bei anderen Autovermietungen wie Avis oder Hertz kennt. So könne man sicherstellen, dass auch derjenige das Auto abhole, der die Reise gebucht habe, heisst es.

In diesem Fall ist das aber gar nicht möglich, weil der 20-Jährige ja keine eigene Kreditkarte hat. Bar zahlen, geht nicht. Wobei hier die Reise ja bereits bezahlt ist. Doch auch als «Espresso» nachfragt, beharrt Sixt darauf: «Kreditkarten sind nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der Familie.»

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600 Franken trotzdem einkassiert

Die vier Kollegen müssen die Autovermietung zu Fuss verlassen und mit dem öffentlichen Verkehr weiter. Das an sich sei ja kein Drama, findet der Vater und er könne es auch halbwegs nachvollziehen, dass das Personal der Autovermietung die eigenen Regeln durchsetzt. Aber: «Was ich nicht akzeptieren kann, ist, dass man den vollen, im Voraus bezahlten Betrag einkassiert hat.»

Als er beim Kundendienst von Sixt nachhakt, erhält er die Antwort, dass man im Falle einer Stornierung auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Stornierungsgebühr berechne. Und: «Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen, auch wenn Sie das Mietfahrzeug nicht nutzen.» Sixt geht also nicht wirklich auf den konkreten Fall ein, denn hier hat niemand etwas storniert.

Vollen Betrag kassieren: «Unverhältnismässig»

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Legende: Fréderic Krauskopf, Professor für Privatrecht, schätzt die Lage für «Espresso» ein. SRF

«Espresso» zeigt die der Redaktion vorliegenden Unterlagen, die Reservierungsbestätigung von Sixt sowie deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Mietbedingungen für Italien dem Vertragsrechtsexperten Fréderic Krauskopf.

Dieser kommt zum Schluss: «Es steht nirgends etwas darüber, dass die Vermieterin den ganzen bezahlten Betrag behalten darf.»

Es ist lediglich eine Ausfallpauschale von 130 Franken erwähnt, wenn ein Kunde nicht oder deutlich zu spät erscheint. Und: Man behalte sich vor, weiteren Schadenersatz geltend zu machen, heisst es. Zum Beispiel, wenn sich herausstellen sollte, dass jemand bei der Buchung falsche Angaben gemacht hat oder keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. In solchen Fällen könne man vom Vertrag zurücktreten und die Übergabe des Fahrzeugs verweigern.

Doch in einer Situation wie sie in Brindisi passiert ist, gleich den ganzen, im Voraus bezahlten Betrag zu behalten, hält Krauskopf für unverhältnismässig. «Und man kann sich fragen, ob eine solche Klausel nicht missbräuchlich wäre.»

So oder so: Es lohnt sich sicher, auch bei der Automiete die Vertragsbestimmungen und AGB genau zu studieren und mögliche Probleme rechtzeitig mit der Vermieterin zu klären.

Einlenken ohne konkrete Erklärung

Als «Espresso» nachhakt, kommt ebenfalls nur eine allgemeine Erläuterung der Stornierungsregeln zurück. Wer den Mietwagen im Voraus bezahle, der profitiere von einem günstigeren Tarif. Dafür fallen höhere Gebühren an, falls jemand den Wagen nicht abholt, zum Beispiel. Sixt begründet dies damit, dass man bei Prepaid-Buchungen mehr Autos bereit machen müsse und: «Diese Kosten bleiben bestehen, selbst wenn unsere Kunden ihre Prepaid-Buchung stornieren.»

Dann die Überraschung: Sixt bezahlt dem Kunden den vollen Betrag doch zurück. Weshalb? Diese Frage lässt Sixt unbeantwortet.

Espresso, 15.09.22, 08:13 Uhr

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