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Finanzielle Probleme Digitaler Bauernhof Myfeld schliesst per sofort

Das Jungunternehmen meldet Konkurs an. Ob die Kundinnen und Kunden etwas zurückerhalten, ist fraglich.

Der Betrieb werde per sofort eingestellt, teilt Myfeld mit. Man werde in den kommenden Tagen die Bilanz deponieren. Begründung: «Trotz intensiver Bemühungen war es uns nicht möglich, ausreichende Investorengelder zu finden, um unsere Geschäftstätigkeit fortzuführen», heisst es in einer Medienmitteilung des Jungunternehmens mit Sitz in Brugg AG.

Wirtschaftliche Probleme und Überforderung

Das Ende kommt jäh, aber nicht ganz überraschend. Ende August räumte Myfeld auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» wirtschaftliche Probleme ein. Und: Man sei mit der Situation überfordert.

 Der «digitale Bauernhof» von Myfeld bot Früchte und Gemüse im Abo an.  Das Start-up hatte 2021 bereits einen schweren Start. Wegen des schlechten Wetters fiel ein Teil der Ernte ins Wasser, manche Kundinnen und Kunden erhielten nur wenig Gemüse oder gar nichts. Die Gründer entschuldigten sich.

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Monatelanges, vergebliches Warten

In den letzten Wochen und Monaten sorgte Myfeld erneut für Kritik. Wieder meldeten sich mehrere Kundinnen und Kunden bei SRF, weil sie monatelang vergeblich auf die erste Gemüselieferung warten mussten. Etwa eine Kundin aus dem Kanton Zürich: Anfang Jahr zahlte sie fast 900 Franken ein. Mit ihren Anfragen, was los sei, sei sie ins Leere gelaufen, erzählt sie. Dafür habe ihr Myfeld automatisch eine weitere Saison abgebucht. Insgesamt rund 1900 Franken – «für mich ist das viel Geld.» Auch andere Betroffene zahlten dort viel Geld für nichts.

Abo-Kündigungen wurden ignoriert, eingeschriebene Briefe ungeöffnet zurückgeschickt. Gleichzeitig machte Myfeld noch vor Kurzem auf Optimismus. Es seien neue Investoren aufgesprungen. Ab Oktober gehe es weiter mit den Gemüselieferungen.

Kundenforderungen erst an dritter Stelle

Daraus wird nun eben nichts. Die Plattform ist geschlossen. Jene Kundin, der man rund 1900 Franken abgebucht hatte, erhielt kurz vor dem Konkurs noch einen grossen Teil des Geldes zurück.

Ob es auch bei anderen Betroffenen so weit kommt, ist fraglich. Denn nun läuft das Konkursverfahren an. Wer noch Geld oder Waren der Firma zugute hat, muss diese Forderungen dem Konkursamt anmelden. Die Forderungen werden dann unterteilt in drei Klassen. Angestelltenlöhne, zum Beispiel, sind sogenannt privilegierte Forderungen erster Klasse. Die Kundinnen und Kunden kommen, wie etwa auch Handwerkerrechnungen, erst an dritter Stelle.

Espresso, 13.9.2023, 08:10 Uhr

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