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Digitec: Kundenunfreundliche AGB-Klausel bei der CO2-Kompensation
Aus Espresso vom 23.12.2022. Bild: Keystone/Gaetan Bally
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Freiwillige CO2-Abgabe Bei Rückgabe behält Digitec den Klimabatzen

Ein Kunde ist irritiert, weil der Onlineshop nach einer Rücksendung die zusätzlich bezahlten 200 Franken behält.

Ein Kunde aus dem Kanton Aargau kauft bei Digitec vier Solarbatterien für insgesamt rund 6500 Franken. Dazu willigt er ein, freiwillig zusätzlich rund 200 Franken als Klimakompensation zu bezahlen. Geld, das laut Digitec in Klimaschutzprojekte fliessen soll, wie etwa Windkraftwerke oder Projekte gegen die Abholzung des Regenwaldes. Je höher der Bestellbetrag, desto höher die Abgabe – maximal jedoch fünf Prozent des Verkaufspreises.

Jeder Zehnte macht mit

Knapp jeder zehnte Kunde und jede zehnte Kundin habe im laufenden Jahr 2022 der freiwilligen Abgabe zugestimmt, sagt Digitec-Sprecher Alex Hämmerli im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». 1.5 Millionen Franken seien so zugunsten des Klimaschutzes zusammengekommen. Grundsätzlich eine sinnvolle Sache, findet auch jener Kunde.

In seinem Fall stellt sich jedoch heraus, dass er die falschen Batterien bestellt hat. Sie sind mit seiner Solaranlage nicht kompatibel. Der Kunde kann sie aber problemlos zurückschicken und erhält auch den Kaufbetrag zurückerstattet.

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AGB: «Klimabetrag kann nicht mehr zurückerstattet werden»

Die freiwillig bezahlte CO2-Kompensation behält Digitec aber. Der Kunde will wissen, weshalb. Digitec verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heisst es: «Sobald die Bestellung für den Versand vorbereitet wurde, kann der bezahlte Klimabeitrag nicht mehr zurückerstattet werden.»

Der Kunde hakt nach und ist irritiert: «Man sagte mir, das sei eine Spende, unabhängig vom Produkt.» Für ihn sei das nirgends hervorgegangen. Er findet, dass Bestellung und Klimabeitrag als Einheit behandelt, also auch beides zurückerstattet werden müsste.

Die CO2-Abgabe steht und fällt mit dem Kaufvertrag.
Autor: Frédéric Krauskopf Vertragsrechtsexperte, Universität Bern

Frédéric Krauskopf, Vertragsrechtsexperte an der Universität Bern schaut sich den Fall für «Espresso» an und kommt zu einem ähnlichen Schluss: «Wenn ich diese Kompensations-Abgabe freiwillig auf mich nehme, liegt es doch auf der Hand, dass auch dieser Betrag nicht mehr geschuldet ist, wenn der Verkauf rückgängig gemacht wird.»

Diese zusätzliche Abgabe stehe und falle mit dem Kaufvertrag, so der Rechtsexperte. Und so gesehen sei die entsprechende Klausel in den AGB für die Kundinnen und Kunden überraschend und fragwürdig.

Auf Anfrage erstatten wir diese Klimakompensations-Beiträge eigentlich immer zurück.
Autor: Alex Hämmerli Digitec-Sprecher

Offenbar scheint auch den Verantwortlichen des Onlineshops nicht ganz wohl zu sein mit dieser Klausel: «Auf Anfrage erstatten wir diese Klimakompensations-Beiträge eigentlich immer zurück», sagt Digitec-Sprecher Alex Hämmerli. So handhabe man es auch im vorliegenden Fall. Dass es nicht von Anfang an geklappt habe, sei ein Fehler des Kundendienstes gewesen.

Stellt sich die Frage, weshalb man überhaupt so eine kundenunfreundliche und fragwürdige Klausel in die AGB setzt. Der Sprecher erklärt, es gehe in der Regel um sehr kleine Beträge. Diese stünden einem verhältnismässig grossen Aufwand für eine Rückerstattung gegenüber. Und: Der Versand verursache auch CO2-Emissionen. «Diese Leistung wird ja bezogen, sobald das Paket zur Post geht.»

Espresso, 23.12.22, 08:13 Uhr

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