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Gebühren für Weiterbildung Kurs wird verschoben: Muss ich trotzdem bezahlen?

Eine Weiterbildung findet plötzlich an anderen Tagen statt. Dennoch pocht der Kursanbieter auf die Gebühren. Zu Recht?

Darum geht es: Eine 21-Jährige bucht bei der Wirtschaftsschule Five einen Weiterbildungskurs in Olten. Sie meldet sich für zwei fixe Tage pro Woche an – jeweils für Dienstag- und Donnerstagabend. Doch weil es zu wenige Anmeldungen gibt, sattelt die Schule kurzerhand um: Der Lehrgang finde so nicht statt, die Kundin könne aber entweder die gleiche Weiterbildung in Olten am Freitag besuchen. Oder am Mittwoch und Samstag in Basel, wobei sie online teilnehmen könne. Doch die besagten Tage passen der jungen Frau aus beruflichen und privaten Gründen nicht.

Der Streit um die Gebühren: Die Kundin teilt der Wirtschaftsschule Five mit, dass sie unter diesen Umständen leider nicht am Lehrgang teilnehmen könne. Dennoch pocht die Anbieterin auf die Einschreibegebühr von 800 Franken. Gemäss ihren AGB sei der Betrag auch dann geschuldet, wenn sich das Kursangebot nach der Anmeldung ändere. Aus ihrer Sicht handle es sich um zumutbare Änderungen. Zumutbar? «Das würde bedeuten, dass man sich bei einer Kursanmeldung alle Tage offenhalten muss», sagt die Kundin.

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Das steht in den AGB: Zwar schreibt die Wirtschaftsschule, dass sie Kurse verschieben oder ändern könne. Dass aber plötzlich völlig neue Kurstage zur Diskussion stehen, ist nirgends festgehalten. Für Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist klar: «Die Kundin muss die Verschiebung nicht akzeptieren, wenn im Vertrag fixe Tage vereinbart worden sind und es keine Klausel gibt, dass sich die Schule ausdrücklich Änderungen beim Durchführungstag vorbehält.» Die Kundin könne vom Vertrag zurücktreten und müsse nichts bezahlen.

Die Wirtschaftsschule Five lenkt ein: Als SRF sich bei der Kursanbieterin meldet, ist von den AGB keine Rede mehr. Stattdessen geht es plötzlich schnell: Der Anwalt der Wirtschaftsschule schreibt, sie würden der Teilnehmerin die 800 Franken erlassen. Dass die Schule Kurstage aus organisatorischen Gründen verändere, komme nur «in seltenen Fällen» vor. Meist finde sich hier gemeinsam mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Lösung. In der Regel würden sie sich für einen späteren Kurs anmelden und die Schule rechne ihnen die Einschreibegebühren an. Ansonsten erstatte sie das Geld zurück.

AGBs
Legende: Am besten lesen Sie die AGB genau durch, bevor Sie sich für einen Kurs anmelden. IMAGO / Birgit Koch

Das machen andere Kursanbieter: Grosse Anbieter wie die Migros Klubschule oder die Benedict Schulen zeigen sich auf Anfrage kundenfreundlich. Beide schreiben sinngemäss: Bei einer Verschiebung oder Absage könnten Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Vertrag annullieren, die Kursgelder müssten sie nicht bezahlen.

Der Tipp der Rechtsexpertin: Lesen Sie vor einer Kursanmeldung stets die AGB durch. Bei schwammig formulierten Vorbehalten hätten Kundinnen und Kunden einen gewissen Spielraum, erklärt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner: «Gerade bei sehr konkret formulierten Klauseln wird es jedoch schwierig.» Manche Anbieter würden etwa vorgeben, dass Verschiebungen in einem gewissen Zeitraum zu akzeptieren seien. Oder dass man einen gewissen Anfahrtsweg in Kauf nehmen müsse. Je nach AGB empfiehlt sich, auf einen anderen – kundenfreundlicheren – Anbieter zu setzen.

Radio SRF 1, Espresso, 28.11.2025 8:10 Uhr ; 

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