Ein Vater, dessen drei Kinder alle an unterschiedlichen Orten studiert und dort auch als Wochenaufenthalter gewohnt haben, stellt fest, dass sich die Gebühren für (studierende) Wochenaufenthalterinnen stark unterscheiden: Von einmalig 25 Franken in Basel über 30 Franken in Chur bis zu 100 Franken pro Jahr in Wädenswil (ZH). Er findet, dieser für Studierende happige Betrag sei nicht zu rechtfertigen. Weil er bei eigenem Nachfragen keine wirklich befriedigenden Antworten erhält, meldet er sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Dieses hakt zuerst in Wädenswil nach. Dort heisst es nur, die Gebühr sei 2018 vom Stadtrat festgelegt worden und beruhe auf einer Empfehlung des Verbandes der Zürcher Einwohnerkontrollen (VZE).
Aufwändige Prüfung
Der Präsident des VZE Remo Buob begründet gegenüber «Espresso» die Höhe des Gebührenrahmens mit dem Aufwand, den die Prüfung und Bewilligung eines Gesuches für eine Wochenaufenthaltsbewilligung mit sich bringen. «Hierfür haben die Gemeinden meist einen ausführlichen Fragebogen, um die Wohnsituation prüfen zu können. Die Prüfung wird meist durch die Leitung der Einwohnerkontrollen vorgenommen, womit die Personalkosten für den Aufwand (Lohn) dementsprechend höher sind.»
Das Ganze sei ein mehrstufiger und ziemlich aufwändiger Prozess, der Kosten generiere. Und damit nicht die Steuerzahler dafür aufkommen müssten, wälze man die Kosten auf jene ab, die sie verursachen, sprich, die Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen.
Aber wie erwähnt, handelt es sich bei den 100 Franken lediglich um eine Empfehlung. Die Gemeinden im Kanton Zürich können die Gebühr seit einigen Jahren selbst bestimmen, basierend auf dem Gemeindegesetz. Bis 2017 gab der Kanton den Tarif vor: 60 Franken.
Gebührendschungel mit günstigem Lichtblick
Die einen Gemeinden, wie etwa die Städte Zürich und Winterthur sind bei 60 Franken geblieben. Wobei Studierende das an jenen Orten einmal in vier Jahren bezahlen müssen – also deutlich weniger als in Wädenswil. Werktätige Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen müssen ihre Wochenaufenthaltsbewilligung in der Regel jährlich erneuern und bezahlen.
Es ist unter anderem nicht gerechtfertigt, bei Wochenaufenthaltern eine solche Gebühr einzuziehen.
Wie kommt man beispielsweise in Winterthur auf diesen Betrag? «Hier ist die Anmeldung dabei, die Bestätigung des Wochenaufenthalts, die Aufbewahrung des Heimatausweises und die Abmeldung, wenn man wieder wegzieht», sagt Carmela Schürmann, Leiterin der Einwohnerkontrolle Winterthur.
Den Heimatausweis muss man am Hauptwohn- und Steuersitz beziehen.
Schaut man über den Kanton Zürich hinaus, gerät man schnell in einen Gebührendschungel und findet auch Orte, die gar nichts verlangen. Die Stadt St. Gallen, zum Beispiel. Man finde es unter anderem nicht gerechtfertigt, bei Wochenaufenthaltern eine solche Gebühr einzuziehen, sagt Stephan Wenger, Leiter der dortigen Bevölkerungsdienste. Es geht also auch studentenfreundlicher.
Verband wünscht sich mehr Einheit
Beim Schweizerischen Verband der Einwohnerkontrollen, der von Carmela Schürmann präsidiert wird, will man die Höhe der Gebühren und die Unterschiede nicht kommentieren. Der Verband gibt auch keine Empfehlung ab. Jede Gemeinde könne das selbst bestimmen. Die Gebühr müsse einfach die Kosten decken, und es dürfe kein Gewinn damit gemacht werden, so Schürmann.
Generell wünsche man sich aber beim Verband eine einheitliche Regelung des Meldewesens.