Das Problem: Der holländische Lastenvelo-Hersteller Babboe (sprich: «Babuu») hat 2024 international mehrere Modelle wegen gravierender Sicherheitsmängel zurückgerufen – insgesamt 22'000 Fahrräder. Es besteht die Gefahr, dass der Rahmen brechen könnte. Bei einer Inspektion waren in Schweissnähten kleine Risse festgestellt worden. In der Schweiz sind je nach Quelle mehrere hundert bis weit über 1000 Kundinnen und Kunden betroffen. Auch das fast 6000 Franken teure Cargobike einer Familie aus dem Kanton Luzern mit einer Box vornedran für Kinder, Hund und Waren steht seit Monaten ungenutzt in der Garage.
Keine Haftung bei einem Unfall: «Wir haben nun ein teures Lastenvelo in der Garage, das wir nicht nutzen können», sagt der Vater der betroffenen Familie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Das ist bitter, aber zurückgerufene Produkte sollte man auf keinen Fall mehr gebrauchen. Wenn mit einem solchen Velo ein Unfall passiert, würde der Hersteller nicht haften, sagt Jurist Walter Fellmann, Experte für Haftpflichtrecht. Was nun?
Frustrierende Odyssee: Die Bemühungen der Luzerner Familie um Informationen und eine Rückerstattung arten zu einer frustrierenden Odyssee aus. Weder im Laden, der ihnen das Velo verkauft hat, noch bei der Schweizer Importfirma von Babboe-Velos, Accell Suisse, noch bei Babboe in Holland kann man ihnen weiterhelfen.
Das Versprechen: Auf der Seite der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) des Bundes lässt Babboe im Februar 2025 verlauten, es gebe einen Ersatz oder eine Rückerstattung für Betroffene. Um herauszufinden, ob man betroffen ist, soll man zuerst die Rahmennummer des Lastenfahrrads eingeben. Je nachdem brauche es darauf eine Sicherheitsinspektion.
Verlorenes Vertrauen: Die Luzerner Familie kann ihr Velo registrieren. Nach einiger Zeit erhalten sie von Babboe die Info, dieser Sicherheitscheck sei in der Schweiz nicht möglich. Sie müssten ihr Lastenvelo in einem Recyclinghof entsorgen, den Beleg einschicken und dann gebe es eine Gutschrift. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dieser Firma traut die Familie der Sache nicht und behält das Velo vorerst bei sich.
Probleme bei Babboe: Warum ist diese Rückrufaktion so ein Murks? Das sei eine komplexe Angelegenheit in diversen Ländern, schreibt die holländische PR-Agentur von Babboe auf Anfrage von SRF. Wichtig sei in einem ersten Schritt gewesen, die Kundinnen und Kunden dazu zu bewegen, ihr Bike zu registrieren und sie dann weiter zu instruieren. In der Schweiz habe das wegen technischen Problemen nicht richtig funktioniert. Einige Kundinnen und Kunden hätten teils sehr lange auf Anweisungen warten müssen. Man bemühe sich darum, dass das nun klappe, so die Medienstelle. Sie bietet an, mit der Luzerner Familie bilateral eine Lösung zu suchen.
Wer haftet? Mit dem Rückruf habe der Hersteller seine Pflicht erfüllt. Er schulde dem Käufer von Gesetzes wegen grundsätzlich nichts mehr, sagt Rechtsexperte Walter Fellmann. In der Pflicht wäre an sich der Verkäufer, also das Geschäft, das der Familie dieses Lastenvelo verkauft hat. Er ist die erste Adresse für Mängelrügen. Es gelte die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Das Problem in diesem Fall: Das Fahrrad ist bereits fünf Jahre alt. «Deshalb kann man hier kaufrechtlich leider nichts mehr machen.» Bliebe noch eine Klage gegen Babboe in Holland. Doch das wäre wohl unverhältnismässig teuer.