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Gegen Knebelverträge Keine Chance für Abofallen

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat ihr Online-Tool zur Entlarvung von Knebelverträgen überarbeitet.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Unternehmen allerlei Regeln aufstellen, die für die Kundinnen und Kunden Nachteile mit sich bringen. Ein häufiger Ärger sind automatische Vertragsverlängerungen, sogenannte Abofallen. Um diese zu entlarven, hatte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) 2021 das Online-Tool «AGB-Check» lanciert. Dieses sucht in Geschäftsbedingungen und Verträgen nach Verlängerungsklauseln.

Umständliche Handhabung vereinfacht

Die Handhabung des AGB-Checks war allerdings umständlich: Man musste dazu extra die Seite agb-check.ch öffnen und dort die jeweiligen AGB als PDF, Link oder Text hochladen. «Wir haben gemerkt, dass es hier eine Verbesserung braucht», sagt Lucien Jucker, der bei der SKS den Bereich der Digitalisierung leitet. «Die Leute sollen die AGB so einfach wie möglich prüfen können.»

Die Stiftung für Konsumentenschutz ist aus diesem Grund über die Bücher gegangen und stellt den AGB-Check in einer neuen Version zur Verfügung. Das Tool lässt sich nun direkt in den Internetbrowser einbinden. Es erkennt dann auf Internetseiten Links zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weist mit einer entsprechenden Meldung darauf hin, diese doch zu prüfen. Für die Analyse ist es auch nicht mehr nötig, extra die AGB-Check-Seite zu öffnen; sie findet direkt auf der jeweiligen Seite statt – also zum Beispiel auf der Seite eines Online-Händlers oder Fitnesscenters.

Hier gibt es den AGB-Check:

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Die Browsererweiterung ist für Firefox und Chromium-Browser (z.B. Brave, Google Chrome, Microsoft Edge) verfügbar. Nach der Installation in einem Chromium-Browser muss die Erweiterung zuerst «gepinnt» werden. Danach markiert sie selbständig Links, die zu AGB führen und fordert zum Analysieren auf. Nach dem Öffnen der AGB können diese mit einem Klick auf «AGB prüfen!» analysiert werden. Die Ergebnisse werden dann direkt in der Erweiterung angezeigt.

Die Erweiterung funktioniert momentan nur auf Desktop-Geräten.

Ampelsystem mit Erklärungsbedarf

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» konnte diese sogenannte Browsererweiterung des AGB-Checks prüfen. Sie funktionierte bei zahlreichen Onlineshops und Fitnesscentern einwandfrei und erkannte stossende Verlängerungsklauseln. Das Tool erkannte auch die Klauseln zu Kündigung und Widerrufsrecht.

Etwas verwirrend ist das Ampelsystem, mit welchem die gefundenen Klauseln gekennzeichnet werden. So werden heikle Klauseln rot markiert, grün gekennzeichnete Klauseln sind für Kundinnen und Kunden vorteilhaft. Jedoch gibt es mit Violett und Gelb weitere Farben im Ampelsystem, deren Bedeutung sich nicht so klar erschliesst. Lucien Jucker von der SKS sagt dazu: «Es ist nicht immer eindeutig, wie eine Klausel zu bewerten ist. Mit Gelb markieren wir Stellen, die allfällige Rücksendekosten regeln. Diese können sowohl zum Vorteil, als auch zum Nachteil von Konsumentinnen und Konsumenten formuliert sein.» Das gleiche gelte für Klauseln zur Kündigung, die violett markiert werden: «Auch dort lässt sich nicht immer eindeutig sagen, ob die Kündigungsbestimmungen kundenfreundlich sind oder nicht.»

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Erspart eigene Prüfung nicht

Fazit: Der AGB-Check kann zuverlässig auf automatische Vertragsverlängerungen hinweisen. Ebenso zuverlässig erkennt er, wenn ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. Ob die Bestimmungen zu Kündigung und Rücksendekosten jedoch kundenfreundlich sind oder nicht: Diese Bewertung kann das Tool noch nicht leisten. Nach Angaben der SKS soll es aber laufend verbessert werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also trotz AGB-Check noch selbst lesen, was in den Bestimmungen geschrieben steht. Zumal das Tool auch noch nicht alle möglichen Stolpersteine erkennt. Praktisch ist, dass man dank der Einbindung in den Browser aktiv auf die Prüfung der AGB hingewiesen wird. Und wer AGB lediglich auf Abofallen prüfen und allenfalls einen alternativen Anbieter berücksichtigen will, ist mit dem Tool gut bedient.

Espresso, 27.01.23, 08:13 Uhr

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