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Import- und Herstellverbot Verbot der Leuchtstoffröhre – was bedeutet das?

Ab dem 24. August gilt ein Einfuhrverbot für Leuchtstoffröhren, eine Woche später auch für die letzten Halogenlämpchen.

Welche Art Leuchten werden verboten? In der Schweiz brennen noch Millionen von Leuchtstoffröhren, im Volksmund oft «Neonröhren» genannt. In wenige Tagen dürfen diese nicht mehr in die Schweiz importiert oder hierzulande hergestellt werden. Denn sie enthalten kleine Mengen an Quecksilber. Die Schweiz folgt damit einer Regelung der EU. Ab dem 1. September gilt ein identisches Verbot für kleine Halogen-Stecklämpchen. Diese verschwinden vom Markt, weil sie ineffizient sind.

Muss ich meine Leuchtstoffröhren und Halogenlämpchen nun austauschen? Nein. «Das Verbot gilt nicht für den Gebrauch dieser Leuchten, sondern für die Herstellung und den Import», sagt Philippe Kleiber, Geschäftsleiter der Branchenvereinigung Schweizer Licht Gesellschaft SLG. Das heisst: «Leuchtstoffröhren und Halogenlämpchen, welche bereits im Einsatz sind, dürfen weiter betrieben werden.» Auch dürfen die Läden ihre Bestände noch abverkaufen. Bis in zwei Jahren dürften diese aber aufgebraucht sein.

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Gibt es Ersatz für die verbotenen Leuchtstoffröhren? Ja. Die Leuchtstoffröhren T5 (16 mm Durchmesser) und T8 (26 mm Durchmesser) können durch entsprechende LED-Röhren ersetzt werden. Bei Halterungen mit einem Starter kann ein entsprechender neuer Starter dazugekauft werden. Am besten nimmt man die alte Röhre samt Starter mit ins Fachgeschäft, damit man passenden Ersatz erhält.

Wie sieht es bei Halterung ohne Starter aus? Dann ist der Ersatz komplizierter und auch kostspieliger. Wenn kein Starter vorhanden ist, werden die Röhren mit einem elektronischen Vorschaltgerät entzündet. Das ist oft der Fall, wenn eine grössere Anzahl Leuchtstoffröhren aufs Mal eingeschaltet wird, zum Beispiel in einer Garage oder im Treppenhaus. Hier empfiehlt die SLG für den Ersatz eine Fachperson beizuziehen, beziehungsweise sich als Mieterin an die Verwaltung zu wenden.

«Hier braucht es oft eine Umverdrahtung der Leuchten sowie bestimmte Vorschaltgeräte, die zu den jeweiligen LED-Röhren passen müssen», sagt Philippe Kleiber. Bei grösseren Installationen mit vielen Röhren sei eine Beratung sowieso sinnvoll. Allenfalls könne gleich eine dimmbare Lösung eingerichtet werden, was zusätzlich Energie spare.

Phasenlegung

Womit kann ich die kleinen steckbaren Halogenlämpchen ersetzen? Auch für die Halogenlämpchen (G9, G4, GY6,35) mit zwei kurzen Steckdrähten gibt es LED-Lämpchen als Ersatz. «Die Lichtcharakteristik dieser LED-Lämpchen ist jedoch anders», sagt Kleiber. «Wir empfehlen auszuprobieren, wie es aussieht.» Grundsätzlich rät er zu LED, die ein warmes Licht geben.

Sind diese Ersatzlösungen teuer? LED-Leuchtröhren kosten rund 20 bis 30 Franken, sind also teurer als die alten Leuchtstoffröhren, die nur wenige Franken kosten. Dafür brauchen sie weniger Energie und sollen langlebiger sein. Auch die LED-Lämpchen, welche die kleinen Halogenlämpchen ersetzen, sind etwas teurer als diese.

Wie werden die Leuchtstoffröhren und Halogenlämpchen entsorgt? Leuchtstoffröhren gelten wegen des Quecksilbers als Sondermüll. Sie müssen zur Sammelstelle gebracht werden oder in einen Laden, der solche Röhren verkauft. Halogenlämpchen dürfen mit dem Haushaltskehricht entsorgt werden.

Espresso, 16.08.23, 08:10

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