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Kein Geoblocking Deutscher Online-Shop muss Heftli nicht in die Schweiz liefern

Ein Mann kann sein Abo nicht im günstigeren deutschen Online-Shop bestellen. Das gilt aber nicht als Geoblocking.

Es ist ein Dauer-Ärger: Zeitschriften sind in der Schweiz oft viel teurer als in Deutschland. Ein Mann will daher sein Heftli-Abo im deutschen Online-Shop zu bestellen. Dort ist es viel günstiger. Er denkt sich, dass diese mit dem seit Anfang 2022 geltenden Geoblocking-Verbot möglich sein sollte.

Zwar kann er die deutsche Seite besuchen und wird nicht auf den Schweizer Shop umgeleitet. Aber er liest dort: «Der Versand ist nur in das dem jeweiligen Shop zugeordneten Land möglich.» Für ihn ist das Geoblocking. André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft beim Konsumentenschutz, verneint dies jedoch im Interview.

André Bähler

Konsumentenschutz

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André Bähler arbeitet beim Konsumentenschutz und ist dort als Leiter Politik & Wirtschaft tätig.

Espresso: Dass das Heftli nicht zum deutschen Preis in die Schweiz geliefert wird, ist doch eigentlich Geoblocking?

André Bähler: Nein, das ist zulässig. Man hat nicht den Anspruch, dass das Heftli zum gleichen Preis in die Schweiz geliefert wird, zu dem es ein deutscher Abonnent in Deutschland bekommt.

Aber es ist ein Beispiel für die Hochpreisinsel Schweiz?

Absolut. Schon seit Jahren muss man feststellen, dass die Hefte nicht nur ein bisschen teurer sind in der Schweiz, sondern massiv: Teilweise sind sie doppelt so teuer oder sogar mehr und das ist nicht gerechtfertigt.

Halten wir also fest: Es gilt zwar seit Anfang Jahr ein Geoblocking-Verbot. Rechtlich habe ich aber keine Chance, dass ein deutscher Verlag im Internet bestellte Zeitschriften zum günstigeren deutschen Preis in die Schweiz liefern muss?

Nein, das ist im Gesetz klar so ausgenommen. Es gibt keine Lieferpflicht ins Ausland zum gleichen Preis. Denkbar wäre ein Zwischenhändler, wie bei den Paketen. Pakete kann man sich an eine Adresse in Deutschland liefern lassen und dort abholen – oder der Zwischenhändler schickt sie selbst weiter. Das wäre prinzipiell auch bei Zeitschriften denkbar. Aber soweit ich weiss, gibt es noch kein solches Angebot.

Was kann man denn machen, um als Schweizer trotzdem weniger für Heftli zu zahlen?

Prinzipiell gibt es nur zwei Varianten. Entweder kauft man das gedruckte Heftli in Deutschland. Das bietet sich vor allem an für Leute, die sowieso ab und zu in Deutschland sind. Die zweite Variante, die alle wählen können, ist, dass man das Heftli digital abonniert.

Ein Verlag kann nicht einfach sagen, dass die digitale Ausgabe für Schweizer mehr kostet.

Dort muss der Preis gleich hoch sein wie in Deutschland. Ein Verlag kann nicht einfach sagen, dass die digitale Ausgabe für Schweizer mehr kostet. Das wäre nicht zulässig.

Warum ist das bei digitalen Zeitschriften im Gegensatz zu gedruckten nicht zulässig?

Grundsätzlich ist im Gesetz geregelt, dass ich als Schweizer Kunde die gleichen Rechte haben muss wie in unserem Beispiel ein deutscher Kunde. Wenn der für ein digitales Zeitschriften-Abo 50 Euro bezahlt, dann darf mich der Verlag nicht diskriminieren, nur weil ich ein Schweizer bin. Im Gesetz steht aber auch, dass ein höherer Preis unter gewissen Umständen gerechtfertigt ist. Das sind zum Beispiel Lieferkosten oder das Handling, wenn man die Hefte in die Schweiz liefern muss. Das ist auch tatsächlich ein Zusatzaufwand für die Verlage und deshalb hat man dort keinen Anspruch auf den gleichen Preis.

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Muss man denn, was Geoblocking und den Preisunterschied betrifft, vor Gericht gehen, um zu erfahren, ob man hier zu viel zahlt?

Letztlich schon. Es gibt noch kein Gerichtsurteil, weil das Gesetz erst seit knapp einem Jahr in Kraft ist. Aber als einzelner Kunde sollte man den Gang vor Gericht nicht wagen. Wenn man verliert, kann das teuer werden. Das ist die Aufgabe von uns Konsumentenschutzorganisationen, aber auch vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Das Gespräch führte Oliver Fueter.

Espresso, 14.12.22, 08:13 Uhr ; 

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