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Knebelvertrag aufgehalst
Aus Espresso vom 22.12.2022. Bild: Imago Images
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Knebelverträge Kaffee Partner: Mangelnde Deutschkenntnisse ausgenutzt

Die Firma Kaffee Partner vertreibt Kaffee-Vollautomaten. Kunden ärgern sich über die langjährigen unkündbaren Verträge.

«Nie im Leben hätte ich einen Vertrag über fünfeinhalb Jahre unterschrieben», klagt ein «Espresso»-Hörer mit asiatischen Wurzeln. Er führt in St. Gallen einen Take-away-Stand mit asiatischen Spezialitäten und war vor zwei Jahren auf der Suche nach einem Kaffee-Vollautomaten. Er erkundigte sich bei der Firma Kaffee Partner.

Ich habe dem Verkäufer vertraut.
Autor: Kunde der Firma Kaffee Partner

Daraufhin zeigte ihm ein Aussendienstmitarbeiter verschiedene Modelle. Er entschied sich für ein vier Jahre altes Occasionsmodell, das 117 Franken Miete pro Monat kostete. «Der Verkäufer sagte, dass ich die Miete zwei Jahre lang bezahlen müsse, dann würde die Maschine mir gehören.» Er unterschrieb den Vertrag, ohne zu verstehen, was darin genau stand. «Ich habe dem Verkäufer vertraut.» Das war ein Fehler, der sich nun rächt.

Vertrag wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht verstanden

Denn der Hörer hatte eine unkündbare Mietvereinbarung mit Kaffee Partner über fünfeinhalb Jahre abgeschlossen. Als sein Buchhalter nach zwei Jahren den Vertrag kündigen wollte, teilte ihm Kaffee Partner mit, er müsse eine Strafgebühr in der Höhe von 4000 Franken bezahlen. Dies, weil der Vertrag noch weitere dreieinhalb Jahre laufe. «Diese lange Vertragslaufzeit hat der Vertreter von Kaffee Partner mit keinem Wort erwähnt», sagt der Take-Away-Betreiber.

Bereits vor fünf Jahren berichtete das Konsumentenmagazin «Espresso» über Kaffee Partner und deren langjährige Knebelverträge. Damals sollte eine Kioskbetreiberin 15’000 Franken Strafgebühr an Kaffee Partner bezahlen. Auch ihr war nicht bewusst gewesen, dass sie einen derart langjährigen Vertrag abgeschlossen hatte, der nicht gekündigt werden konnte.

Alle Verkaufsmitarbeiter sind darauf geschult, die Vertragskonditionen wie Laufzeit und Kündigungsfrist dem Kunden zu erläutern.
Autor: Kaffee Partner

Kaffee Partner: Bedauerliche Einzelfälle

Zum aktuellen Fall des Take-Away-Betreibers aus St. Gallen schreibt die Medienstelle von Kaffee Partner, dass dies ein Einzelfall sei: «Alle Verkaufsmitarbeiter sind darauf geschult, die Vertragskonditionen wie Laufzeit und Kündigungsfrist dem Kunden zu erläutern.» Zudem müssten sie sich zu den Vertriebsgrundsätzen bekennen.

Kaffee Partner bedauert es demnach, wenn in Einzelfällen «dieses marktübliche Modell von einem Vertragspartner nicht verstanden wird.» Der Aussendienstmitarbeiter habe im Falle des Take-Away-Betreibers davon ausgehen können, dass der Kunde die Vertragsinhalte verstanden habe, oder er hätte sich Unterstützung holen können. Trotzdem würden sie jetzt noch einmal das Gespräch mit dem Kunden suchen, um eine Lösung zu finden, so Kaffee Partner weiter.

Espresso, 22.12.22, 08:13 Uhr;

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