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Kühlerhaube zertrampelt Bei Karosserieschäden werden Autoversicherungen spitzfindig

Vandalen hinterlassen eine zerbeulte Kühlerhaube. Die Generali sagt, das falle nicht unter ihre Vandalismus-Kriterien.

Schreck für eine Spitalmitarbeiterin in Davos: Eines Abends findet sie ihr Auto mit einer demolierten Kühlerhaube vor. Die Polizei stellt auf der staubigen Karosserie einen Fussabdruck fest: Offensichtlich sind Vandalen auf ihrem Fahrzeug herumgetrampelt. Die Reparatur kostet über 2500 Franken.

Generali macht Werbung mit Vandalismus-Deckung

Aber dafür habe sie ja eine Teilkasko bei der Generali-Versicherung, denkt sich die Frau. Schliesslich wirbt die Generali ja sogar mit Vandalismus-Deckung in der Teilkasko. Doch als sie den Schaden meldet, folgt die grosse Ernüchterung. Die Generali will die Reparatur nicht bezahlen und verweist auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB: «Generali hat das in ihren AVB ganz genau abgegrenzt. Und demnach fällt ein solcher Schaden nicht unter Vandalismus», erzählt die Kundin dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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«Espresso» schaut sich die Versicherungsbedingungen an und tatsächlich: Versichert sind unter anderem etwa das Abbrechen der Antenne oder das Aufschlitzen von Pneus. Das mutwillige Zertrampeln der Karosserie ist hingegen nicht auf der Liste aufgeführt. Darunter der Hinweis: «Diese Aufzählung ist abschliessend.»

Versicherung empfiehlt Wechsel auf Vollkasko

Die Medienstelle der Generali bestätigt dies: «Das Ursachenverzeichnis einer solchen Deckung ist festgelegt und leider ist das, was uns gemeldet wurde, ausserhalb des Geltungsbereichs des Versicherungsschutzes», schreibt die Versicherung. Weshalb sie beim Vandalismus ausgerechnet Beschädigungen der Karosserie ausklammert, will oder kann die Versicherung nicht erklären.

Die Generali verspricht, man suche mit der Kundin nach einer Lösung. Sie empfiehlt, dass man sich in solchen Fällen einen Wechsel zur Vollkasko überlegt. Dort wären solche Schäden abgedeckt, man zahlt aber auch höhere Prämien.

Solche Ausschlüsse in der Teilkasko gang und gäbe

Die Generali ist nicht die einzige Versicherung, die spitzfindig wird, wenn es um die Schadendeckung in der Teilkasko geht. Sandro Spaeth vom Vergleichsdienst Comparis hat die allgemeinen Versicherungsbedingungen von diversen Anbietern angeschaut. Sein Fazit: «Solche Schäden durch Zertrampeln sind nirgends erwähnt.» Auch wenn jemand die Aussenhülle des Autos mit einem Schlüssel zerkratze, zum Beispiel, falle dies bei den allermeisten Versicherungen in der Teilkasko nicht unter die Vandalismus-Deckung.

Es gebe jedoch bei gewissen Anbietern die Möglichkeit, eine Zusatzdeckung für weitere gewaltsame Beschädigungen von unbekannten Dritten abzuschliessen, so Spaeth. Ansonsten sei man tatsächlich mit einer Vollkaskoversicherung sorgenfrei – bis auf den vereinbarten Selbstbehalt.

Rechtsexperte: Überraschend, aber rechtmässig

Für den Versicherungsrechtsexperten Frédéric Krauskopf von der Universität Bern sind die AVB im vorliegenden Fall eindeutig formuliert: «Wenn man diese Bestimmung liest, muss man sagen: Der Schaden ist nicht gedeckt. Insofern hat die Versicherung recht.» Dass die Karosserie von solchen Vandalenakten wie Verbeulen und Zerkratzen ausgeklammert wird, findet er aber doch recht «überraschend». Er stellt allerdings ein Fragezeichen dahinter, ob man mit diesem Argument vor Gericht Erfolg hätte.

Im vorliegenden Fall kommt es doch noch zu einem halben Happy End. Die Generali kommt der langjährigen Kundin doch noch entgegen und will 1000 Franken an die Reparatur der zerbeulten Motorhaube zahlen.

Espresso, 25.03.24, 8:10 Uhr

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